für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. HcrauSgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. ^ 39. Mittwochs, den 10. Mai 1843. Börscnzahlung. Bei der bevorstehenden Abrechnung auf der Börse wird ohne Zweifel wieder der Versuch gemocht werden, einzelne Thaler mit einem Aufgeld von 4 Pfennigen anzubringen. Es möchte daher nicht überflüssig sein zu erinnern, daß dies mit der Enslinschen Convention von 1839 in Widerspruch steht. Dort heißt es: L) Wer Preuß. Geld ii» »ntnrr» bezahlt, soll den Tha. ler mit 4 Pfennigen Agio berechnen dürfen re. wozu in der Generalversammlung nachstehendes Amendement angenommen wurde: 2 soll so verstanden werden, dag das Agio auf Preu ßisch Courant nur bei größeren Zahlungen, wenn solche i» dieser Miinzsorte j„ ,n,tur» geleistet werden, nicht aber bei kleinen Ausglcichnngsbctrcigcn in Anwendung gebracht wird. In der vorigen Messe haben mehrere Herren College» schon einen Thaler für eine größere Zahlung angesehen und 4 Pfennige ausgerechnet. Möchte man dies nicht zu einer üblen Gewohnheit werden und eine Pfennigrechnung ein reißen lassen, die dem Buchhandel gerade keine rühmliche Ei- genthümlichkeit geben würde. Es bildete sich in letzter Messe schon hin und wieder eine gewisse Pfennigleidenschaft, ein Trieb die Viergroschenstücke ohne Agio zu sammeln, um, so oft 6 beisammen waren, beim Ausgeben 4 Pfennige Ge winn davon zu ziehen. Es sei damit Niemand ein Vor wurf gemacht. Niemand will gern täglich ein Manco in seiner Casse haben, und wenn das sich von Pfennigen her schreibt, so will man die Pfennige wahren. Offenbar ist der Unterschied zwischen größer» Zahlungen und kleinen Ausgleichungsbetrageil nicht bestimmt genug. Soll daher das Agio auf Courant überhaupt ftstgehalten werden, (wofür freilich das spricht, daß man bei einem dop pelten Zahlungsmittel weniger der Willkür der Banquiers ausgeseht ist) so sollten wir doch Übereinkommen, auf jede 25 Thlr. i/z Thlr. aufzurechnen, aber bei kleinern Beträgen vom Agio abzusehn. Man würde dadurch eine übertriebene lvr Jahrgang. Kleinlichkeit vermeiden und der Schade, den Jemand er leiden könnte, sich darauf beschränken, daß man etwa 100 Thlr. zur Ausgleichung ohne Agio ausgeben müßte. Sollte der Vorschlag, gerade auf25 Thler. i/g Thlr. Agio zu rechnen, keinen Beifall finden, so würde doch immer der Grundsatz der Convention von 1839 festzuhalten, und die Pfennigrech ner darauf hinzuweiscn sein. Die Krebsschäden des Buchhandels und die Ursachen der Krebse. Wenn der Welthandel, abgesehn von seinen Einflüssen aufs materielle Wohl der Völker, der Erforscher der Länder und Völkerkunde ist, wenn durch ihn die Sitten und Ge bräuche, die Verfassungen und Bedürfnisse der verschiede nen Länder bekannt werden, wenn endlich durch seine Sta tistik ein Ueberblick des Gesammtverkehrs gegeben und also durch ihn mittelbar eine wissenschaftliche Bildung ver breitet wird, so soll dagegen der Buchhandel durch unmit telbare Belehrung auf die Intelligenz einwirken. Es kann daher keinem Zweifel unterworfen sein, daß der Buch handel unter allen Zweigen des Handels im Allgemeinen den ersten Rang einnimmt: denn wenn der Welthandel nur durch die Beförderung des materiellen Wohls auf die geistige Entwicklung der Völker cinwirkt, so will der Buchhandel zunächst diese geistige Entwicklung und erzielt als Resultat das materielle Wohl des Volks. Da aber die Civilisation eines Volkes ohne in dem Volke selbst wohnende Anlage zur Bildung nicht möglich ist, so muß sich der ganze Buch handel auch nothwendig auf das Vorhandensein dieses Keims im Volke stützen: er kann also nicht, wie der Welthandel, unmittelbar auf das materielle Wohl einwirken, sondern ist die Folge der Entwicklung eines Volks zur Civilisation. Der Buchhandel ist der ehrenvollste Handel, wo er sei nen Zweck, die Hebung der geistigen Bildung und mithin die Erziehung des Volkes zur Freiheit erfüllt. Daß der 94