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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.04.1843
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1843-04-14
- Erscheinungsdatum
- 14.04.1843
- Sprache
- Deutsch
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993 30 994 Macklot bemüht war. in möglichster Entstellung zu veröffentli chen, blos folgende einfache und klare Thatsochen. Seit einem Zeitraum von Eilf Jahren erschienen, neben der damals.in der G- Braun'schen Hofbuchhandlung dahier hcrausgckommcncn Ersten amtlichen Ausgabe, in unscrm Ver lage nach und nach Drei Auflagen der Gcmeindcordnung für das Großherzogthum Baden und zwar zu dem Preise von Neun Kreuzer. Nachdem von dieser gesetzlich als rechtmäßig anerkannten Ausgabe vor Kurzem die 3. Auflage vergriffen war, veranstal teten wir eine vierte, worin eine Anzahl neuer Paragraphen, welche als besondere Gesetze und Verordnungen längst durch die Regierungsblätter veröffentlicht waren, an Stelle der aufge hobenen eingeschaltet sind. Dieselben Paragraphen sind übri gens zum größten Thcil in den ebenfalls in unscrm Verlage erschienenen verschiedenen Ausgaben der erläuterten Gcmcinde- ordnung, Rettigs Polizcigcsetzgcbung ic. in gleicher Form seit Jahren schon aufgcführt. Herr C. Macklot hat nun auch eine Ausgabe der Gemeindeordnung veranstaltet, welche bei dem Ministerium des Innern revidirt und als „Amtliche Ausgabe" veröffentlicht wurde, ober auch nichts weiter enthält, als die in den Regierungsblättern abgcdrucktcn Gesetze und Verordnungen- Diese Ausgabe wurde einige Tage früher fertig, als die unsrigc und zu dem Preise von 18 kr. angckündigt. Da wir indcß keinerlei Ursache hatten, den für unsere Ausgabe bisher bestan denen Preis von Neun Kreuzer zu erhöhen, so blieb derselbe natürlich auch für die vierte Auflage der gleiche. Was soll man nun dazu sagen, wenn Herr C. Macklot, welcher allerdings die Gemcindeordnung zum erstenmal hcraus- gibt, in der Karlsruher Zeitung (wo er uns ebenfalls angriff) behauptet, seine Ausgabe sei die erste amtliche, während doch schon vor 11 Jahren in der Braun'schen Hofbuchhandlung eine solche erschien; wenn er ferner behauptet, wir hätten durch den Beisatz „Vierte Auflage" das Publikum zu täuschen gesucht, während wir doch bereits drei Auflagen veranstaltet haben; wenn er besonders heraushebt, daß wir, um ihm zu schaden, unsere Ausgabe zur Hälfte seines Preises verkauften, während doch die früheren Auflagen auch nicht mehr kosteten! Ob Alles dieses gänzlicher Unkcnntniß der Verhältnisse zu zuschreiben ist, oder andern Beweggründen, wollen wir nicht näher untersuchen, sondern überlassen cs dem Urtheilc unserer Herren College», die Warnung des Herrn C. Macklot, sowie dessen ungereimte Beschuldigung, als hätten wir ihm eine Bro schüre von 9 kr. rhein. oder lri/zN-t (2 g-,() nachgcdruckt, nach Gebühr zu würdigen. Carlsruhe, den 26. März 1843. Chr. Fr. Müllcr'sche Hofbuchhandlung. (2243 s Antwort auf G. Iaquct s Dcr- läumdung. No. 23 des Börsenblatts ist Hcrr Iaquet unverschämt genug^ unscrn rechtmäßige» Besitz ei ner Parthie von Haubcr's Gebetbuch in Frage zu stellen. Wir Haltei» cö nntcr unserer Wurde, hier mit mehr als das einfache Factnm zu erörtern; die gerichtliche Klage über das Injuriöse obiger Behauptung steht nnS außerdem noch frei. Wir haben im Januar d. I. vom hiesigen Buch drucker Math. Pößcnbachcr, der als ein ganz recht licher Mann bekannt ist, eine Parthie gekauft, wie wir jederzeit schriftlich documcntircn können. Wenn nun Hcrr Iaquct nicht im Stande ist, gegen Buch drucker und Papicrfabrikantcn seine Verbindlich keiten zu erfüllen, wenn er seinen Vcrlagsartikel aus den Händen lassen muß und gar keine Bestel lungen hierauf cffcctuircn kan»; hat cS uns da nicht frei gestanden, eine uns an geböte ne Par- thic zu übernehmen nnd die zahllosen Nachfragen hierauf zu befriedigen ? Und wofern sich Hcrr Iaquct über den Verkäu fer zu beklagen hat, )o steht ihm ja der gerichtliche Weg hierzu offen; er wählt jedocl, das Mittel öf fentlicher Verlästerung nnd frecher Lüge — ein Zeichen mehr seiner machtlosen, lächerlichen Wuth. WaS Hcrr I. unter dem „ u n c o l l e gia l i- scheu Benehmen" meint, besteht darin, daß wir uns in No. 22 vorj. B.-Bl. alle Anweisungen aus Denselben dringend verbeten haben, da wir der stets fruchtlosen Bemühungen, eine Zah lung hieraus zu erlangen, herzlich müde waren. Unsere rechtliche Handlungsweise, womit »vir seit Jahren alle unsere Geschäftsverbindungen aus'Ü Vollkommenste befriedigt haben, wird uns einem Ia quct gegenüber vor den Augen unserer sämmtlichcn .Herren bollegcn selbst gegen einen Schein von Unsolidität schützen; Herrn G. Iaquct aber erklä ren wir, so lange er die in No. 23 d. B.-Bl. aus gesprochene Verdächtigung nicht motivircn kann (und das wird er nie), als einen Injurianten nnd schamlosen Lngnc r. München, 6. April 1843. Jos. Lindauer'sche Buchhdlsi. Gtlinger s Verlag betreffend. Den sämmtlichcn Sortimentsbuchhandlungen zeige hiermit wiederholt an, daß der Thcil der bis 1842 von der l?. Gtlingcr'schen Dcrlagshandlung in Würzburg verlegten Schriften, exclusive der Gebetbücher und Zieglers Geographie, an mich seit August vorigen Jahres käuflich nebst den Verlags rechten übcrgcgangen ist. Das Verzeichniß darüber wurde bereits sämmtlichcn Handlungen nebst Circnlär zugcscndct und ersuche ich dieselben nun abermals bei Verschreibungen dies gefälligst beachten zu wollen, damit kein Verzug entsteht, da sämmtlichc Vorräthe der jetzt in meinen Besitz übergcgangcncn Artikel nebst den Defcctcn sich in meinen Händen befinden. Für Norddeutschland liefert Hcrr Iackowitz in Leipzig sämmtlichc Artikel für meine Rech nung auö. Nürnberg im März 1843. Joh. Ad. Stein. Landwirthschaftliche Literaturzeitnng. Die Herren Verleger, welche landwirthschaftliche Werke in dieser Zeitschrift beurthcilt wünschen, belieben die selben zur Beförderung an die Redaction durch mich gratis cinzusenden. Anzeigen in dem der Literaturzeitung bcigegebenen „Landwirlhschaftlichen Anzeiger" werden mit 1^ g-f oder 6 kr- pr. Zeile berechnet, und werden sicher von Nutzen sein, da diese Zeitschrift sich eines zahlreichen Absatzes erfreut, und die Anzeigen darin in die rechten Hände gelangen. Frankfurt a/M. Joh. Chr. Hermannsche Buchhandlung.
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