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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1843
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1843-04-25
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1843
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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1079 1080 .13 Jener Vertrag sei A. ist der am 14. Mai 1838 vom damaligen Börsenvorstand und der Deputation des Vereins dcrLeipzigerBuchhändler abgeschlossene über dicHeraus- gabe des Börsenblatts*). Alles, was derselbe fest- stellt, kann nach §. 8 **) durch Kündigung gelöst werden, diese aber alljährlich erfolgen, und sowohl vom Börsenverein als vom Leipziger Verein ausgehn. Daß also die Entfer nung des einen Haupthindernisses der beantragten Preis mäßigung, der Möglichkeit nach gegeben ist, erhellt hiermit. Daß aber die Lösung jener Verbindlichkeit schlechthin wünschenswerth sei, behaupten wir: 1) weil es überhaupt unangemessen erscheint, daß ein den Zwecken der Gesammtheit des Buchhandels dienendes Organ dieser Gesammtheit nur halb angehöre, — daß diese ferner darüber zu einer andern, und zwar zu einer in ihr enthaltenen Körperschaft in einem Vcrtrags- also Abhängigkeitsverhältnisse stehen, sogar gegen diese gewissermaßen wieder berechtigt***) sein soll. 2) weil diese Körperschaft, die Leipz. Deputation, „für die Mühwaltung bei der Rcdaction," sich ein volles Drittheil des Reinertrages hatzusichern lassen (tz. 7.). Die Einnahme des Börsenblattes rührt her von den Inseraten und dem Absatz der Exemplare, zu welchem in überwiegendem Maße die Gesammtheit des Buchhandels beisteuert; der Reinertrag kann also nur dieser, und muß ihrganz gehören. ml L. Was das Bedürsniß der Heimzahlung der Actien betrifft, so stellt §. 18 des am 27. April 1834 geschlossenen ActienvertragcS (Statut u. s. w. S. 39) ein Minimum „von 1,o der ursprünglichen Acticnsumme" als Betrag der jährlich auszuloosenden Actien fest, also einen solchen, der dem von vier Actien noch nicht gleichkommt. Es sind aber, um nur bei den zuletzt stattgefundencn Ver- loosungen stehen zu bleiben, im I. 1840: neun, 1841: acht, 1842 abermals neun Actien zur Vcrloosung ge kommen. Nun werden in der Einnahme der Börsenver einskasse O. M. 1841 bis dahin 1842, welche ff? 5919. 26- 2. betrug, ff? 544.10. 1. als eingenommener Antheil an dem Reinerträge des Börsenblattes aufgcsührt. Die für *) Statut für dm Bbrsenvcrcin. Zweiter unveränderter Abdruck. Leipz. 1842. S- 42 flg. **) Der H. lautet: Der gegenwärtige Vertrag soll bis auf vorgängige, beiden Thcilcn Vorbehalten?, einjährige, jedoch nur bei dem Schluffe des Reehnungsjahics zulässige, schriftliche Auf kündigung unverändert fortgesetzt werden, auch zu der erfolgen den Kündigung ein durch absolute Mehrheit der in einer Gene ralversammlung des Borsenvereins oder in einer dergleichen des Vereins der Leipz. Buchbändler anwesenden Mitglieder vorgängig zu fassender Beschluß erforderlich sein. ***) Nach §. 2 steht nur der Deputation „das Recht zu, sowohl den Kommissionär, als den Drucker des Blattes zu wählen, deren Gehalte und Renumcration zu bestimmen, diesel ben mit Instructionen zu versehen, solche abzuändcrn und zu widerrufen, überhaupt aber alle Anordnungen zu treffen, welche auf die Herstellung und den Vertrieb des Blattes Bezug haben." Daß dieses Abhängigkeitsverhältniß in praxi noch schärfer her vortrete, bezeugt der Schluß der „Einleitung zu dem Statut", wo es heißt: Aus dem Verrrage über die Herausgabe des B.