Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.04.1932
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1932-04-12
- Erscheinungsdatum
- 12.04.1932
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19320412
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193204128
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19320412
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1932
- Monat1932-04
- Tag1932-04-12
- Monat1932-04
- Jahr1932
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X- 84, 12. April 1932. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn Buchhandel. gehen, wo die Gründungen sich zu einer wirtschaftlichen Gefahr auswachsen. Das ist dann der Fall, wenn dem neugebackenen Leihbüchereibesitzer, der vielfach gleichzeitig Friseur, Lebens mittel-, Zigarren-, Fahrrad- oder Kolonialwarenhändler ist, die Eigenschaft als Buchhändler »verliehen« und er verpflichtet wird, nicht nur die ihm anvertrauten Bestände zu »verleihen«, sondern zur Erzielung einer besseren Rentabilität auch zu verkaufen. Der Schleuderei wird damit leicht Tür und Tor geöffnet. Und ebenso schreiten wir natürlich ein, wenn mit dem Mittel unlau terer Reklame gearbeitet wird. So haben wir durch Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Dezember 1931 erreicht, daß einer Berliner Firma aufgegeben wurde, ihre unlauteren Ankündi gungen über fabelhafte Verdienstmöglichleiten, sicherste Kapital anlage, konkurrenzloses Pfandloses System und garantiert hohe Gewinne zu unterlassen. Grundsätzlich möchten wir darauf Hin weisen, daß in der systematischen Züchtung solcher Bücherleihen ohne gewissenhafte Prüfung der Eignungs- und Bedürfnisfragc eine kulturelle und wirtschaftliche Gefahr liegt, nicht nur für den Buchhandel und die Volksbüchereien, sondern für die All gemeinheit. Die der Geschäftsstelle zugehenden Erfahrungen zeigen aber auch, daß die mit übertriebenen Versprechungen angelockten Interessenten, die sich in der Zeit größter Ar beitslosigkeit in Mengen finden und ihre letzten Ersparnisse aufs Spiel setzen, um sich eine Existenz zu schaffen, nur allzuoft größte Enttäuschungen erleben und ihre mühsamen Ersparnisse einbüßen. Die Geschäftsstelle beobachtet daher fortgesetzt die Ankündigungen von Firmen, die sich mit der Einrichtung von Leihbüchereien befassen, um Mißbräuchen entgegenzutreten. Sie ist für Zuleitung jeglichen Materials dankbar. Wettbewerb der öffentlichen Hand. Über die Konkurrenz, welche die Betriebe der öffentlichen Hand dem privaten Gewerbe bereiten, und über Abhilfemaß nahmen dagegen wird zwar viel geschrieben und geredet, ge schehen ist aber in Richtung einer Verbesserung trotz allen Drän gens bisher wenig. Das Beharrungsvermögen des einmal Be stehenden behauptet sich gegenüber allen Resormbestrebungen mit erfolgreicher Zähigkeit. Da es sich um eine Frage handelt, bei welcher wirtschaftspolitische Auffassungen von ausschlaggebender Bedeutung sind, kann gegenwärtig aus eine grundlegende Ände rung nicht gerechnet werden. Wir sind nach wie vor in allen uns bekannt werdenden Fällen einer Betätigung unzulässiger Konkurrenz öffentlicher Stellen, sei es gegenüber dem Verlag oder dem Sortiment, mit aller Energie vorgegangen, Erfolg war uns aber nur in wenigen Fällen beschieden. Selbstverständlich richten sich unsere Be schwerden nicht gegen die Mitwirkung von Behörden bei der Herausgabe von Werken oder gegen die schriftstellerische Tätig keit der Beamten, wohl aber gegen die Ausübung der mit der Übernahme in eigenen Verlag und Vertrieb verbundenen rein geschäftlichen Aufgaben. Herr Verlagsbuchhändler Hillger, Mitglied des Preußischen Landtags, der sich die Unterstützung unserer Bestrebungen aus diesem Gebiete besonders angelegen sein läßt, hat im Preußischen Landtag die Anfrage gestellt, ob das Preußische Staatsministe rium bereit sei, in Zukunft die eigene verlegerische Betätigung von Beamten grundsätzlich zu verbieten und bei allen Ministe rien und staatlichen Stellen anzuordnen, Herstellung und Ver trieb aller von Beamten herausgegebenen Bücher ausschließlich dem regulären Buchhandel zu überlassen, und ebenso anzuordnen, daß Strafanstaltsdruckereien dem freien Gewerbe keinen Wett bewerb machen. Die darauf erteilte Antwort hat enttäuscht. Das Verbot für Beamte, keinen Selbstverlag zu betreiben, wurde nicht ausgespro chen. Die Stellungnahme des Ministeriums enthält lediglich den Hinweis, daß Strafanstaltsdruckereien dem freien Gewerbe keine Konkurrenz machen dürfeni wie das allerdings vermieden werden soll, darüber sagt das Ministerium nichts. Von besonders wichtigen Einzelfällen seien noch folgende angeführt: Die Preußische Staatsbibliothek hat zugesagt, den Buchhandel beim Vertrieb des etwa ISO Bände umfassenden Preußischen Gefamtkatalogs zu beteiligen. Das Werk kann bei feinen hohen Gestehungskosten nicht rabattiert werden. Wir haben aber erreicht, daß das Sortiment bei Vermittlung von Subskribenten einen Werbezuschuß von 5 v. H. erhält. Es war uns über einen Erlaß des Re i ch s f i n anz m i ni ste r i u m s berichtet worden, nach welchem die dem Ministerium unterstellten Behörden, aber auch andere staatliche juristische Bi bliotheken, teurere Bücher nur noch durch Vermittlung des Finanzministeriums beziehen sollten. Zur Begründung war angegeben, die meisten Verleger kämen entgegen und lieferten billiger als das Sortiment. Bücher in geringerer Preislage soll ten dagegen nach wie vor vom Ortsbuchhandel bezogen werden. Ein solcher Erlaß ist Uber, wie uns das Reichsfinanzministerium mitteilte, nicht herausgegeben wovden. Vielmehr ist nur die An weisung ergangen, daß die Präsidenten der Landesfinanzämter aus Sparsamkeitsgründen für ihren Bereich Bücher, deren Be schaffung nicht nur für die Landesfinanzämter, sondern auch für die Finanzämter und Hauptzollämter allgeniein in Frage komme, zentral einkaufen. Auch gegen die unentgeltliche Verteilung eines vom Reichsbund der Standesbeamten herausgegebenen Hausbuches durch die Standesämter an Neuvermählte mußten wir Stellung nehmen. Das Sortiment fühlt sich durch ein solches Vorgehen aufs schwerste benachteiligt, denn selbstverständlich fällt es keinem jungen Ehepaar ein, sich ein derartiges Buch zu kaufen, wenn es damit als Geschenk rechnen kann. In irgendeiner Form werden ja auch die den Standesämtern aus ihrer Freigebigkeit erwachsenden Lasten auf die Allgemeinheit abgewälzt. Normung. Der Deutsche Normenausschuß ist ein -Opfer der notwendi gen Etatsbeschränkungen geworden. Er mußte seine Arbeiten vorübergehend oinstellen, nachdem er verschiedene Aufgaben zum Abschluß gebracht hat. Den Buchhandel interessieren darunter besoitders die Verhandlungen über die Buchkart e. Zu einer Anerkennung der vom Buchhandel geforderten Gestaltung ist es nicht gekommen. Die Vertreter des Börsenvereins haben ihre Bedenken gegen die Wünsche der Bibliothekare, welche im Nor menausschuß das Übergewicht haben, zur Sprache gebracht, die Verabschiedung des Normblattes vin 1504 in einer für den Buch handel wenig geeigneten Form aber nicht hindern können. Auch für den Normblattentwurf Hin 1505 (Zitate, Richtlinien für das Zitieren von Büchern und Aufsätzen) ist eine endgültige Fassung bisher nicht gefunden. Zu Ende des Berichtsjahres hat dagegen der Börsenverein seine eigenen Normierungsarbeiten an Rechnung und Be stellzettel durch Bekanntgabe von Vorschlägen zu einem ge wissen Abschluß gebracht. Hoffentlich finden sie Nachachtung beim Verlag, um das jetzt noch ziemlich große Durcheinander bald zu beseitigen. Werbung. Für die Maßnahmen auf dem Gebiete der Werbung, wie sie sich für die Organisation zweckmäßig und notwendig erwiesen haben, hat sich aus den im Laufe der Jahre gesammelten Erfah rungen ein festliegendes Programm entwickelt. Es war daher nicht notwendig, den Werbeausschuß einzuberufen, sondern es ge nügte, im Einzelfall die Stellungnahme auf schriftlichem Wege beizuziehen, soweit nicht Fühlungnahme mit dem Vorsitzenden des Ausschusses ausreichte. Im einzelnen ist folgendes zu berichten: Der Buchtag1931 wirkte sich nachträglich noch insofern wertvoll aus, als die Frauenvercine nicht nur vorübergehend die Fühlung zum Buchhandel aufnahmen, sondern auch späterhin durch wertvolle Beiträge und werbende Arbeit ihre Verbunden heit zum Buch bekundeten. Bei der Einrichtung des Deutschen Dichter-Dank- Werkes 1932 wurde der Börsenverein durch die Aufforde rung des Roichsinnenministeriums uNd der am Dichter-Dank- Werk beteiligten Organisationen vor Aufgaben gestellt, die hof fentlich erfolgreich durchgeführt werden. 291
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder