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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1843
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- 1843-05-05
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1843
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- Deutsch
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1221 36 1222 nisse und mit Sicherstellung gegen den Mißbrauch der Presse. Und was that die Regierung, um, so viel an ihr ist, diese Zusage ii Erfüllung zu bringen? Legte sie nicht im Jahre 1833 ein Prcßgesctz vor? Leipzigs Buchdrucker und Buchhändler rcclamir- ten, — cs kam nicht zur Berathung. Legte sie nicht wiederum am vorigen Landtage ein Prcßgesctz vor? Abermals Reklama tionen, — es kam nicht zur Bcrarhung. — Heute nun ein drit ter Entwurf. Fast mochte cs scheinen, daß die Verpflichtung der Initiative über diesen Gegenstand wenigstens zunächst erschöpft sei. Man hat alle diese Gesetzentwürfe als ungenügend bezeich net. Im Sinne derer, welche nicht genug Conccssioncn für die Presse erlangen können, mögen sic das sein; aber im Sinne einer gemäßigten Freiheit sind sic es nicht. Wohl gehört ein Prcßgesctz zu den schwierigsten Aufgaben für die Gesetzgebung, nirgends be friedigend gelöst, überall fast im Entstehen scheiternd an der Ver schiedenheit der Ansichten über das Maß der zu gewähren den Freiheit. Aber ohne Verständigung hierüber ist eben an keine Einigung zu denken. Dann wiederum der Zwiespalt der Ansichten über die Mittel zu Verhütung des Mißbrauchs, ob prä ventiver, ob repressiver Art. Aber ohne Verständigung hierüber, keine Einigung. Und auch bei uns, verschweigen wir es uns nicht, kann es, wird es zu einer Einigung erst dann kommen, wenn man die Ansprüche an das Maß der zu gewährenden Frei heit hcrabstimmt und wenn inan der Regierung die Garantien der Sicherstellung gegen Mißbrauch der Presse nicht versagt. Man behauptete, der Mißbrauch dürfe nicht präsumirt werden. Er liegt aber schon jetzt in zahlreichen Beispielen vor Augen, und würde ohne jene Garantie schrankenlos sein. Ich erinnere mich, daß irgendwo gesagt ward: „Seit dem Tage der Erfindung der Buchdruckcckunst hat die Freiheit der Presse nicht aufgchört, ein anhängiger und unentschiedener Proccß zu sein." Und für- wahr, anhängig und unentschieden wird er bleiben, dieser Pro ccß, so lange man sich nicht zu eintm aufrichtigen Vergleiche hcr- beiläßt; und diese Frage der Zeit wird unerledigt bleiben, bis man dahin gelangt, einerseits zu begehren mit Mäßigung, andererseits zu gewähren mit Vorsicht! — Noch sind cs einige Acußcrungcn, ausgesprochen namentlich in gestriger Sitzung, auf die ich zu erwicdern habe. Zuerst der sich immer wiederholende Tadel der Verordnung vom 13. Okto ber 1836. Hierüber einige Worte und zwar zunächst über den Grund und die Veranlassung zu dieser Verordnung. Als im Jahre 1836 die Verwaltung der Ccnsurangclegcnhciten in ober ster Instanz dem Ministerium überwiesen ward, hatte sich das selbe ganz natürlich die Frage zu stellen, welche Normen und Grundsätze für diesen Zweig der Verwaltung als leitend und maßgebend vorhanden seien. Es fand landes- und bundesgesctz- liche Bestimmungen, verschiedene allgemeine Normalivvorschrif- tcn, das Ganze aber und insbesondere die Censureinrichtungen in einem nichts weniger als geregelten Zustande. Hierin lag nicht blos die Veranlassung, cs war darin recht eigentlich die Verpflichtung begründet, das Zerstreuctc zu ordnen und über sichtlich zusammcnzustellcn, um den Behörden wie Bcthcitigten ein soviel möglich sicheres Anhalten zu gewähren, jenen für ihr Verfahren, diesen für ihr Verhalten. Dies ganz einfach der Grund und die Veranlassung zu der Verordnung vom Jahre 1836. Wohl ließ cs sich erwarten, daß diese, wenn auch noch so sehr von der Nothwcndigkcit gebotene Maßregel da und dort Mißbclicbcn erregen werde. Handelte cs sich dock um eine die Ccnsur betreffende Angelegenheit, für welche die Billigung ent schiedener Gegner nimmermehr zu erwarten stand, erkannten doch Manche der unmittelbar Beiheiligten in jenem frühern un geregelten Zustande den bcqucmcrcn, und sagte er ihnen doch eben deshalb besser zu- Solche Rücksichten konnten indeß die Regie rung nicht bewegen, zu unterlassen, was nach ihrer Uebcrzcuzung zu Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich war. Ich sage: zu Handhabung der gesetzlichen Bestim mungen. Bestanden nicht im Jahre 1836 die Ccnsurgesetzc, wie sie noch