-Bl. geht hervor, daß der Vorstand des Borsenvereins gar keinen directen Einfluß auf dasselbe hat, sondern nur die mit diesem Geschäfte beauftragten Deputaten des Buchh. in Leipzig u. s. w. : dasselbe Jahr aber als heimgczahlt aufgeführten Actien er- ' forderten ff? 800 sächs. oder etwa ff? 833 Pr. Crt. Gleich zeitig wurde ferner zur Ablösung der Grundrente an die Uni versität ein Capital-Rest von -ff 2086. 16. 1. aus derselben Jahreseinnahme erhoben. Es wurden mithin im Ganzen über 2915 -ff an Schulden getilgt. Wenn also die Finan zen der Börse sich in einem so blühenden Zustande befinden, ^ daß statt der pflichkmäßigen Tilgung eines Betrags von noch ^ nicht 400 ff? Sächs. mehr als das Siebenfache von der ^ Jahreseinnahme verwendet werden durfte, wenn ferner zu diesem, fast der Hälfte der ganzen Einnahme gleichkommcn- dcn Betrage das Börscnbl. nur */, , desselben etwa zuflie- ssen läßt, so liegt durchaus keine Nöthigung oder Verbind lichkeit vor, das Einkommen aus dem Börsenblatt zu einem aliquoten Antheil an der Amortisation herbeizuziehn. Um nun schließlich den eben beantragten Preis für das Börsenblatt zu begründen, stellen wir eine Berechnung an, die zwar nur auf ohngesähren Angaben beruhen, doch nicht wesentllich unrichtige Ergebnisse liefern kann. Der Jahrgang 1842 enthielt 3240Columnen — 1620 Seiten: dazu das (seitJanuar vergeblich erwartete) Register und Titelblatt zu 20 Seiten (wie 1841) gerechnet, ergiebt 205 Bogen. Eine Auflage von 1000 Erempl. angenom men würde demnach etwa 1000 ff? an Papier, der Druck incl. Eorrectur, Eensur rc. L 10 -ff gerechnet ff? 2000, eine Remuneration für daö Anordncn, Buchen, und Verrechnen der Inserate sowie für die Expedition auf 1 ff? täglich ver anschlagt 365, die Bibliographie endlich circa 100, der ganze Jahrgang mithin in runder Summe 3500-ff kosten. Wür den hiervon 750 Exempl. abgesetzt, (die Börse zählt über 700 Mitglieder: nicht alle zwar halten das Börsenblatt, es ist aber doch auch einiger Absatz außerhalb des Börsenvereins vorhanden), so ergäbe dieser Absatz eine Ncttocinnahme von -ff 1875. Der Ertrag der Inserate läßt sich ungefähr so finden: das erste Vierteljahr 1842 enthält 792 Seiten, da von amtliche und leitende Artikel 275 Seiten betragen, nach demselben Maßstabe würden von den 3240 Columncn des ganzen Jahrganges etwa 1100 abgehen, die keineJnsertions- gebühr tragen, mithin 2140 Col. oder fast 150,000 Zeilen Inserate übrig bleiben, oder 75,000 g-ff als Ertrag. Rech nen wir für Agio, nicht einzutreibende Ausstände u. s. w. 3000 g-ff ab, so bleiben 3000 ff? Nettoertrag der Inserate. Diese Summe zu der obigen von 1875 gicbt einen Gc- sammtertrag von 4875, also nach Abzug der Kosten einen reinen Gewinn von 1400. In dem Einnahmebcricht O.M. 1841 wird sogar eine Summe von 544ffz-ff als Drittheil des Reinertrags aus dem Jahrgang 1841 aufgeführt (Bör scnbl. 1842 S. 1071), was also einen vollen Ueberschuß von 1633 ff? ergiebt. Es ist hiernach wahrscheinlich, daß allein die Insertionen ein Aequivalent der Kosten des Börsenblattes betragen, mithin das Börsenblatt selbst den Börsenmitglicdern gratis geliefert werden könnte. Gleichwohl beantragen wir, fürs erste den Preis auf einen halben oder zwei drittel Thaler festzustellcn, weil 1)die Erfahrung zunächst zu machen sein wird, wie Kosten und Er trag des Börsenblattes sich verhalten werden, wenn die Eman- cipation desselben vom Leipziger Buchhändlcrverein erfolgt,
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