Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1843
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1843-04-25
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1843
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18430425
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184304255
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18430425
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1843
- Monat1843-04
- Tag1843-04-25
- Monat1843-04
- Jahr1843
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1081 33 1082 eine oder die andere Coucurrenz dabei vielleicht eingetreten sein, und doch zugleich schon die Preisreduction stattgefunden haben wird; 2) der dann noch immer zu gcwärtigendc Ein- nahmc-Ueberschuß eine mit der Organisation oder Umbildung des Börsenblattes zusammenhängende Verwendung finden würde. Bevor wir über diesen letztem Gegenstand uns ausspre chen, der mit dem Anträge selbst eigentlich nicht in unmittel barer Verbindung steht, erlauben wir uns den Inhalt unsres Vorschlages auf nachstehende Punkte kurz zurückzuführen: Der Vorstand des Börsenvereins wird beauftragt und resp. ermächtigt, den mit der Deputation der Leipz. Buch händler über die Herausgabe des Börsenblatts abgcschlossncn Contract zu kündigen, zugleich aber in der Zwischenzeit bis zum Erlöschen desselben die geeigneten Maßregeln für das künftige Erscheinen des Börsenblatts (also Druck, Rcdaction, Expedition u. s. w.) zu ergreifen. Dasselbe erscheint nach wie vor in Leipzig und der Preis eines Jahrgangs soll bis auf weiteres U ^ für Vereinsmit glieder nicht übersteigen. Die Hauptbestimmung desselben ist und bleibt die Auf nahme der Geschäftsanzcigcn ganz in der bisherigen Weise. Ebenso bleibt es das amtliche Organ für den Börsenvcr- cin, enthält also alle von diesem ausgehenden oder ihn be treffenden Verhandlungen und Beschlüsse. Es dientfernerhin wesentlich zur Mittheilung aller Erlasse deutscher Regierungen über Preß- und literarische Angele genheiten und liefert auch die Bibliographie des In- und Auslandes in möglichster Vollständigkeit. Wenn das Börsenblatt sich lediglich auf diesen Jühalt beschränkt, so bedarf cs einer eigentlichen Redaction gar nicht, da alle dasselbe betreffenden Geschäfte von einem zuverlässigen Eommis füglich besorgt werden können. Der Antragsteller kann jedoch den Wunsch nicht unter drücken, die Spalten des Börsenblatts der freien Erörterung allgemeiner Angelegenheiten gewidmet zu sehen. Für diesen Zweck sind die Generalversammlungen während der Meßzeit angeordnet; aber die Abnahme der Frequenz der Meßbesucher, ihre Ueberhäufung und Präoccupation während der Meß zeit, die wenigen für gemeinsame Verhandlung übrig blei benden Stunden lassen diesen Zweck nur unvollkommen er füllen; nur selten kommt ein reifer Vorschlag auf die Ta gesordnung, Discussion und Beschlußnahmc bleiben gleicher weise mit allen Mängeln eines improvisatorischen Verfahrens behaftet. Könnte man das Börsenblatt fortlaufenden Be sprechungen widmen, zeitig formirtc Anträge gründlicher Prüfung darin unterwerfen und so gleichsam die Berathung permanent machen, so hätten die Meßvcrsammlungen immer unrein letztes, reifes Wort zu sprechen, und danach Be schlüsse zu fassen. Hierzu wäre allerdings eine umsichtige Redaction erforderlich. Dann aber könnte nach unserm Dafürhalten dem Ueberschuß, welcher auch nach dem gegen wärtig beantragten Preise für das Börsenblatt zu erwarten steht, sicherlich keine bessere Verwendung zu Theil werden. Berlin, April 1843. Lchfeldt. Die Ncilgroschenfragc beschäftiget fortwährend so sehr, daß auch ich bitte, mir ein Wort hierüber zu gestatten. Wir sind im Buchhandel an die Guteg röschen von je her so sehr gewöhnt, sind in Büchern, Katalogen, Preisen so ganz auf sie eingerichtet, daß es wohl nicht leicht ist, sic sogleich zu verbannen, besonders wenn dies nicht vom gesammtcn Buchhandel gleichzeitig geschieht. Und doch scheint den alten Ggr. der Tod geschworen und den Ncugr. nach und nach der Sieg gewiß. Darf ich mir daher wohl den ganz einfachen Vorschlag erlauben, daß in nächster Cantate - Versammlung überein stimmend und unabänderlich festgesetzt würde: 1) Die Rechnung nach Gutegroschen wird bis »Itima Dccember 1844 (oder 1845) im Buchhandel beibe halten, 2) vom ersten Januar 1 845 (oder 1846) an wird dage gen der gcsammte Buchhandel nach Neugro scheu rechnen. Es handelte sich daher hier nur darum, einen bestimmten Zeitpunkt festzustellen. Sehr wahrscheinlich würde fast allgemein dieser Anordnung gern beigctreten, da somit Zeit zur nöthigen Einrichtung, so wie die Aussicht gewonnen würde, endlich aus diesen Differenzien herauszukommen: Andersgesinnte würden wohl oder übel nachgeben müssen. Hat die Rechnung nach Neugroschen auch Schwierigkeiten, so bietet sie dagegen auch manche Erleichterung, doch nur bei allgemeiner Annahme. Bunzlau am 18. April 1843. E. F. Appun. Todesfall. Am 21. April verschied Herr Buchhändler und Buch drucker Gustav Adolph Kummer in Zerbst nach längerem Leiden im 56. Lebensjahre. Uebcrhäuftc Beschäftigung bat mich mit verschiedenen Arbeiten, wozu leider auch da» JahrcSregister für >842 gehört, in Rückstand gebracht; gegenwärtig ist eS jedoch soweit vollendet, daß die Aus, gäbe bis Ende künsligcr Woche unfehlbar stattfinden kann. Ich bitte, die Verzögerung geneigt zu entschuldigen und werde Sorge tragen, daß keine Wiederholung statt findet. I. de Marie. Börse in Leipzig Kurze Sicht, am 24. April 1843. im Bicrzchiuhaler.Fup. > Ang. Gesucht. 2 Monat. Ang. Besucht. 3 Monat. Ang.Gesuch!. Amsterdam . . . . - 14IL — — — — Augsburg . . . . 102; - — — — — Berlin ssz - — — — — Bremen - liiz — — — — Breslau — ss; — — — — Frankfurt a. M. — — — Hamburg . . . . 150^ — 150^- —- — London — — , — — 6.26 — Pari» - 8oz — 8» — 79Z Wie» - 104z — LouiSd'or 11^, Holl. Duc. 6, Kais. Duc.6, BreSl. Duc. 6, Past.Duc.5S. Conr.-SpecieS u.-Gulden 4. Eonv.-Zehn- u. -Zwanzig-ltr. 4. Rerantwortlicher Nedacteur: I. de Marie.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder