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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.04.1932
- Strukturtyp
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- 1932-04-12
- Erscheinungsdatum
- 12.04.1932
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- Deutsch
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X- 84, 12. April 4932. Redaktioneller Teil. Vörlrnblatt f. b. Dtschn Buchhaudrl. Vcrkehrssragen — Bahn — Post. Die am I. November 1931 eingetretene Ermäßigung der Bah n fruchten wirkt sich aus den Versand von Büchern nur wenig aus, da gleichzeitig der sogenannte L-Tarif — Kampf- oder Konkurrenztarif — ausgehoben wurde. Um dem Wettbewerb des Krastwagenverkehrs zu begegnen, hatte die Reichsbahn ver schiedene Güter, darunter auch Bücher, zu den ermäßigten Sätzen des L-Tarifs befördert. In der dritten Notverordnung vom 6. Oktober 1931 wurden Bestimmungen zur Regelung des Wettbewerbs zwischen Eisenbahn und Kraftwagen veröffentlicht. Nach In krafttreten der Verordnung am 1. November darf die regel mäßige entgeltliche Beförderung von Personen über die Grenze eines Gemeindebezirkes und die entgeltliche Beförderung von Gütern ans Entfernung über SO diu nur noch durch konzessio nierte Betriebe erfolgen, die an bestimmte Vorschriften und für den Güterverkehr an die Einhaltung >des Reichskraftwagentariss gebunden sind. Erfahrungen aus der Praxis über die Abwick lung des Kraftwagenüberlandverkehrs seit der Neuregelung lie gen bei der Geschäftsstelle noch nicht vor; Wünsche und Anregun gen auf Verbesserungen sind uns bisher nicht zugegangen. Der Börsenverein hat die Aufnahme der Bücher und Zeit schriften in die Reihe der zum Vorzugstarif zu befördernden Waren beantragt. Bei Annahme des Antrages würde allerdings nur eine Verbilligung für Lieferung ins Ausland und auch nur bei Beförderung in Sammelladungen eintreten. Der in der Tagespreis ausführlich behandelte Vertrag zwischenderDeutschenReichsbahnundderSpe- dit'ionsfirma Schenker L Co. in Berlin, der so genannte Schenker-Vertrag, hat uns weiterhin beschäftigt. Da die Angelegenheit für den Buchhandel von größter Wichtigkeit ist, haben wir im August 1931 das Sächsische Wirtschaftsministe rium nochmals auf die nachteiligen Folgen des Vertrags in der ursprünglich geplanten Fassung hingewiesen. Durch den Ein spruch der beteiligten Berufskreise wurde bewirkt, daß neben dem Vertrag mit dem Schenker-Konzern noch ein Parallelvertrag mit den sogsnannten Austragsspediteuren vorgesehen ist, die unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Rollgeldzuschüsse beanspru chen können. Das Leipziger Spediteurgewerbe wurde zu den Vereinbarungen herangezogen. Die sichere, pünktliche, und was besonders erfreulich ist, billige Beförderung ab Leipzig ist damit gewährleistet. Die verschiedenen Anträge des Börfenvereins auf Sen kung der Postgebühren, vor allem der Drucksachen- gebühren, hatten nur das Ergebnis, daß am 1. März 1931 für die unter Umschlag zu versendenden Drucksachen eine Unter stufe bis 20 Gramm zur Gebühr von 4 Pfg. eingeführt wurde. Dieses Zugeständnis ist ungenügend. Kataloge über Bücher und Musikalieu und sonstige umfangreichere Werbeschriften sind in der Regel schwerer als 20 Gramm und unterliegen daher der höheren Gebühr. Das Reichspostministerium hat leider aus unsere wiederholten Anträge ablehnend geantwortet. Wir haben und deshalb zuletzt an den Reichskommifsar für Preisüber wachung gewandt und die Notwendigkeit einer Verbilligung der Werbedrucksachen und der schwereren Kreuzbänder sowie eine Verbilligung der Postzeitungsgebühren ausführlich begründet. Am 1. Jubi 1931 wurde die bei der Ein- und Ausfuhr zu zahlende statistische Abgabe erhöht; da diese bei Post paketen die Unkosten nicht unerheblich steigert, haben wir in Ge meinschaft mit den Spitzenverbänden von Handel und Industrie versucht, eine Herabsetzung zu erreichen; leider ist auch dieser beim Reichswirtschaftsministeriuni unternommene Schritt vor läufig erfolglos geblieben. Zollsragen. Der Internationale Verlegerkongreß hat aus seiner Tagung in Paris im Juni 1931 nachdrücklich die vom Börfenverein immer wieder bei Handelsvertragsverhandlungen, bei inter nationalen buchhändlerischen und wirtschaftlichen Tagungen ge stellte Forderung auf Fortfall des Zolles für Bücher, Zeitschriften, Musikalien und sonstige Gegenstände des Buch handels unterstützt. Die wirtschaftlichen Nöte haben viele, man kann wohl sagen alle Staaten veranlaßt, neue Zölle auf bisher zollfreie Waren einzusühren oder die bereits bestehenden Zölle zu erhöhen. Davon betroffen wurden von Gegenständen des Buchhandels Bilder und Lehrmittel. Bücher, Zeitschriften, Mu sikalien und Landkarten nehmen zwar noch eine Sonderstellung ein, die Einfuhr in andere Länder wird aber vielfach erschwert durch die hohen Nsbenleistungen, die sogenannten Manipu- lat ionsgebühren und durch die Umsatzsteuer, die auch bei der Einfuhr zollfreier Waren erhoben werden. Diese Abgaben verringern den Nutzen des ausländischen Buchhändlers erheb lich, denn er ist nur in Ausnahmefällen zur Abwälzung auf den Kunden in der Lage, sie wirken sich somit schädlich auf den Ab satz aus. Wir können nur dringend empfehlen, daß auch die aus ländischen buchhändlerischen Organisationen bei den zuständigen Stellen ihrer Regierungen immer wieder im Sinns einer Auf Hebung oder wenigstens einer Erleichterung vorstellig werden. Einige Staaten haben zum Schutz des heimischen Druck gewerbes einen Zoll auf alle in der Landessprache eingeführten Veröffentlichungen, z. B. Gebet- und Andachtsbücher, gelegt oder den schon bestehenden Zoll auf diese Gegenstände erhöht. Der Gedanke, die Reichsregierung zu Gegenmaßnahmen anzu regen, liegt nahe. Der Börsenverein hat aber doch geglaubt, von einem solchen Antrag absehen zu müssen, weil nach seiner An sicht, die sich mit der Ansicht fast aller in Betracht kommenden Verleger deckt, die Einführung eines Schutzzolles für Gegen stände des Buchhandels eher schädlich als nützlich sein wird. Der Grundsatz, daß Gegenstände des Buchhandels als Kulturgüter in allen Ländern zollfrei bleiben sollten, würde bei Einführung eines Schutzzolles durch Deutschland ausgegeben und die Forde rung auf Beseitigung aller sich dem internationalen Bücher- austausch entgegenstellenden Schwierigkeiten könnte nicht mehr mit dem erforderlichen Nachdruck und nicht mehr mit der glei chen Berechtigung wie jetzt von Deutschland aus gestellt werden. Die internationalen Verhandlungen über die Vereinheit lichung des Zolltarifs —internationalesZolltarif- schema — und über die Vereinfachung der Zoll förmlichkeiten sind noch nicht abgeschlossen. Auch im abgelausenen Jahr hatte die Geschäftsstelle zahl reiche Anfragen über die Anwendung und Auslegung der Be stimmungen der verschiedenen Zolltarife zu bearbeiten. In all den Fällen, in denen die Zollerhebung bei Gegenständen des Buchhandels nach Maßgabe der Tarife unberechtigt war, hatten unsere Bemühungen Erfolg. Auch da, wo über die Eingruppie rung von buchgewerblichen Erzeugnissen verschiedene Auffassun gen bestehen können, haben wir günstige Entscheidungen für den Buchhandel erreicht. III. Organisation. Vorstand. Der Gösamtvorstand trat im Laufe des Berichtsjahres zu fünf Vollsitzungen zusammen, der geschäftsführende Vorstand tagte zwölfmal. Im übrigen wurden die laufenden Geschäfte auf schriftlichem Wege erledigt. Einzelne Mitglieder sowohl des Gesamtvorstandes wie auch des goschäftssllhrenden Vorstandes führten des öfteren Verhandlungen an Ort und Stelle; das ge währleistete am besten schnelle Erledigung und Lösung vordring licher Aufgaben. Vor allem machten sich solche Verhandlungen mit den zentralen Verbänden und den Reichsbehörden erforder lich. Die den Buchhandel besonders schwer treffende Entwicklung der Wirtschaftskrise, insbesondere die Verhandlungen über die vierte Notverordnung, stellten den Vorstand vor schwere Auf gaben und Entschließungen. In gemeinsamer Beratung mit ein zelnen Ausschüssen, Mit den Vorständen des Deutschen Verleger vereins und der Deutschen Buchhändlergilde sowie auch sonstigen Vertretungen in- und ausländischer anerkannter Vereine wurden die erforderlichen Schritte beraten und insbesondere die An wendung der vierten Notverordnung aus den Buchhandel ge regelt.
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