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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.02.1843
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1843-02-17
- Erscheinungsdatum
- 17.02.1843
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1843
- Monat1843-02
- Tag1843-02-17
- Monat1843-02
- Jahr1843
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.02.1843
- Autor
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- [4] - 415
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415 14 416 Vorstehendes wird Allen, die es angeht, zur Nochricht und gebührenden Nochachtung hierdurch bekannt gemacht. König!. Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzlei zu Kopenhagen, d. 5. April 1828. Der seitdem erlassene Bundcstagsbeschluß hat für die Herzogthümer Holstein und Lauenburg die Convention über flüssig gemacht, für das Hcrzogthum Schleswig, das nicht zum deutschen Bunde gehört, ist sie jedoch in voller Kraft ge- ! blieben und spater nicht aufgehoben. Schleswig, im Dccember 1842. M. Bruhn. Dorschlag und Offerte. Verfasser dieses, schon seit vier Jahren dem Buchhan del entfremdet, hat nur zuweilen Gelegenheit gehabt, eins oder das andere der Buchh.-Blätter zu lesen und weiß des halb nicht, ob die nachstehende Ansicht schon einmal geäu ßert und irgendwo zur Ausführung gekommen ist. Wäre dies, so möge man die Wiederholung entschuldigen. Es möchte wenige oder gar keine Buchhändler geben, welche nicht ältere und halb oder ganz zweifelhafte Conti of fen stehen haben. Zunächst sind damit Verlags-, dann aber auch Sortimentsbuchh., besonders in Universitätsstädten, ge meint. Wie wenig schriftliche Bitten, Aufforderungen, Drohungen, ja selbst öffentliche Mahnungen und mitunter endlich gerichtliche Klagen zum Ziele führen, wird Jeder aus eigener Erfahrung wissen, cs dürfte deshalb wohl am geeig netsten sein: solcheConti durch cincn R ei s c nden abschlie ßen und das Weitere fcststcllen zu lassen! Es versteht sich, daß dieser Reisende, wegen der Ab schlüsse mit den Buchhändlern, ein gelernter Buchhändler sein müßte und der, in andern Geschäften reisend, dieses Abrechnungsgcschäft mit-, nicht gerade nebenbei, be sorgte. Es blieb den resp. Auftraggebern überlassen, ob sie den Reisenden auch zum Jncasso oder nur zum Abschließen, zur Richtig- und Sicherstellung des Saldo autorisiren woll ten, welch Letzteres durch Verschaffung schriftl. Anerkennt nisse, Schuldverschreibungen, Solawechsel w. zu erzielen wäre. Zugleich könnten Notizen gegeben werden, welches Haus, oder im Nothfallc welcher Advvcat gm Platze sich geneigt erklärt habe, das Jncasso von Tratten rc. zu besorgen oder die Schuld gerichtlich bcizutreiben, ohne be fürchten zu müssen, daß die durch die gerichtliche Procedur entstehenden Kosten dem Crcditor nutzlos zur Last fielen. Zu erörtern, welche Vorthcilc eine solche Manipu lation für Verleger und für das Geschäft überhaupt haben könnte, dürfte überflüssig erscheinen, da nur zu Buchhänd lern gesprochen wird, zunächst aber springt es wohl in die Augen, daß dadurch manchem größeren Verlust vorgebeugt und daß bald mehr Abschlüsse in Leipzig gemacht, auch mehr dort gezahlt werden, überhaupt daß mehr Ordnung und Pünktlichkeit in das Abrechnungs- und Zahlungsgeschäft kommen würde. Auch auf die Abrechnungen der süddeut schen Buchhandlungen unter einander würde jene Manipu lation einen guten Einfluß üben, denn alle Saumseligen würden die wandernden Rechnungs-Auszüge, wo kein „stimmt nicht" oder „ist bereits angewiesen" hilft, mehr fürchten, als Mahnungen u. dergl. Die Rechnungs-Aus züge müßten indessen specificirt gegeben werden, die mögli chen Belege, Bestellzettel für bestrittene Posten dazu und dann Vollmacht: Abrechnung pflegen (im Weigerungsfall auch darauf klagbar werden), Uebereinkunft treffen und wenn pericul»»» in morn ist, nach den Umständen handeln zukommen. Unter die dann zu ergreifenden Maßregeln möchte auch die gehören dürfen, das Leben des Schuldners zu Gunsten dieser Creditoren auf das Doppelte des Gesammtbetrags der richtig gestellten Posten auf Lebenszeit zu versi chern; auf das Doppelte, damit der Debitor wie dessen An gehörige immer im Interesse bleiben, die Schuld abzufüh ren und die Prämie pünktlich zu bezahlen, auch wegen spä ter ja einmal aufhörender Präm.-Einzahlungen und dann erleichterter Fortsetzung derselben von Seiten der Gläubiger selbst. Für pünktliche Einzahlung der jährl. Prämien müßte übrigens Garantie aufgetrieben werden und würde sich auch finden lassen, denn Verwandle, Freunde werden jenen doch vor weiteren, ihnen selbst wohl öfter noch nach- theiligcren Schritten des Beauftragten und Bevollmächtig ten zu schützen suchen! Findet obiger Vorschlag Anklang, dann wird man auch gerne sehen, daß Jemand, und zwar Verfasser dieses, der schon manche Abschlüsse gemacht hat und gute Zeugnisse ver legen kann, sich anbictet, jene Besorgung von Abschlüssen rc. aufReisen übernehmen zu wollen. Absatz von Büchern an Private (Colportircn) sollte und dürfte mit diesem Reisen nicht verbunden werden, am wenig sten dürfte ein Umgehen solider und ordnungsliebender Sor- timcntshandlungen am Platze oder in der Gegend statlsinden. Wegen anderer Geschäfts-Verhältnisse, in welchen Ver fasser dieses zur Zeit noch steht, unterläßt er es, diesen Plan unter Nennung seines Namens zu veröffentlichen, indessen sind die Herren W. Einhorn (E. F- Steinacker) und K. F. Köhler in Leipzig bereit, über seine Persönlichkeit nähere Auskunft zu geben. Ein Vorschlag zur Güte! Herr I. P. Thun, bekannt seit einer langen Reihe von Jahren durch die Anfertigung des Bücherkataloges, beabsich tigt, die Herausgabe desselben auch nach seinem Austritte aus dem Hinrichsschen Geschäfte fortzusetzen, und er bedarf dazu allerdings der Unterstützung der Herren Collegen. — Mein Vorschlag, wodurch dieser Zweck am besten erreicht würde, wäre: die Hinrichs'sche Buchhandlung liefert den wöchentlichen, und Herr Thun den halbjährigen Catalog. B. Gutcgroschen - Frage. Auf welche Weise ist das Dutzend Neu-Gröschler wieder auf den guten alten Weg zu bringen, d. h. ohne Brüche zu zwingen: wieder bei unfern lieben alten Gutcgroschen ihr Heil zu suchen? B. T o d e s f a ll. Am 14. Fcbr. Abends halb acht Uhr starb Herr Carl Fe cd. Schwetschke in Halle, im 45. Lebensjahre. Verantwortlicher Redakteur: 2- de Marie.
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