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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.11.1842
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1842-11-25
- Erscheinungsdatum
- 25.11.1842
- Sprache
- Deutsch
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2855 102 2856 die löbl. Eottasche Buchhandlung dazu zwingen könnte, wenn der Buchhandel einig wäre; denn circa 20,000 Thaler jährlich für Buchhändler-Inserate mehr oder weniger, sind selbst für die hochlöbl- v. Eottaschen Erben keine Bagatelle, und möchte ohne die Buchhändler-Inserate vielleicht die Existenz der Augsburger Allgemeinen Zeitung in Frage gestellt sein. Bei Veröffentlichung des Vorstehenden ist cs mir haupt sächlich um das Pcincip zu thun. Die Antwort des Herrn -Minister wird uns belehren, wie wir mit den Redactionen der Preußischen Zeitungen daran sind. In Betreff der Nicht- Preußischen Nedactioncn wäre cs interessant, wenn Andere ihre Erfahrungen darüber mitthcilten. Zu bedauern ist es, daß bis jetzt der Wunsch des Herrn Fr. Fleischer noch nicht erfüllt ist, und erfahrene Collegen ihre Meinung über die in Nr- 88 ausgestellten Fragen öffent lich ausgesprochen haben. Berlin, den 14. November 1842. Wilhelm Hermes. Einige Worte zur Entgegnung. Herr Frommann hat in seiner Zurechtweisung des Hrn. I- de Marie in No. 100 dieser Blätter auch der frühem Redaktion des Börsenblattes Erwähnung gethan, indem er bei dieser Gelegenheit die schon einmal mündlich abgegebene Erklärung wiederholt, daß ihm „die Schutzrcdcn der frühem Redaktion für die Preßfreiheit überflüssig erschienen, da das Publikum des Börsenveceins nicht erst dafür gewonnen zu werden brauche." Die in dem Nachsatze ausgesprochene Ansicht thcilc ich vollkommen; auch ich bin fest überzeugt, daß die entschiedenste Majorität unter den deutschen Buch händlern dem Principe einer gesetzlichen Preßfreiheit huldigt. Aus diesem Grunde ist cs mir aber auch während meiner ! Redaktion des Börsenblattes niemals in den Sinn gekom men, die öffentliche Meinung für Preßfreiheit erst gewinnen zu wollen, denn was man als vorhanden betrachtet, sucht man nicht erst zu erstreben. Es haben daher auch alle Ar tikel und Aufsätze, die über Preßangelcgenheiten durch mich veröffentlicht worden sind, einzig und allein zum Zweck ge habt, die öffentliche Meinung im Buchhandel über diese hochwichtige Angelegenheit den Regierungen gegenüber in möglichst entschiedener Weise zu dokumentiren. Ich habe dies für eine Pflicht, für eine dem Redacteuc stillschweigend gegebene Aufgabe betrachtet und diese Meinung hege ich auch noch jetzt, nachdem Herr Frommann eine abweichende Ansicht kundgegcben. Sprache sich aber unter den deutschen Buchhändlern die Meinung über Pceßangelegenheiten we niger entschieden aus, ist wirklich jemand kurzsichtig genug, darüber in Ungewißheit zu sein, wie die Entscheidung bei einer Abstimmung ausfallen würde, so kann es einem sol chen, namentlich wenn ec Redakteur des Börsenblattes ist, niemals gestattet sein, hohle Theorien gegen Preßfreiheit in diesem Blatte zu Markte zu tragen, denn in dieser Sache handelt cs sich nicht mehr um Meinungen und Theorien, sondern um die Rchabilitirung eines natürlichen Rechts und um die Verwirklichung eines Gesetzeskraft athmcnden Ver sprechens. An dieses Versprechen oft und dringend zu mah nen und zu erinnern, ist eine hohe Verpflichtung, die der Buchhandel der deutschen Nation gegenüber zu erfüllen hat. Nicht blos darum, weil es im Interesse des Buchhandels liegt, die Presse von den sie belastenden Fesseln zu befreien, sondern weil die Censuc — wenn auch noch so milde geübt, — auf dem Pcincip der Willkühr beruht und der freien Entwickelung entgegenstrebt, muß der deutsche Buchhandel, ! durch seine Stellung dazu berufen, für eine gesetzliche Preß- ^ freiheit in den vordersten Reihen kämpfen und streiten. Georg Wigand. Zur Neugroschen-Angelegenheit. Dem Vorschlag des Herrn W. Langewiesche in Barmen: (Börsenblatt 84 v. 23. September.) „Daß die bisherige Einthcilung dcsThalers in 24 gGr. ü 1Z Pfge. in den Rechnungen des deut schen Buchhandels (unter sich) ferner bcibe- halten werde;" müssen sich die Unterzeichneten Kopcnhagencr Buchhandlun gen anschließen. Zu den in dem Aussatze des Herrn Lange- wicschc nachgewiesencn Nachthcilen bei der Rechnung nach Ncugroschen, kömmt noch, daß viele, und wohl die meisten Buchhandlungen fortsahren werden nach der gewohnten Ein- theilung zu rechnen, und also die Fälle häufig eintreten wür den, daß in einer und derselben Rechnung, auf der einen Seite neue, auf der andern gute Groschen verkämen. Die ohnehin bei jeder Neuerung vorhandenen Anlässe zu Irrun gen und Mißverständnissen, Verlusten an Zeit und Arbeit, würden dadurch noch vermehrt werden. Kopenhagen, den 15. November 1842. H. 2. Blilg's Schulbuchhaiidluiig. Gyldcndal'sche Buchhandlung. Andr. Fr. Höst. H. C. Klein. Lose K LUscn. P. vi. Philipscn, C. A. Ncitzcl. I. H. Tchnbothc'S Buchhandlung. C. Dtcen. Ein Vorschlag zur Güte. Die Neugroschen-Frage ist zwar schon so abgegrif fen, wie ein Preußischer Silbergroschen von 1825; aber dennoch kann ich mich nicht entbrechen, in dieser hochwichti gen Angelegenheit auch meinerseits einen „Vorschlag zur Güte" zu thun, durch dessen Accept die Betheiligten hoffent lich diese unerfreuliche Sache zu einem erfreulichen Ende bringen werden. Es ist uns von Leipzig verschiedentlich versichert worden, daß die K. Sächsische Regierung darauf dringt, daß die Buchhändler in Neugroschcn Buch und Rechnung führen. Das ist mir auch sehr wahrscheinlich, denn es ist mir be kannt, daß sowol in Preußen, als in den übrigen deutschen Staaten ähnliche Verordnungen bestehen. Nun scheint es mir aber, als wenn die baierischen, preußischen, österreichischen, m eklenb u rg ische n rc. rc. Buch händler ihren resp. Regierungen genau eben denselben Ge horsam schuldig wären, wie die sächsischen der ihrigen. Ich bekenne zwar, daß ich möglicher Weise darin irren kann, nehme auch Belehrung an, sehe aber doch nicht ein, was mir darauf entgegnet werden könnte und muß mich wirklich wun dern, wie die erwähnten Buchhandlungen seit so langen Jahren gegen die Gesetze ihres Landes haben verstoßen können. Da jetzt aber nun einmal die Sache von Sachsen aus in Anregung gekommen ist, so scheint cs mir unbedingt
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