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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.01.1848
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1848-01-04
- Erscheinungsdatum
- 04.01.1848
- Sprache
- Deutsch
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angeblich zu seinem Heil und Segen hcrausgegebcnen Evangeliums zu nennen und Lust habest Ihre Flugschrift öffentlich gegen mich zu ver- theidigen, werde ich es am Platze finden, mich Ihnen zu nennen. III. Wohl schwerlich dürfte sich der Verein der Sortimentshändler zur Abwehr von Angriffen veranlaßt fühlen, die nur das Gepräge der Per sönlichkeit an der Stirne tragen, aber durchaus nicht bezwecken, das In teresse des Buchhandels zu befördern. Zu dieser ersteren Kategorie ge hört in höchster Potenz der Angriff des Herrn Asher in Berlin, London und St. Petersburg. Jede Zeile läßt Neid und Mißgunst durch- blicken und man sieht daraus klar, daß der Verein den richtigen wunden Fleck getroffen hat. Ein Verei nsmitg lied. Eine Anfrage an die preußischen Herren Eollegen. Man hat —ich weiß nicht, seit wann? — in Preußen angcfan- gen, auf eine ganz neue Art den Vertrieb von Schriften zu hemmen, ohne sie geradezu zu unterdrücken. Dieses Verfahren besteht darin, daß man ke i ne Anzei g e n derselben in den öffentlichen B lält ern zuläßt. Allerdings folgt gewöhnlich dann bald ein Verbot nach; bisweilen jedoch läßt man es auch bei jener Maßregel bewenden. Nun ist dem Einsender dieses wenigstens aus den zur Oeffentlichkeit ge langten preußischen Preß- und Zensurbestimmungen Nichts bekannt, was ein derartiges Verfahren der Zensurbehörden rechtfertigte, denn die einzige Stelle, welche von den Anzeigen handelt, befindet sich in der Ver ordn. v. 30. Juni 1843 und lautet so: „Ankündigungen verbotener Schriften, ingleichen Ankündigun gen, in welchen Nachdrücke angezeigt werden, dürfen nicht gedruckt werden." Nun gehören aber gesetzlich in die Kategorie der „verbotenen Schriften" nur solche, welche 1. entweder durch ein ausdrückliches Verbot, sei es ein provisorisches von einer Verwaltungsbehörde, sei es ein definitives des Oberzensurge richts, außer Vertrieb gesetzt sind, oder 2. einer besonder» Vertriebserlaubniß bedürfen und solche noch nicht erlangt haben, oder endlich 3. dadurch, daß sie den formellen Erfordernissen der Preßgesetze nicht Gnüge leisten, d. h. ohne den Namen des Verlegers oder des Druckers, oder (wo dies vorgeschrieben ist) desVerfassers erscheinen, von vorn herein zum Vertrieb unzulässig sind. Alle Schriften, welche nicht unter eine dieser drei Klassen fallen, sind erlaubte, und folglich müssen auch Ankündigungen solcher erlaubt sein. Welchen Grund daher die Zensurbehörden, wenn sie gleichwohl dergleichen Ankündigungen streichen, für dieses ihr Verfahren anfüh ren — oder ob sie überhaupt einen Grund gar nicht angeben — darüber von einem oder dem andern der preußischen Herren Eollegen hier Auf schluß zu erhalten, müßte sehr wünschenswerth sein. Denn den außer preußischen Verlegern passict es auf diese Weise nicht selten, daß sie An zeigen ihrer Artikel in preußischen Blättern wochenlang vergebens entge gen sehen, bis sie endlich auf Privatwegen erfahren, daß und warum solche nicht erscheinen können. Wüßte man ein für alle Mal, daß nicht blos wirklich verbotene, sondern auch schon misliebige Schriften in preußi schen Blättern nicht angezeigt werden dürfen, so würde man seine Ein richtung danach treffen und lieber in andern Zeitungen sie ankündigen. Eine andereFrage wäre die: ob nicht gegen ein solches, allemAn- scheine nach in den Gesetzen nicht ausreichend begründetes Verfahren der Zensoren Hülfe beim Oberzensurgericht zu erlangen wäre? Mit praktischem Erfolge würde das