Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.12.1842
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- 1842-12-23
- Erscheinungsdatum
- 23.12.1842
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- Deutsch
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3163 110 3164 men, als er bekommen kann. Was aber aufzunehmen sei j und was nicht, darüber können nicht todte Schemata ent-; scheiden, sondern, was überhaript jedem Dirigenten eines Blattes unentbehrlich ist, wovon aber mein geehrter Gegner nichts zu wissen scheint, der r i chtig e T akt. Dieser aber kann sich nur bewähren, wenn Jemand die freie Verfügung über sein Intelligenz-Blatt hat; zeigt sich dann, daß er ihm fehlt, oder gar, daß an dessen Stelle Willkühr und Chikane walten, so wird die öffentliche Meinung einen solchen Journalverleger schon strafen und härter, als irgend eine Behörde es könnte, denn die öffent liche Meinung ist die höchste Instanz der Presse. Deßhalb bleibe ich trotz Herrn W. in I. meiner Meinung getreu, daß die Freiheit, wenn sie auch in einzelnen seltnen Fällen mißbraucht wird, besser sei, wie der Zwang, und daß man einer verweigerten Insertion wegen die Staatsbehör den nicht bemühen soll. Was endlich noch den mir vorgeworfenen Misverstand der preuß. Cabinetsordre betrifft, so finde ich nicht, daß darin die Jntelligenzblälter der Zeitungen ausgenommen wären u. glaube, daß auf den Grund dieser Cabinetsordre Jemand, der im Jntelligenzblatte angegriffen ist, auch die Aufnahme seiner Vertheidigung in dasselbe Jntelligenzblatt erzwingen kann. Spondäus. Zur Frage dcS Insertions-Zwanges. Durch Freundes Hand wurde mir folgender Auszug aus einer Ministerial-Verfügung: „Euer Erccllcnz crwiedern wir auf den gefälligen Bericht „vom 13. Mai die Verweigerung der Aufnahme von „Bekanntmachungen i» öffentlichen Blättern von Seiten „der Herausgeber betreffend, daß im Allgemeinen an- „zunehmen sein wird, daß die Herausgeber öffentlicher „Blätter, welche nur auf ertheilte Konzession erscheinen „dürfen, nicht befugt sind, willkürlich einzelnen Auf sätzen, welche von Seiten der Ccnsur das Imprimatur „erhalten haben, die Aufnahme zu verweigern, am wenigsten „in denjenigen Thcil des Blattes, der für Inserate gegen „Gebühren bestimmt ist." Berlin den 23. Juni 1841. v. Nochow. v. Werth er- Eichhorn. Diese wenn auch in sehr unbestimmten Ausdrücken ab gefaßte, Verfügung schließt jedenfalls die Staats - Zeitung vom Jnsertionszwange aus, und finde ich mich dadurch ver anlaßt, von meiner Jmmediat-Eingabe abzustehen, weil unter solchen Umständen ich auch von dieser kein glückliches Resul tat erwarten darf. Im Allgemeinen aber scheinen nach obiger Verfügung die öffentlichen Blätter in Preußen zur Aufnahme von Inse raten doch gezwungen werden zu können. Berlin, den 10. Dec. 1842. Wilhelm Hermes. Die Rechnungswährung. Die sogenannte Neugrvschen-Frage ist noch Nichte r ledigt, wie man etwa meint, sondern eigentlich besei tigt, indem es sich hecausgestellt hat, daß, eine Anzahl Leipziger Verleger aus genommen, der ganze übrige Buchhandel von der Annahme dieses Münz- und Rechnungssystems nichts wissen will und das mit Recht, weil es ein unzweckmäßiges, zu allen an dern nicht passendes Tridezimalsystem ist, das in Sach sen selbst nie eigentlich durchdringen und einheimisch werden kann, über kurz oder lang also wohl wieder verlassen werden muß. Die eigentliche Frage aber: die Annahme einer andern Rechnungswährung f. den Buchhandel (da die in der Wirk lichkeit überall untergehende 24 Theilung des Thalers auf die Länge auch nicht beibehalten werden kann), bei der nur der NameNcugroschen-Frage wegfallen muß, ist nicht erledigt, sondern nur vertagt; sie kann aber nicht immer vertagt bleiben, sondern muß auch einmal erledigt werden. Bei reif licher Erwägung aller thatsächlichen Umstände und Verhält nisse wird der Buchhandel nichts anders thun können, als zu dem reinen Dezimalsystem, den Thaler zu 100 Cents, überzu gehen, nach welchem z. B. die Banquiecs und die Kaufleute in Rheinpreußen schon lange rechnen, obschon sie die 30 Sgr. ä 12 Pf. haben. Dieses System ist an sich sehr be quem und es reduzirt sich aus ihm in alle andern sehr leicht, 10 Cents sind in Oestreich genau 9kr., in Süddeutschland lOVs kr., in Preußen 3 Sgr., in Sachsen 3 Ngr. oder 30 Npf., für den Platz Leipzig paßt es auch bei Ausgleichung aller kleinen Zahlungen und Baarpackete vollkommen. Man fürchte sich doch nicht davor, sondern sehe sich die Sache genau an und prüfe sie, so wird man ihre Zweckmäßig keit ersehen. Wenn der alten und neuen Preise wegen sämmtliche Verle ger neue Verlagskataloge drucken lassen, worin nebst den alten Preisen die Preise in Thalern u. Cents nach einer bestimmten festen Reduktion angegeben sind, dann ist das ganze von Man chen für unüberwindlich gehaltene Uebel beseitigt. Der Verfasser dieser Zeilen will vor der Hand damit nur anregend wirken, damit Jeder sich die Frage möglichst klar mache, hält aber eine alle Thcile möglichst befriedigende Lö sung derselben nur durch die Annahme dieses Vorschlags für möglich. Diejenigen, welche in ihrer Weisheit die Rechnungsweise in Thalern und Cents für Theorie und Traum erklären, ha ben über die Sache noch blutwenig nachgedacht und wissen noch nicht, daß sie in einer Gegend Deutschlands faktisch schon angewendet wird , was sicher nicht geschehen würde, wäre sie nicht gut und praktisch. — Nimmt es nun auch der ganze Buchhandel an, so ist es gar nicht unmöglich, daß der Staat nach kommt und die Cents praktisch einsührt, dann ist Alles erledigt. Zur Groschenfrage. Folgende auswärtige Handlungen: Hr. A. Bädeker in Rotterdam. Löbl. Rickersche Buchhandlung in Gießen, - Theissin gsche Buchhandlung in Münster, Hrn. Volger L Klein in Landsbcrg. haben die Redaction mit der Erklärung beauftragt, daß sie die Berechnung in Thalern ü 24 gGr. beibehalten wollen.
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