heute bestehen? Sollte das Ministerium geschehen lassen, daß Buchdrucker oder Buchhändler Schriften censircn ließen oder nicht censircn ließen, ganz nach Willkür? Sollte das Ministerium connivircn, gewissermaßen durch die Finger sehen? In der That, das sind Zumuthungcn, die ich weder mit meiner Ueberzcugung, noch mit meiner Pflicht, noch mit mei ner Verantwortlichkeit würde haben vereinbar erachten können. Schonende Handhabung der Ccnsur — das war die Aufgabe-— Diese hat das Ministerium sich gestellt. Es hat sie erfüllt, vom ersten Tage an bis heute. Man hat gesagt, das Mißtrauen des Ministeriums sei um so weniger gerechtfertigt, als die Buch händler sich immer loyal bewiesen. Ich achte jeden Stand und jeden Beruf; den aber, welcher cs sich zur Aufgabe macht, für dcn Fortschritt im Gebiete des Wissens zu wirken, den stelle ich hoch. Wie groß aber auch immer die Zahl der ehrcnwerlhen Männer sein mag in diesem Stande, die Erfahrung liegt vor, daß, wenn cs auf Beachtung der Ccnsurgesetzc ankommt, die Grundsätze denn doch da und dort ziemlich lar zu befinden sind. Ich spreche durchaus nicht von allen Mitgliedern dieses ehren- wcrthcn Standes, ich will das nicht einmal von vielen gesagt haben, aber von manchen darf ich's sagen. Ich könnte Bei spiele anjühren der beflissentlichsten Hinterziehung der Gesetze, aber ich unterlasse es; denn dergleichen Exemplifikationen sind mir zuwider, bei meiner Sinneswcise. Wenn zweitens in der Petition der leipziger Buchhändler behauptet wird, daß der ver sunkene Zustand der Presse und des Buchhandels in Sachsen je ner Verordnung beizumessen sei, so habe ich dcr Haltbarkeit die ser, auch von dem Lbg. Brockhaus ausgesprochenen Behaup tung einige specielle Nachwcisungen enlgcgcnzustellen. Die Zahl dcr Buchdruckercien in Leipzig hat sich nicht vermindert, i sondern vermehrt. Die Zahl der Buchdruckercien im Lande hat sich seit 1836 beträchtlich vermehrt. Es wurden von dem Mi nisters des Innern seit dem Jahre 1836 22 Conccssioncn zu dergleichen Etablissements crtheilt. Die Zahl der Maschinen pressen hat sich seit 1836 mehr als verdoppelt. Im Jahre 1836 waren in Leipzig beschäftigt 570 Setzer und Druckerge- hülfen; im Jahre 1810, wo mehre Maschinen im Gange wa ren, die viel Arbeiter entbehrlich machen, waren beschäftigt 631 Setzer und Gchülfen, also beträchtlich mehr. Die Zahl der Buchhandlungen in Leipzig ist seit einer Reihe von Jahren gestiegen. Im Jahre 1830 waren deren vorhanden 84, im Jahre 1839 aber 120. Die Zahl der Drucksachen, die aus Leipzigs Pressen hervorgingcn, ist seit 1836 im fortwährenden Steigen. Im Jahre 1842 ward weit über */z mehr gedruckt, als im Jahre 1837. Auch an ausländischem Verlag ward 1842 mcor gedruckt auf leipziger Pressen, als im Jahre 1837. Die Zahl der im Lande erscheinenden Zeitschriften, Local- und Wo chenblätter hat sich seit 1836 außerordentlich vermehrt. Es wurden in 6 Jahren von dem Ministen» des Innern 184 Con- ceffivnen zu dergleichen Blättern ertheilt, ein Verhältniß, wie es wohl kaum in irgend einem andern Lande von gleichem Um fange stattsindct- Kann dieser Zustand ein versunkener genannt werden? Giebt das Verfahren des Ministern Acugniß von ei nem engherzigen Streben »ach Beschränkung? Meine Herren, hier sprechen Thatsachcn! Wäre der Zustand unseres Buchhan dels und unserer Presse wirklich ein versunkener, ich würde das beklagen — mit jedem Freunde dcr Wissenschaft und eines ge deihlichen Staatslcbens — aber dem ist nicht so. Wenn hier nächst in der Petition dcr leipziger Buchhändler von jener Ver ordnung gesagt wird, — und ich gebe die eignen Worte: „sie sei das bellagcnswcrihe Erzeugnis eines bis auf die höchste Spitze getriebenen Bcvormundungs - und Controlirungssystcms, das, wenn cs nur Mittel und Wege wüßte, auch die ausgesproche nen Gedanken und den Athemzug des Menschen unter die Be aufsichtigung des Staats zu stellen bereit wäre" — eine Aeuße- rung, die vom Abg. Brockhaus noch besonders hervorgchobcn ward, so habe ich darauf nur mit dem Ausdrucke des Be dauerns zu erwicdern, daß selbst in einer der Ständevcrsamm- lung vorliegenden Petition die Presse ihre Leidenschaftlichkeit nicht zu verleugnen vermochte. Die Möglichkeit aber, daß eine solch- Aeußcrung Ihnen gedruckt vorliegt, beweist eben, daß es mit jenem Controlirungssystem denn doch nicht so gefährlich sein könne. Wis aber soll ich zu der Kritik des Abg. v. Watzdorf 83'
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