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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.04.1843
- Strukturtyp
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- 1843-04-11
- Erscheinungsdatum
- 11.04.1843
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- Deutsch
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921 29 Händlern und Autoren stattzufinden pflegen. Contracte sind im ! Buchhandel eigentlich nur Ausnahmen; cs gibt Buchhändler, die viel verlegen, und wenigstens nicht aus Vorsicht und aus juristischen Gründen, sondern Contracte nur deshalb machen, um in bequemer Form beisammen zu haben, worüber man sich vereinigt hat. Eigentliche Contracte sind daher nur Ausnah- j men, und es ist das auch natürlich; denn man möge einen Con- i tract über literarische Dinge noch so vorsichtig abfassen, sei cs von Seiten des Autors, um sich gegen den Buchhändler, sei cs von Seiten dieses, um sich gegen den Autor zu schützen, so wird sich immer noch für den, der sie sucht, eine Hintcrthüre finden. Ich würde daher sehr dankbar dafür sein, wenn die Staatsre- gicrung sich damit einverstanden erklärte, daß 8- 4 und 5 ganz aus dem Gesetze wegblcibcn. Es würde dies umsomehr gesche hen können, da die Deputation eine Gesetzvorlage über das Ver lagsrecht ausdrücklich beantragt, in welcher viele Bestimmungen, welche hierin cinschlagen, ihre Erledigung finden könnten. Im Principe erkläre ich mich jedoch mit der Deputation einverstan den, obgleich viele Buchhändler mit mir nicht übereinstimmcn werden. Präsident v. H a a se: Es würde das als ein besonderes Amendement betrachtet und zur Unterstützung gebracht werden müssen. Es ist angetragen worden, daß 8- 4 Wegfälle, und ich frage die Kammer: ob sic diesen Antrag unterstützt? — Wird hinreichend unterstützt. Präsident v. Haase: Ich werde nun erwarten, ob Je mand das Wort begehrt. Referent Abg. Todt: Da der Antrag unterstützt worden ist, so muß ich im Namen der Deputation erklären, daß diese sich für den Ausfall der 88- 4 und 5 nicht aussprcchen kann. Ist auch nicht zu verkennen, daß diese beiden 88- einer Bestim mung über das eigentliche Verlagsrecht verwandt sind, und daher auch in einem Gesetze über dieses ausgenommen werden könnten, so bleibt doch gewiß, daß sie auch mit dem vorliegenden Gegenstände in ganz naher Berührung stehen. Es sind diese beiden 88- bestimmt, die Verhältnisse zwischen Buchhändlern und Schriftstellern zu regeln, und gerade darin haben sich nach der bisherige» Gesetzgebung Zweifel ergeben. Ob der Antrag auf ein Gesetz über das Verlagsrecht noch an diesem Landtage zu Stande kommen wird, das ist jetzt noch sehr zweifelhaft. Ge setzt aber auch, er würde angenommen, so weiß man doch nicht, ob ein Gesetz darauf am künftigen Landtage zu Stande käme, und käme es zu Stande, so darf doch ein dreijähriger Verzug bei der Erledigung eines so oft schon rege gewordenen Zweifels nicht gut geheißen werden. Dann scheint mir auch der Abge ordnete selbst einen sehr schlagenden Grund gegen sich ausge stellt zu haben, nämlich den, daß er die Contracte nur als Ausnahme bezeichnet. Wenn die Contracte die Regel bil deten, dann würde die Bestimmung, wie sie 8- 4 enthält, noch eher zu entbehren sein. Da aber nach dem Anfuhren des An tragstellers so wenig Contracte gemacht werden, so muß durch das Gesetz nachgeholfen werden, wenn die Behörden darüber nicht in Zweifel gelassen werden sollen. Daß aber die Behör den seither oft sehr entgegensetzte Entscheidungen gegeben haben, wird der geehrte Antragsteller selbst wissen, da er ja mit dem Buchhandel so vertraut ist. Eine Unterbehördc, das Handels gericht zu Leipzig, hat bis in die neueste Zeit angenommen, daß ein Verleger nur zu einer Auflage berechtigt sei; dagegen hat das Appellationsgericht zu Leipzig entschieden, daß er ein unbegrenztes Recht zu Vervielfältigungen habe. Eine Entscheidung des Oberappcllationsgcrichtä ist mir zwar nicht bekannt gewor den, doch ist, wenn ich nicht irre, immer in den Entschcidungs- gründcn auch dieser Behörde dieselbe Ansicht ausgestellt worden, welche das Appcllationsgcricht hat. Daß also Zweifel vorhan den sind, ist bekannt. Wenn man aber die Zweifel will, so muß man auch wünschen — und es ist das ein Wunsch, den der Antragsteller vorhin in Bezug auf eine andere 8- ja selbst aus gesprochen hat — so muß man wünschen, sage ich, daß auf den Antrag nicht eingcgangcn werde. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Ich bin überzeugt, daß das, was mein geehrter Nachbar flühcr versichert hat, seine aufrich tige wahre Intention ist, daß er durch dieses Gesetz den Litera ten, den Autoren nicht zu nahe getreten sehen will; wenn er auch andererseits nicht zugcbcn kann, daß man die Vorthcile des Bcrufsgcschäfts, dem er angchört, durch neue Bestimmungen beeinträchtige. Die Deputation hat zwischen der Bestimmung des Entwurfs in 8- 4 und der von ihr uns empfohlenen Fas sung allerdings eine sehr bedeutende Bewegung gemacht. Dem Vorschläge der hohen Staatsrcgierung zufolge ist von einer ,,unbegrenzten" Zahl von Exemplaren und im Vorschläge der Deputation ist nur von 500 Exemplaren die Rede, und ich kann nicht unbemerkt lassen, daß mir eine gar zu große Kluft hier zwischen zu liegen scheint. Wenn zu berücksichtigen ist, daß der Entwurf zu sehr die Interessen der Buchhändler im Auge ge habt hat, so scheint auf der andern Seite nach dem Vorschläge der Deputation zu sehr das Interesse der Buchhändler bcnach- theiligt zu werden. Ich kenne buchhändlcrische Unternehmungen nicht genau; ich glaube aber, daß eine Auflage von 500 Exem plaren eine sehr unbeträchtliche zu nennen ist und daß, wie schon in den 88- 2 und 3 darauf hingewiescn worden ist, auch bei den Bestimmungen der 4. 8. von den Verwaltungsbehörden und Gerichten das Gutachten der Sachverständigen zu Rache zu ziehen sein wird. Mein Wunsch geht wenigstens dahin, daß der Deputation gefällig sein möchte, wenn sic 8- ^ und 5 für wesentlich nothwendig in diesem Gesetze erachtet, eine bestimmte Anzahl von Exemplaren gar nicht zu bezeichnen, vielmehr bei der großen Mannichfaltigkcit und bei der Verschiedcnartigkeit des Verlags die als rechtliche Vcrmuthung geltende Zahl hier fallen und auf das Gutachten der Sachverständigen beruhen zu lassen. Referent Abg. Todt: Es scheint mir dies doch bedenklich; denn diese Frage gehört jedenfalls nicht unter diejenigen, welche von Sachverständigen zu entscheiden sind. Uebrigens ist gar keine zu große Kluft zwischen dem Vorschläge der Regierung und dem der Deputation, denn beide laufen darauf hinaus, die Schriftsteller und Verleger zu Abschließung von Contracte» zu veranlassen. Während nach dem Gesetzentwürfe der Schriftstel ler und Künstler gcnöthigt werden sollte, soll ,etzt der Buch händler gcnöthigt werden, mehr Verträge zu schließen, und er wird es eher thun können, weil er die Verhältnisse genauer kennt, als der Schriftsteller und Künstler. Die Deputation war der Meinung, es sei hierbei mehr den Schriftstellern unter die Arme zu greifen, als den Buchhändlern, die sich schon selbst zu helfen wissen würden. Eine Prägravation für sie besteht aber darin gar nicht, es soll blos eine Veranlassung sein, sic zu einem Contracte zu nöthigcn, sie haben ja also Alles in ihrer Hand. Sachverständige aber darüber entscheiden zu las sen , weil es einen Zweifel werfen könnte, nicht auf den Um fang der Auflagen, sondern auf die Zahl derselben, scheint mir bedenklich. Präsident v. Haase: Ich habe zu bemerken, daß bei der gleichen Erinnerungen diese Form zu beobachten ist, daß deshalb ein ausdrücklicher Antrag gestellt und eingereicht werde, weit zunächst, und che auf dergleichen Bemerkungen cingegangcn werden kann, festgestcllt werden muß, ob dieselben der Bcra- thung der Kammer unterliegen sollen, und diese Feststellung wird bewirkt durch die Frage, ob die Kammer das Amendement unterstützt. Abg. Brockhaus: Ich habe schon früher erklärt, daß ich im Principe mit der Deputation einverstanden bin. Wenn indessen der Herr Referent anführt, daß die Buchhändler schon ihre Rechte wahrnchmcn würden, und man den Autoren mehr unter die Arme greifen müßte, so glaube ich, daß Letzteres für beide Theile nicht nothwendig ist. Den Buchhändlern kann man im Allgemeinen nicht eine so besondere Pfiffigkeit, um mich dieses Ausdrucks zu bedienen, zuschreibcn, und den Autoren auf der andern Seile nicht eine so große Unschuld, daß sie nicht wissen sollten, ihre Erzeugnisse zu verwcrthen. Wenigstens kann ich versichern, daß viele Autoren sich über diese
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