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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1843
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- Ausgabe
- Band
- 1843-05-08
- Erscheinungsdatum
- 08.05.1843
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- Deutsch
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1271 37 1272 die ersten Worte des Antrags erklärt hat, dalsin ausgesprochen, daß Seiten der StaatSrc^i'erung nicht versucht werden möchle, eine authentische Erklärung bei dem Bundestage herbcizuführrn. Nun ist aber der Gang der Beratl-ung dieses Antrages folgender gewesen. Am vorigen Landtage schon sollte nach den Vorschlä gen der damaligen Deputation eine Bestimmung in das Gesetz ausgenommen werden, wie sie von dem Aba. Brockhaus ge wünscht worden ist- Denn allerdings ist die Deputation, wie sie cs damals war, der Meinung, in die Verordnung möglichst wenig zu verweisn, dag-qen Alles, was der Gesetzgebung anqe- hörc, in das wirkliche Gesetz zu bringen. Als aber über diesen Vorschlag mit den Herren Commissarien Vernehmung gepflogen wurde, erklärten sic auf das Bestimmteste, daß sic einseitig eine authentische Auslegung der bundcsgesetzlichcn Bestimmungen nicht vornehmen könnten. Diese Erklärung hatte zur Folge, daß die Deputation nicht ein Amendement ins Gesetz gebracht, sondern einen Antrag gestellt hat, wie er eben vorlicgt. Ich glaube also, wenn irgend Etwas erreicht werden soll, so muß man den An trag so fassen, weil außerdem nicht einmal dispcnsationswcise das Freigcbcn der fraglichen Schriften erlangt worden wäre- Abg. Clauß: Nach dieser Erläuterung kann ich der De putation zwar dankbar sein, daß sie — früher gestalteter Sache nach — den Antrag so gefaßt hat. Ohne aber Kenntniß von dieser in der Deputation geäußerten Ansicht der Regierung er langt zu haben, glaubte ich in dcw von dem Regicruugscommis- sar kurz vorher vernommenen Worten die Andeutung zu finden, daß die Negierung im Sinne der Deputation sich auszusprcchen gemeint sei. — Was den allgemeinen Antrag unter I. anlangt, der in Bezug auf eine Jntcrcession bei dem deutschen Bunde an die Regierung gerichtet werden soll, so werde ich d.mselbcn aller dings beistimmen. Referent Abg. Tobt: Der Antrag der Deputation ist dop pelter Art; einmal geht er dahin, eine authentische Auslegung der bundcsgesetzlichcn Bestimmung herbeizuführen, daß im Wege des Gesetzes die Censurlreiheit in Bezug auf Druckschriften über 20 Bogen, welche hcftwcise ausgcgcbcn werden, ausgespro chen werde. Der andere Tbeil des Antrags geht dahin, daß, so lange diese authentische Auslegung nicht erfolgt ist, die Entbin dung jener Schriften von der Censur dispcnsations weise genehmigt werde. Präsident I). Haasc: Ich stelle dem Herrn Referenten an heim , welchen Weg er bei der Fragstellung über den bei §. 1 von der Deputation ancmpfohlenen Antrag cingeschlagen wissen wolle: ob nämlich dieser Antrag unter Vorbehalt des Antrags >. zur Abstimmung gelangen soll, ober ob dieser Antrag zu §. 1 einstweilen und so lange auszusctzen, bis der Antrag unrcr I. zur Sprache gekommen und nach Befinden angenommen worden est, oder ob, da der Antrag unter l. ein selbstständiger ist, dieser gleich jctzt herauszuhcbcn und vorauszunehmcn, in welchem letz teren Falle ihm dann, wenn über ihn berathcn und abgestimmt worden, der zu der §. 1 gestellte Antrag angcschwssen werden würde. Referent Abg. To dt: Jh glaube, cs kann einen Nachtheil nicht hcibe führen, wenn jetzt über den Antrag zu §. 1 abgc- stimmt wird, da der zweite Taeil desselben von dem Schlußan- trage des Bciichts ganz unabhängig ist. Der zweite Thcil soll Etwas gewähren, mag jener Antrag einen Erfolg haben oder nicht. Abg. Clauß: Wenn ich mir wegen der Fragstellung eine Bemerkung erlaube, so geht meine Änsikt dalin, daß die Zeilen, welche ich hcrausgehoben habe, und die ich, ganz offen gestand.» , aus konstitutionellen Gründen für ctwas bedenklich ansehe, weil ihre bundestagliche Beziehung in die Befugnisse jeder selbstständigen Regierung einzugreifen scheint, besonders zur Entscheidung der Kammer gebracht würden, und habe dem Herrn Präsidenten zu überlassen, ob nicht wegen meines desfall- slgcn Bedenkens die Worte: „eine erläuternde Bestimmung — inmittelst aber" zur besondern Abstimmung zu bringen wären. Präsident I). Haase: Es wird kein Bedenken haben, eine besondere Frage deshalb zu stellen. Referent Abg. Tobt: Wenn ich mir eine Bemerkung er lauben darf, so ist cs zunächst die, daß, dafcrn diese Trennung der Frage stattsindcn soll, ein Antrag darauf gestellt und zur Unterstützung gebracht werden muß. Dann halte ich aber auch diese Trennung nicht für nöthig. Es soll eine Lheilung der Frage erfolgen, weil die von dem Hcrrn Abgeordneten angeführ ten Worte ctwas Jnconstitutionellcs involvirten. