Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.12.1862
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- 1862-12-24
- Erscheinungsdatum
- 24.12.1862
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- Deutsch
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2766 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. »s? 158, 24. Deceiwber. Pockwitz in Stade ferner: 11113.Termin- u. Geschäfts-Notizbuch, hannoversches, f. d. I. 1863. Hrsg. v. S. Pockwitz. gr. 8. In engl. Einb. ** 16 N-s; durchschos sen ** IS Gebr. Schoitlin in Stuttgart. 11114.Jugendblätter f. christliche Unterhaltung u. Belehrung. UnterMit- wirkg. ».mehrerenJugendfreunden Hrsg.v.J.Braun. Jahrg-1863. 1. Hft- gr. 8. Halbjährlich 24 N-t I. G. Schmitz' Sort.-Buchh. in CSln. 11115.-s Annalen d. historischen Vereins f. den Niederrhein, insbesond. die alte Erzdideese Köln. Hrsg. v. I. Mooren, Eckertz, Ennen, Braun, Fischbach. S. u. 10. Hft. gr. 8. 1861. In Eomm. * IsH ^ Seemann in Leipzig. 11116.Scheffers, A., Handbuch d. bürgerlichen u. ländlichen Hochbau- wefens. r. Lsg. gr. 8. Geh- * ^ ^ B. Tauchnitz in Leipzig. 11117. Oollecliou of britisk »vtkors. 6opxri§kt edition. Vol. 635. »nd 636. gr. 16. 6eb. ä * ^ ^ lndnlt: Lnclle,'s Leeret. 8, dl. L. krLääon. 2 Vals. Teubner in Leipzig. IIIIS.Gesetz u. Zeugniß. Ein Monatsblatt zum Homilet. Studium u. zur Erbauung. Hrsg. v. G. Leonhardi u. C. Zimmermann. Jahrg. 1863. 1. Hft. gr. 8. Halbjährlich * izh ^ Verlag der Frauen-Zeitung in Stuttgart. IIIIS.Frauen-Zeitung f. weibliche Arbeiten, Moden, Hauswesen u. Un terhaltung. 12. Jahrg. 1863. Nr. I. gr. 4. Vierteljährlich * hh ^ Vieiveg sc Sohn in Braunschtueig. 11120.Hill, 5. 81., System der deductiven u. indoctiven Loxilc. Line OirstellZ. der principien wissensekLltl. LorsebZ., insbesond. der ^lnturforscliA. Ins veotsebe übertr. v. 1.8ekiel. 2.deutscl>e naeb der 5. des Ori§. erteil, ^uü. 1. I'KI. 3. Ltg. gr. 8. 6ek. * 24 lä/ Nichtamtli „Bestimmungen über einige den buchhändlerischen Verkehr betreffende Punkte." IV.*) Die vom Vorstand des Dörsenvereins besten Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegten „Bestimmungen" sind größtentheils zweckmäßig und regeln das Verhältniß derSortimenter und Ver leger in billiger Weise. Wir rechnen hierher namentlich die Punkte 1. u. 2., die dem Sortimenter Schutz gewähren gegen die Willkür von Verlegern in Betreff von kurz vor Jahresschluß oder erst im neuen Jahr noch in alte Rechnung zu machenden Sendungen und gegen Vorausberechnung von als Rest nachzu liefernden Theilen oder Lieferungen. Ebenso die Punkte 3. u. 7., die den Verleger schützen gegen die Willkür der Sortimenter beim Disponiren, und für Bezahlung von Resten und Uebecträ- zen einen festen Zeitpunkt bestimmen. Dagegen können wir nicht einverstanden sein: 1) mit Punkt 4., den wir für unpraktisch halten. Wir glauben nicht, daß der beabsichtigte Zweck, das Meßagio bloß den voll Sal- direnden zu gewähren, in dieser Weise erreicht wird. Ist bei Zahlungen in der Messe das Agio dem Bezahlenden gleich mit gutgebracht und er nicht allein für den bezahlten Betrag, sondern für diesen Betrag nebst Meßagio quittirt worden, so wird eine nachträgliche Wiederbelastung des Meßagio, falls der bezahlte Betrag nicht eine Saldo-, sondern nur eine Teilzahlung war, meistens sehr schwer durchzuführen sein. Dieser Punkt 4. wird daher seinen Zweck sicherlich nicht erreichen, vielmehr nur eine reichliche neue Quelle zu Rechnungsdifferenzen und Streitigkei- *) III. S. Nr. 15S. Wedtkind in Hannover. 11121 8LmlrerK, 1 8., Illil Lulenspiegel. ln 55 radirten ölättera. blit 1'ext a»eb der iLkriiiürlct-^usg. qu. gr. 4. 1863. InlVIeppe * 4 ^ Weidmannsche Buchh. in Berlin. 11122.Hausier, L., deutsche Geschichte vomTodeFriedrichs d. Großen bis zur Gründung d. deutschen Bundes. 3. Ausl. 5. Halbbd. gr. 8. Geh. * Htz ^ O. Wigand in Leipzig. 11123 8cl»midt'z> Isbrbüeber der in- u. Lusländiscben ges»mniten IVIs- diein. ked. v. 8. L kickter u. 4. IVinter. Isbrg. 1863. 1.81t. bock 4. pro cplt. * 12 tz» Wn>e. Berger-Levrault Sohn in Straßburg. -sk'erins.ud, I,., l'kowmeconsiddrd dnns ses Elements londamentLux et dans le« iNLnikeststions variables, gr. 8. Heb. * zß ^ Instruction du 17 avril 1862 sur I'exercice et les inanoeuvres de I'in- lanteris. lome III. Evolution» de ligne. 16. 6art. * 18 KF Ordonnance du roi du 22 juillet l845 sur l'exercice et.les inaiioeuvre» des bataillons de ekasseurs ä pied. 1. Partie. Leoles du soldat st de peloton, Instruction pour les tirailleurs. 16. 6art. * hh ^ Lacroir, Verboeckhoven sc Co. in Brüssel, lutzte, Vk., le comte d'Lgmvnt et le eomte de 8orne« (1522—1568) d'apres des dovuments autkentiques et inädits. gr. 8. 6eb. I-ucas, 8., 8isto!re pdilosopkigue et litteraire dutbeätre Iranxais de- pui» svn origine iusnu'a nos iours. 2. Ldit. 'Poms II. 8. 6ek. kelletan, 8., In nouvelle Lab^lone. Lettre» d'un provineirlen tournse a Paris. 8. 6ek. * prescott, W. 8., Histoire du regne de Lerdinand et d'lsabell«. 'pra- duite de l'auglais par 6. Renson. spome IV. gr. 8. 6ed. * IHH^ cher Theil. ten werden und den Abschluß der Conti noch mehr verzögern. Wird aber der beabsichtigte Zweck durch diesen Punkt 4. nicht er reicht, so ist auch kein Grund vorhanden, das bisherige Meßagio von '/^z auf >/gg Thaler zu erhöhen, und solange nicht bester« Garantie dafür gegeben wird, daß das Meßagio lediglich bei Be zahlung des vollen Saldo (kleine Differenzenj selbstverständlich ausgenommen) zu gewähren sei, sind wir daher auch gegen jede Erhöhung des Meßagio. Ebenso können wir 2) in Punkt 7., nach welchem die bisherigeNormirung des Gold- curses durch den Vorstand aufgehoben werden soll, keine Verbes serung erblicken. Wird der Goldcurs der freienUebereinkunft der Abrechnenden überlasten, so wird sehr häufig ein Markten und Feilschen über den Preis des Goldes zwischen den Zahlenden und den Einnehmenden die Folge sein, zahlreiche Streitigkeiten über Goldcurse könnten nicht ausbleiben, und es wäre damit eine neue Erschwerung der Abrechnung geschaffen, die, falls während der Abrechnungstage die Goldcurse an der Leipziger Börse sich än dern, um so unliebsamere Verwickelungen herbeisühren würde. Die seitherige Bestimmung des Geldkurses auf Grund des Leip ziger Cursblattes durch den Vorstand für die ganze Zeit der Ab rechnung ist daher gewiß das Bessere. Will man sich zu neuen Geschäftsnormen vereinigen, so mache man diese doch in der Weise, daß sie möglichst Allen zu gut kommen. Dies würde aber bei den vorgeschlagenen Punkten 4. u. 7. nicht zu erwarten sein. Nur die sehr bedeutenden Hand lungen, deren Verlag die Sortimenter nicht entbehren können, würden daraus Voctheil ziehen. Die mittleren und kleinen Ver leger würden weder die Wiederbelastung des bei Theilzahlungen
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