freilich wohl nur in Berlin zu versuchen sein, denn von anders woher dauert es zu lange. Aber es ist zu er warten, daß, wenn nur erst ein oder einige günstige Erkenntnisse des Oberzensurgerichts erlangt und durch den Druck allgemein bekannt ge macht worden wären, dann die untern Zensurbehörden ins künftige von jenem Verfahren absteben würden. Freilich müßte eine solche Beru fung gleich am Ort selbst, nicht erst vonLeipzig.FrankfurtoderHeidelberg aus geschehen ; das geht aber auch ganz wohl an, sobald nur der Berliner Buchhändler, durch welchen die Anzeige vermittelt wird, seine Firma beisetzt, denn dann ist er zum Rccurse vollständig lcgitimirt. Ich möchte mir wohl namentlich an die Berliner Herren Eollegen die Frage erlauben: ob noch keiner von ihnen diesen Versuch gemacht, oder welchen Erfolg ein solcber gehabt hat? Leipzig, d. 31. Dec. 1847. K. B. Gedanken beim Lese» des Börsenblattes No. 104. Herrn de Marle's Vorschläge in Betreff der Eoncessionen sind gewiß sehr wohlgemeinte, ob sie aber in der Hauptsache etwas ändern werden, möchte ich bezweifeln. Das Rad der Geschichte läuft unaufhaltsam fc^t. Es nützt nichts, wenn wir in die Speicken eingrcifen und den Lauf ändern wollen, das Veste muß doch immer die Zeit schaffen. Noch haben wir nickt alle Krankheiten durchgemacht, manche steht uns noch bevor; aber sterben werden und wollen wir nicht daran. Wie die Natur sich fortwährend bestrebt, alles Ungesunde wegzusckaffen und dabei einen gemessenen, sickere» Weg geht, so wirds auch bei uns geschehen. Der Buchhandel ist Gott Lob gröfitentheils noch gesund, er wird sich schon seiner Haut wehren und vor Ansteckung hüten. Was ungesund, wird durch den kräftigen Umschwung des Rades von selbst herunterfallcn, und der Kern, von den Schlacken gereinigt, desto schöner und mächtiger cmporwachsen. Daß wir die Hände in den Schoos legen sollen, ist damit nicht gesagt, bei Leibe nicht. Der Theil, der sich gesund fühlt, sorge, daß er's bleibe und durch den schlechteren keinen Schaden leide, damit hat ein Jeder vollauf zu thun. — Und — vergessen wir nicht, daß sich die Boden-Eultur seit 25 Jahren sehr verändert hat. Ein Egoist. Kleine Ursache» zu einem grosicn Nebel. Ein Sortiments- und Verlagsbuchhändler in einer kleinen Pro vinzialstadt beschäftigt in seiner Handlung 2 Gebülfen und ein als Schreiber fungirendes Individuum. — Perfide Schliche und Hand lungen, welche von dem Gesetz zwar nicht bestraft werden, vor dem Nichterstuhl der Moral aber nicht Stich halten, veranlaßt«» den Prin cipal, zweien den Abschied zu geben, zu welchen sich freiwillig der Dritte den Abschied erbat. — Was war nun für diese geschäfts- und ziello sen Individuen, welche von ihren Gläubigern, den Schuhmachern, Schneidern u. s. w., gequält wurden, zu machen? Dec Entschluß ist rasch gefaßt: es wird in der Stadt ein zweites Buchhändler-Erablisse- ment begründet, Geld zu hohen Zinsen gelieben, und den Gläubigern die erste eingehende Losung verschrieben. —Ihr Herren Verleger, hal tet die Taschen fest!! Mentor. Zst das billig ? Bisher haben die Herren Braun ck Schneider in München ihre fliegenden Blätter franco nach Oesterreich gesandt, und die Sortiments- Händler durften nur den Eingangszoll vergüten; weil sie aber durch den unerwartet großen Absatz (wie sie selbst eingestehen 17 bis 18000 Ex.) reiche Leute geworden sind und jährlich einen Verdienst von ca. 40000 fl. an ihrem Journal machen, so muß der arme Sortimentshändler, der vielleicht 10 Ex. braucht, an denen er 5 bis 6 -/I, abzüglich seiner Mühe und Zeit, gewinnt, jetzt die ganzen Spesen tragen. Die Reichen machen die Gesetze zu ihrem Vortheil, und die Armen müssen sich ihnen fügen. F. S.
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