Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1843
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- 1843-01-10
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- 10.01.1843
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5,1 3 52 der wider die bestehenden Gesetze handele. Die so zuerst auf geführte Neuerung betrifft die außer Leipzig erscheinenden Wochen - und Monatsblätter, und es wird dabei die Bestim mung getroffen, daß dieselben ihre politischen Nachrichten zwar ohne vorher erlangte Approbation des politischen Cen- sors in Leipzig auch hinfort geben können, sofern sie nämlich keineanderenalsdieinderLeipzigerpolitischen Zeitung, die der Eensur des politischen Censors selbst un terworfen ist, und diese Nach r ichten ganz unverän dert aufnähmen. Und wenn sie diese Bedingung, ohne die besondere Eensur des Censors in Leipzig erlangt zu haben, übertreten, so sollen die Unternehmer dieser Blätter un fehlbar die Eoncession zur Herausgabe ihrer Zeitschriften verlieren. Ein zweiter neuer Zusatz zu den bis 1812 gegoltenen Verordnungen ist folgender: Bei Zeitschriften, und solchen einzelnen Aufsätzen, deren baldige Erscheinung im Publiko gewünscht wird, mag den Censoren, statt des Manuskripts selbst, der Satz- und Probebogen zur Ecnsur vorgelegt werden, jedoch haben sie dabei die nöthige Aufmerksamkeit anzuwenden, und jeden solchen Probebogen, insofern ihnen dessen weiterer Abdruck unverfänglich scheinet, mit dem Imprimatur besonders zu versehen. Bei andern und größeren Schriften bingcgen, ist lediglich das Manu skript selbst, vor dessen Abdruck, dem Censor zu dessen Eensur zu überreichen. Daher sollen aber auch, wie cs weiter heißt, sämmtliche inländische Buchhändler verbunden sein, alle Werke, welche sie außerhalb der sächs. Lande drucken lassen wollen, vor dem Abdrucke, einem inländischen Censor, und zwar nach Beschaffenheit der Gegenstände, historische, geo graphische, statistische re. Wecke dem politischen Eensor zu Leipzig, andere Werke aber dem jedesmaligen ordentlichen Censor ihres Ortes, zur Eensur und Genehmigung zu über reichen, im Eontraventionsfalle aber se ch sw ö ch e ntli ch e Gefängnißstrafe, und nach Befinden härtere Ahndung unausbleiblich zu gewarten haben. So wird ferner den Buch händlern, die ihre und ihrer Eommissionärs Meß- u. Bücher kataloge nicht zu gehöriger Zeit der Behörde zur Einsicht übergeben würden, so wie allen Buchhändlern in Leipzig, die auswärtige Commissionen eher übernähmen, als sich die Committenten durch Zeugnisse ihrer Ortsobrigkeit, oder rosp. durch beglaubtc Abschriften ihrer etwanigen Patente legitimirt hätten, mit einer Geldbuße von 50 Thlr., bei wiederholter Contravention aber damit gedroht, daß sie des Rechts, Commissionen zu übernehmen, für verlustig erklärt werden sollen rc. rc. Soll aber nun hier bei einem Ucberblick auf die gesumm ten Neuerungen im sächs. Ecnsurwesen während der fran zösischen Oberaufsicht ein Gefammturtheil abgegeben wer den, wo findet da der gerechte Tadel, ja die Entrüstung einen Anfang, wo ein Ende? Denn daß bei derartigen Verordnungen an eine Rechtfertigung nicht gedacht werden kann, versteht sich von selbst; ward ja durch dieselben nicht nur jede freie und selbstständige Regung des Geistes, son dern auch jede selbst bereits gemodelte Regung des Geistes verpönt. In jenem Gesetze hieß es ausdrücklich: „in keiner Schrift soll Etwas Vorkommen, was dem von Ihr. Königl. Majestät angenommenen politischen Systeme zuwiderläuft," — das heißt doch nichts andres, als: in keiner in Sachsen erscheinenden Schrift soll in politischer Rücksicht etwas Andres gepredigt werden, als das Franzosenthum, aber das Franzosenthum wieder so, wie es Se. Königl. Majestät will! Doch würde man mehr als Unrecht thun, wollte man diese Censurverordnungen geradezuhin verdammen, ohne auf die Zeit Rücksicht zu nehmen, der sie angehörten, und ohne sich dabei an die Persönlichkeit des Mannes zu erinnern, nach dessen politischen Systeme sich jede damals in Sachsen erscheinende politische Schrift streng richten sollte. Bedenkt man, daß sich Sachsen damals ganz in der Gewalt des fremden Machthabers befand, und daß der geringste Widerspruch gegen den Willen desselben unver meidlich noch viel traurigere Folgen nach sich gezogen haben würde, als das Land bereits erfahren hatte; erwägt man ferner, daß der König von Sachsen später in Berlin zu Hrn. v. Gagcrn sagte: „zweimal stand cs in der Hand dieses mächtigen Mannes, mich zu verderben, und er that es nicht; dessen werde ich immerdar eingedenk sein;" erwägt man, daß dieses Dankbarkeitsgefühl in dem Herzen des sächs. Staatsoberhauptes so feste Wurzeln gefaßt hatte, daß selbst in einem Patente vom 23. Febr. 1813 gesagt ward: „Dem politischen Systeme, welchem Wir seit sechs Jahren uns fest angeschlossen haben, verdankt der Staat allein in diesem Zeiträume seine Erhaltung bei den drohendsten Ge fahren." — so hat man wenigstens den Schlüssel zu jenen Verfügungen und bestimmt auch einen Entschuldigungs grund. Die eiserne Nothwendigkeit war es, der hier Genüge geleistet werden mußte, und als die Verhältnisse sich so gestalteten, daß ein guter Theil der Bevölkerung von Seiten des Staatsoberhauptes ein selbstständigeres, freieres Auf treten erwartete, da war es wieder, entweder Furcht, oder der Wunsch, sein Dankbarkeitsgefühl als ein un wandelbares zu bezeichnen, wodurch Sachsen fort und fort in jener unglückseligen Lage erhalten wurde, in welche es gekommen war, seit sein Oberhaupt die Königs krone genommen hatte. Mag darum die oben angeführten Ecnsurverfügungen dieser Zeit, wie sie cs verdienen, der bitterste Tadel treffen, dessenungeachtet muß dem, der die selben erließ und länger als nöthig in Kraft zu erhalten suchte, Gerechtigkeit widerfahren. Denn kann derselbe auch von einer Furcht, von einer gewissen Aengstlichkeit, ja wir wollen das Aeußerste sagen, von einer Unselbststän digkeit in der Wahl des cinzuschlagenden Weges auf keine Weise freigesprochen werden, so muß ihm auf der andern Seite ein gerechtes Urtheil doch auch eine große Ehrlichkeit, ein konsequentes Festhalten an dem einmal Gewählten, selbst wenn dasselbe nur durch fremden Zwang gewählt worden war, sowie endlich ein treues, unverbrüch liches Halten des gegebenen Versprechens zum Ruhme nach sagen. Doch wenden wir uns nun zu einer andern unsere Aufmerk samkeit nicht minder in Anspruch nehmenden Zeit, so ist dies vor allen diejenige, welche die ruhmvollen Octobertage im Jahre 1813 vorbereitet hatten, und leider muß hier gleich im Voraus gesagt werden, daß Sachsen in dieser Zeit aber mals nicht den Weg ging, den cs hätte gehen können, und als Mutterland deutscher Gelehrsamkeit, deutscher Eultur hätte gehen sollen.
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