Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.01.1843
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- 1843-01-17
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- 17.01.1843
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145 5 146 Lei Ankündigungen Ikres Verlege« in der IViener Lei tung bitten wir unsere Ibirme kreundlicksk kerüclcsicktigen LU wollen, und sind gerne bereit, dis Hälfte der Insertions- gebübren LU tragen. Von dem bedeutenden und wsrtkvollen ^ntikjuer-Leger ist ein vollständiger, wlssensckestllck geordneter Oetelog unter der Lresse, welcher Iknen, fslls 8ie XbsetL für snti- c>usii»cke Werke beben, mit Vergnügen LU Diensten stellt. Wir boffsn, dsss 8ie unsere Litte nickt unberücksick- tigt Issssn werden und fügen scicliesslick nur nocb die Ver sickerung kinLU, dsss wir immer bemükt sein werden, de« uns geschenkte Vertrauen stets durck prompte Erfüllung un serer kUickten Lu recktfertigen. Achtungsvoll und ergebenst IL»n1L»88 VV" L ^»,»»1». s309.l C l r c u l a i r. New-Vork 15. Dec- 1812. Die Vcrlagsbuchhändler in Deutschland setzen wir hierdurch in Kenntnis, daß wir neben der Herausgabe einer Zeitschrift „die deutsche Schnellpost" auch dem Vertriebe deutscher Literatur uns widmen werden. Mit mehreren Verlegern in Deutschland haben wir bereits Verbindungen angeknüpft, und wir hegen die Hoffnung, daß es uns mit der Zeit gelingen werde, für die literarischen Produktionen Deutschlands einen auf solide Grundsätze basirten Markt für Nordamerika zu gründen- Die deutschen Verleger, welche uns in diesen Bestrebungen un terstützen wollen, bitten wir um Einsendung ihrer Vcrlagsca- talogc und um Mittheilung der Präpositionen, unter denen sie eine Geschäftsverbindung mit uns einzugehen geneigt sind. Unter allen Umständen müssen wir aber die größtmöglichsten Vortheile in Anspruch nehmen, denn da wir nicht eine Buchhandlung im gewöhnlichen Sinne führen werden, sondern andere Buchhändler zu fourniren gedenken, so kann dieses nur dann von Erfolg sein, wenn man uns bedeutenden Rabatt bewilligt. Unsre Com missionen in Leipzig besorgt Herr Georg Wigand. Durch diesen bitten wir uns Anzeigen neuer Werke, Placate, Sub scriptions-Anzeigen und Proben einzuscndcn. Eickthal und Bernhard. pio.) Hiermit deelue icli mich unxurleioeii, dass ich mit meiner seit 15 Rainen unter 6er Kirma: 8t. destelieittle» Ver1s»s- Imnlllunn') Luellllruclcerei mul Papierfabrik, nun such eine 8ortiments- llucl»-, Kunst- um! AIu- sikalicn-Handluiin- verbinden werde. Ich ersuche demnaclr alle resp. Verlams-IIand- luno-en um o-ekülüo-e LinseudunA ihrer Kataloge und 11 altlrletlel, wie auch Novitäten in Ot'aciler .-Inrahl von polnischen Artikeln. — Hebriden» werde ich selbst wählen. Oracau, d. 1. Januar 1843. 8/. t/t'csrkoics/c/. s3lLs Nähere Beleuchtung der „Abwehr" des Herrn Steinkopf, den Nachdruck von StarckS Handb. bctr. In Nr. 109 dieser Blätter bemüht sich Herr Steinkopf, dem es an wirklichen Rechtfertigungsmitteln gebricht, durch allerlei sein sollende Wahrscheinlichkeiten bei den Lesern wenig stens die Meinung zu erregen, als stehe ihm irgend eine rechtliche Befugniß zu zum Verlage von Scarcks Hand buch. So viel erhellt wohl aus seinem Aufsatze, daß es ihm sehr darum zu thun ist, mit einigem Schein von Recht dem Buchhandel gegenüber sich im Besitz erhalten zu können, — aber ein Bestreben, der Sache auf den Grund zu gehen und der Wahrheit die Ehre zu geben, läßt sich in dieser Vcrtheidi- gung nicht erkennen. Herr Steinkopf weiß recht gut und hat auch bisher gar kein