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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.01.1843
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1843-01-06
- Erscheinungsdatum
- 06.01.1843
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- Deutsch
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35 2 36 Weit einflußreicher über auf die Gestaltung der sächs. Censur war die imJahre 1811 erfolgte Anstellung eines be sonderen politischen Censors in Leipzig, und ein Generale vom 28. Novbr. 1811 gibt uns hinlängliche Auskunft so wohl darüber, welche Schriften der Censur dieses Censors unterworfen, als auch über die Obliegenheiten, welche dem selben auferlegt wurden. Was das Erstere anlangt, so ward hier festgesetzt, der unmittelbaren Censur dieses politi schen Censors sollen alle und jede in den Buchdruckereien zu Leipzig zum Druck kommende politische, historische, statistische mid geographische Schriften unterworfen sein, insoweit sie die Geschichte des Tages und der neuesten Zeitereignisse und Staatenverhältnissc, und zwar von und mitdemJahre 1788 zum Gegenstände haben, sic mögen nun in der Form ausführlicher, systematischer und kritischer (!) Werke, oder von Journalen, Zeitungen und Flugblättern erscheinen, sie mögen für Rechnung dortiger Verleger, Verfasser oder Her ausgeber, oder für Rechnung auswärtiger dergleichen zu Leip zig gedruckt werden. Was aber die Obliegenheiten anlangt, die dabei diesem politischen Censor ganz besonders auferlcgt wurden, so liefern dieselben namentlich einen Beweis, wie sehr Sachsen sich in der damaligen Zeit den Forderungen des fremden Machthabers fügen mußte, und mit welcher fast beispiellosen Aengstlichkcit von denen, die an der Spitze des Staates standen, darüber gewacht ward, daß diesen anma ßenden Forderungen in keiner Weife zuwidergchandelt werde. Ja, der dem genannten Generale beigegebcne Extract der Instruction für diesen politischen Censor ist vielleicht das merkwürdigste Actenstück von allen, die sich über die Ccnsur- vcrhältnisse Sachsens vorsinden, und wohl dürfte es nicht am Unrechten Platze sein, denselben wenigstens im Auszuge un seren Lesern mitzutheilen. Gleich von vorn herein wird auf das schon mehrfach erwähnte Censurrcgulativ von 1779 ver wiesen, dabei aber noch die Bemerkung beigefügt, daß die dort ausgezeichneten Vorschriften nur zu beobachten seien, insoweit sie nicht durch gegenwärtige Instruction eine Abän derung litten. Die Hauptstcllcn aber dieses Jnstructions- Extracts lauten folgendermaßen: „Insbesondere wird der po litische Censor bei Durchsicht der zu seiner Censur kommen den Schriften seine ununterbrochene Aufmerksamkeit darauf richten, daß in ihnen etwas, das der Religion, dem Landes herren, dem Staate und dem von Ihr. König!. Majestät angenommenen politischen Systeme zuwider läufet nicht enthalten sei, und daß in ihnen etwas nicht vorkomme, was als herabwürdigende und unbescheidene Kri tik oder Schmähung gegen die Verfassung, Anstalten oder Anordnungen anderer in Europa bestehender Staaten, deren Regenten und Diener, oder als ehrenrührige Beleidigungen gegen Privatpersonen, angesehen werden könnte, oder diese Tendenz in Anspielungen und Vergleichungen ausdrückte, oder wodurch Nachrichten verbreitet werden, welche von dem Staate, den sic betreffen, vor das Publikum nicht bestimmt sind." Kämen aber, heißt cs weiter, dem politischen Censor dergleichen Schriften zu Gesicht, so solle er denselben sein Vicki versagen und deren Druck nicht anders, als nach Weglassung der anstößigen Stellen gestatten. Fast naiv aber kann man es nennen, wenn am Schluß dieser Verfügung noch die Bemerkung bcigegebcn wird: „eigen mächtige Abänderungen oder Verbesserungen der ihm (dem polit. Censor) anstößig scheinenden Stellen in denen ihm zur Censur vorgelegten Schriften hat er sich gänzlich zu enthal ten." Wie hemmend ein solches Gesetz auf alle und jede schriftstellerische Thätigkeit cinwirken mußte, fällt von selbst in die Augen. Und dennoch ist das Angeführte noch nicht Alles; in dem Jnstructions-Ertract heißt es ausdrücklich noch, daß der politische Censor selbst auch auf die in andern Städten des Königreichs gedruckten und erschei nenden, in sein Ccnsurfach einschlagcndcn Schriften mit gleicher Strenge seine Aufmerksamkeit zu richten und zu dem Ende mit den in den Meß - und Bücherkatalogen, den gelehrten und politischen Zeitungen, Journalen und son stigen Zeitschriften befindlichen Bücherverzeichnissen sich be kannt zu machen und die in obbcmeldetes Fach einschlagcn- den Schriften cinzuschen habe. Wenn es aber endlich noch heißt: „insbesondere wird derselbe (der polit. Censor) sein Augenmerk auf alle und jede, auch außerhalb Leipzig, in hiesigen Landen erscheinende Flug - und Zeitschriften, Tage blätter und Zeitungen, ohne Unterschied ihres In halts, richten, und Nachsehen, ob in selbigen etwas, so de nen ihm ertheiltcn Censurvorschriften in politischer Rücksicht zuwidcrliefe, enthalten wäre, wclchenfalls von ihm wegen Requisition der Obrigkeit des Ortes, wo die Schrift heraus gekommen, in dem oben beschriebenen Maaße das Nöthige zu besorgen ist," — so kann man in der Thal nicht begrei fen, wie sich nur ein einziger Mann finden konnte, der es wagte, sich dieser wahrlich herkulischen Arbeit zu unterziehen. Und dennoch fand sich Einer und diesem wurde, wie aus einem Generale vom 7. Aug. 1812 zu ersehen ist, der Charakter eines Hofraths aus der vierten Classe der Hof ordnung gnädig bcigelegt! (Schluß folgt.) Zur Groschcnfrage. Die Unterzeichneten Frankfurter Buchhandlungen wer den, so lange nicht ein Münzfuß eingcführt wird, welcher der Gesammtheic besser entspricht, als dies mit dem Sächs. Ncugr.-System der Fall ist, ihre Rechnungen nach wie vor in bisheriger Weise, nämlich den Thalec zu 24 Gr. führen. Andreäischc Buchhandlung. Benjamin Krebs. Feld. Vöselli. W. Küchlcr. H. L. Brenner. I. D. Meidinger. Deringschc Buchhandlung. Aug. Osterricth. Gebhard L Kocrbcr. I. D. Sauerländer. Zeh. Christ. Hcrmannschc Buchh. Schmerbersche Buchhandlung. JägerschcVuch.,Pap.ii.Landk.Hdlg. 3. P. Streng. C. Zügel. F. Barrcntrapp. C. Zügel Sehn. Weschssche WerlagShandlung. G. F. Kettembcil. Friedrich WilmanS. C. Koerner. Hcinr. Zimmer. Die Unterzeichneten Handlungen werden nach wie vor ihre Buchhändler-Rechnungen in Thaler zu 24 Gr. gerech net führen. Cassel, im Decbr. 1842. I. I. Bohne. I. C. Kriegersche Buchhandlung. I. Luckhardtschc Buchhandlung. Verantwortlicher Redacteur: I. de Marle.
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