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Deputation hat, obschon sie von denselben constitutionellcn Gesinnungen beseelt ist, wie der geehrte Abge ordnete, doch den Antrag so zu fassen, wie er vorgelcsc» worden ist, kein Bedenken getragen, und glaubt daher auch nicht, daß es nöthig sei, die Frage zu theilen. Präsident 0. Haase: Will der Abg. Clauß sich nach die ser Erklärung beruhigen? Abg. Clauß: Ich werde blos durch meine Abstimmung auch meine Meinung zu erkennen geben. Präsident v. Haase: Solchemnach würde die Frage ohne Weiteres lediglich auf den Antrag S. 670 des Berichts, so wie er dort lautet, von mir gestellt werden, und wenn Niemand weiter spricht, so würde ich zur Fragstcllung übergehen. Zunächst hat die Deputation vorgrschlagcn, daß der Gesetzentwurf statt der von der hohen Staatsrcgicrung vorgeschlagenen Uebcrschrift diese erhalte: „einige provisorische Bestimmungen über die Angelegen heiten der Presse betreffend." Ist die Kammer mit dieser Ucber- srhrift einverstanden? — Wird einstimmig bejaht. Präsident I). Haasc: Ferner hat die Deputation vorgc- schlagcn, die §- 1 in folgender Fassung anzunchmen : „Von dem Zeitpunkte an, mit welchem gegenwärtiges Gesetz in Kraft tritt, sollen Schriften, welche über 20 Bogen im Druck stark sind, der C.nsur nicht mehr unterworfen sein: Nur insofern dergleichen Schriften in Heften oder Abtheilungcn ausgcgcben werden sollen, die diese Bogenzahl nickt übersteigen, sind sie auch fernerhin zur Censur zu bringen." Nimmt die Kammer diese Paragraphc, so wie sie eben verlesen worden ist, an? — Wird einstimmig angenommen. Präsident I). Ha a se: Dann hat die Deputation ancmpfoh- len, daß die Kammer im Vereine mit der ersten Kammer möge den Antrag stellen: „Die Staatsregierung wolle, so lange der am Schluffe dieses Berichts enthaltene allgemeine Antrag unter!, zu einem entsprechenden Resultate noch nicht geführt hat, eine erläuternde Bestimmung der Worte: „in Heften oder Abtheilun gen" auf bundesgesetzlichem Wege herbcizuführen bemüht sein, inmittclst aber auf administrativem Wege alle dieicnigen heft weise erscheinenden Druckschriften unter 20 Bogen, welche nur Theile umfänglicherer Werke über 20 Druckbogen sind, wenn nicht erhebliche Bedenken vorlicgen, von der Censur entbinden." Staatsministcr Nostitz und Jänckcndorf: Es geht mir noch ein Zweifel bei, den ich nicht zurückhaltcn will, näm lich der: ob durch die Abstimmung über diesen Antrag nicht der Abstimmung über den zweiten S. 683 des Berichts ersichtlichen Antrag vorgcgriffen werde. Es ist nämlich in dem Eingänge des vorliegenden Antrags auf diesen zweiten sich bezogen, und würde also >etzt über jenen abgcstimmt, so scheint diesem vorge griffen zu werden. Präsident D. Haasc: Es ist das dasselbe Bedenken, was ich bereits vor der Fragstellung über diese §. gegen den Herrn Referenten geäußert habe. Referent Abg. Lodt: Ich bin noch immer der Ansicht, daß diesem Anträge nicht vorgegriffen würde. Denn wird der Antrag angenommen, der am Schluffe gestellt ist, so kann der vorliegende mit ihm in Verbindung gesetzt werden, und wird jener nicht angenommen, so würde wenigstens über diesen be reits abgcstimmt und kcui Zweifel mehr sein. Ich glaube aber auch nicht, daß der Eingang des vorliegenden Antrags dem Schlußantrage vorgreift. Staatsminister Nostitz und Jänckcndorf: Ich habe der geehrten Kammer ganz zu überlassen, ob sie über den vorliegen den Antrag jetzt abstimmen wolle; cs schien mir aber doch siche rer, die Abstimmung darüber ausgesctzt zu lassen, bis der spä tere Antrag, worauf sich hier bezogen wird, angenommen ist. »
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