Hehl daraus gemacht, daß ihm jedes positive Recht zum Verlage jenes Buchs gänzlich fehlt. Nur allein darauf vermag er sich zu berufen, daß die damalige Würtcmb. Regierung den Grundsatz des Verlagsrechts nie vollkommen anerkannt bade, und dies ist am Ende auch die einzige Zuflucht eines jeden Nach druckers. Gegen ein Herzogi. Würtcmb. Privilegium, welches er allerdings eine Jeitlang besaß, konnte der Originalvcrlcgcr frei lich nicht ankämpfen und es gehört zu den Curiosikären des liter. Rechts, daß überhaupt auf einen Nachdruck ein Privile gium erthcilt wurde. Ein Privilegium solcher Art ist aber nichts anderes, als ein Kapcrbrief und kein Beweis der Rechtlichkeit des Unternehmens. Daß der Originalverlcger s. A. mit Betulius gemeinsame Schritte that gegen fernere Eingriffe, war unter gegebenen Um ständen ganz natürlich, denn anders, als in Gemeinschaft mit dem nun einmal privilegirten Betulius konnte in Wür- temberg einem weiteren Nachdruck nicht gesteuert werden. Da mit hat aber mein Vorgänger nicht etwa dje Rcchtmäßigkcit i des Betulius'schen Nachdrucks anerkannt, sondern nur der Ge walt der Würtemb. Regierung sich unterworfen, weil ihm 1 nichts anderes übrig blieb. Als eine merkwürdige, wohl noch nie vorgekommenc That- j sache verdient auch bekannt zu werden, daß Herr Steinkopf bis auf die neueste Zeit von mehreren Rcutlinger Handlungen sich ein ansehnliches Pachtgeld bezahlen läßt für die Erlaubniß, d en N achd ru ck a n diesem Buche eben falls auszuüben. Einer dieser sauberen Herren wandte sich vor einigen Jahren an mich als den Originalverlcger mit der höchst naiven Bitte, „ihn doch von diesem Pacht geld befreien zu helfen, da ja Herr Steinkopf ebensowenig ein Verlagsrecht habe, als er!!" Kochenddrffer, der ursprüngliche Originalverleger, halte s. A. den Betulius in einem öffentlichen Blatte angegriffen, weil das Würtemb. Gesetz bekanntlich keinen Schutz bot. Er mag in seinem verletzten Rechtsgefühl etwas weiter gegangen sein, als sich vor dem Gesetz verantworten ließ und wurde deshalb wegen Injurien zu einer geringen Geldstrafe verurlheilt, wäh rend der Frankfurter Senat auf die Hauptfrage gar nicht cin- ging, sondern sie an eine andere Behörde verwies. Von recht schaffenen Leuten wird Herr Steinkopf leicht erfahren können, daß diese Thatsache nicht zu seinen Gunsten spricht, und noch weniger die Art, wie er sie dem unkundigen Leser gegenüber darstellt, ihm Ehre macht. Die Urkunde, worin eine Anzahl Stuttgarter Handlungen den Herrn Steinkopf in Schutz nehmen, steht der Rcdaction d. B. Bl. zur Veröffentlichung zu Dienst. Es ist ein Aclcnstück, das merkwürdige Principien und Schlüffe enthält, und hat in mir nur den Gedanken erregt, daß man in Württemberg viel leicht schon mit der Muttermilch eine gewisse Befreundung mit dem Nachdruckswesen einsaugen mag. Der hämische Seitenblick auf den Sohn des Verfassers, den sei- Pastor Starck, kommt aus unreiner Quelle und ver dient keine Antwort. Seyen die Folgen der öffentlichen Anregung dieses Gegen standes, welche sie wollen, so darf sich Herr Steinkopf soviel versichert halten, daß von seiner Handlungsweise i» dieser Sache die Achtung gewiß nicht herrührt, in welcher er bei un ser» Collegen sonst steht. Frankfurt a/M. im Dccembcr 1812. L. Vrönncr. s312.s Nicht durch „Kauf," sondern durch Tausch ist der kleine Rest von „Bcchstcins Fahrten" an Herrn Kollmann in Leipzig übergegangen, sonst würde der Preis von 1 nicht möglich sein. Äonrad Glaser in Schleusingcn.
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