Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1842
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- 1842-11-29
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- 29.11.1842
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2893 103 2894 für sie übrig: aber gestehen wir selbst, können wir Buch händler sie dazu zwingen? gewiß nicht, denn erzwingen läßt sich so etwas nicht; und hätten jene Reichen wirklich eben so viel Lust, Geldsummen jährlich für Büchcr-Ankauf zu verwenden, als auch Zeit, sich mit ihren Büchern zu be schäftigen: ist denn unsere Literatur jetzt so sehr anziehend? besteht sie nicht zu einem beinahe größeren Theil aus Spe kulation sowohl der Verleger als Verfasser? — Tritt nicht Vieles jetzt mt großer Pcätension aus, was hinter den Coulissen sich so häufig nur eben als Geldspekulation erweist, ist nicht das Getrcibe der Literaten von Metier, bei Lichte genau be trachtet, ein nur zu oft höchst widerwärtiges ? Woher soll dabei der Anziehungspunkt kommen für ein Publikum, welches heutzutage sich auch von dem surnrs in verlas wsgistri emanci- pirthat?— Von denen, welche kein Geld haben, schweige ich, denn sie zählen nicht in die Beachtung eines Verlegers. — Die Versendungen des Verlegers s Condition mögen für diesen oft mit harten Erfahrungen verknüpft sein und ihn gewiß eine Aenderung wünschen lassen; aber sie sind nun einmal vorhanden und — sie geben die Möglichkeit, daß vom Niemen bis zur Saar jetzt Jedermann, der ein Buch kaufen will, cs auch zuerst ansehen kann; auch das will jetzt Jeder und zwar n i cht b lo s be i d er Bü ch crw aare. Ich halte Herrn O. Wigand für einen klugen tüchtigen Buchhänd ler, glaube aber, daß er mit der Ausführung seiner Lieblings idee das Kind mit dem Bade ausgeschüttel sehen könnte. — Die bewußten Leichen dürften dann an die Cholerazeit er innern und nur Wenige möchten im Stande sein, auf deren Mausoleum fest zu sitzen. —Meine Panaceeist: viel w eniger drucken als bisher geschieht, mit viel mehr Aus wahl zu verlegen, das wirklich kaufende Publikum auch durch verminderte Uebcrsättigung für den Ankauf empfänglicher zu machen und endlich die eigene Produktion im Werthc zu erhalten, statt solche durch schleunige Herabsetzung in den Augen des Publikums zu entwer- thcn. — * Herr O. Wigand wird mir nicht übel wollen, wenn ich seine Ansichten ehrlich zu bekämpfen suchte, mein Name thut nichts zur Sache und ist auch dem seinigen gegenüber zu unbedeutend. — Sollte Herr O. Wigand jedoch wün schen, diesen zu erfahren, so wird die löbl. Redaction ihm denselben ohne Anstand nennen. Abwehr. Ein Leipziger College hat kürzlich den Verlag einer Leip ziger Handlung, der größtcntheils aus medizinischen Artikeln besteht, ersteigert und siehe da, er hat ein ganz neues Mittel gefunden, denselben noch einmal ins Publikum zu bringen — ec läßt neue Titel drucken, oder nur einen neuen Um schlag und sendet ihn in die große, weite, deutsche Buch- händlcrwelt. Die Versendung beginnt er Anfangs October und so hat man bald ein Resultat und auf wessen Kosten? Aus der Tasche des gutmüthigen Sortimentshändlers, wel cher die Fracht und Emballage von Leipzig und eben so die Fracht nach Leipzig zahlt! Angenommen, es beliebe dem Leipziger frachtfreien Buchhändler, einem vom October bisDezembcr noch einen Centner solcher neubctiteltenSchrif ten ins Haus zu senden, so würde dann der gute Sorti- mentsbuchhändler so eine Porto-Auslage von 4—5 Thalern, nach Maßgabe der Entfernung von Leipzig, pc>»r Io Im» plküsir des Leipziger Buchhändlers zahlen. Solches Speku- lircn auf Kosten fremder Taschen sollte Niemand sich ge fallen lassen und dem Absender das Porto belasten; es ge schieht dann nur was recht und billig und es würde dann doch mancher Verleger erst anfragcn: ob man sein altes Buch mit neuem Titel auch haben will, ehe ec es einem unverlangt ins Haus sendet. Würde strenge daraufgehalten, und das Porto stets belastet, der Mißbrauch mit den Versen dungen mit neuen Titeln würde sich bald verlieren- E. L. K. Buchhändler-btablissemcilts. Herr Ritter in Arnsberg hat versucht in Nr. 81 d. Bl., das über den Buchhandel in Preußen erlassene Gesetz vom 7. Novbr. 1833 zu commentiren. Mit den Ansichten des Herrn R. stimme ich großcntheils überein, doch hat derselbe unterlassen, die Seite des Gesetzes her- vorzuhcben, welche auf Berücksichtigung eines Bedürfnisses hinzielt. Das Gesetz heißt wörtlich an dieser Stelle: und eröffnen wir der königlichen Regierung in Ansehung der Be dingungen, unter welchen mit Berücksichtigung der Vcrhältnisse in jedem einzelnen Falle die Con- cession ertheilt werden kann, daß jedenfalls dazu 1) Völlige Unbescholtenheit u. s. w. u. s. w- gehört. Demnach wird, wenn auch die jedenfalls erforderliche Qualifikation vorhanden ist, der königlichen Regierung noch Berücksichtigung der Verhältnisse in jedem einzelnen Falle empfohlen. Einmal kann wohl nicht gut etwas An deres gemeint sein, als eine Berücksichtigung des Bedürf nisses, eine Berücksichtigung, die bei dem Stand des deut schen Buchhandels der Weisheit des Gesetzgebers vollkom men enrsprcchend wäre. In wie fern nun diese Berücksichtigung stattfmden soll, ist der königlichen Regierung überlassen und das mit Recht, denn über diesen Gegenstand ein Gesetz für jeden einzelnen Gegenstand zu geben, ist fast eine Unmöglichkeit, wenigstens wüßte ich nicht, in welcher Art es abgefaßt sein sollte. Wollte der Gesetzgeber nur die Einwohnerzahl berücksichtigen, so wäre das ungerecht, eben so wenig läßt sich das Vorhanden sein der so sehr verschiedenartigen Behörden als Richtschnur nehmen. Auch die Führung des Buchhändlers selbst, der bereits in einem Orte etablirt ist, würde bei der Bedürfnis frage bedeutend zu berücksichtigen sein. Ist er ein ehren- werther Mann? Versteht er sein Geschäft? Ist er thätig und spricht sich die öffentliche Stimme im Allgemeinen gün stig für ihn aus? Oder besitzt er die hier genannten guten Eigenschaften nicht oder nur in sehr geringem Grade? Derartige Fragen müßten Berücksichtigung finden und zwar wie indem Gesetze steht: pflichtmäßige Berücksich tigung, denn wenn man der Ministerial-Verfügung nicht einen derartigen oder doch einen ähnlichen Sinn unterlegen wollte, so müßte man mit Herrn R. fragen: Wozu über haupt Gesetz? W- 204*
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