Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.06.1843
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- 1843-06-02
- Erscheinungsdatum
- 02.06.1843
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- Deutsch
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1659 52 1660 Nochmals zur Dache: Cotta'sche Buchhandlung gegen Fr. Fleischer. In No. 42 d. Bl. bemüht sich „ein Buchhändler Schwa bens" in der zwar vielfach besprochenen, aber leider bisher ohne eigentliche Entscheidung gebliebenen Streitfrage wegen ! der Ausnahmeverweigerung von Insertionen zu Gunsten des Herrn von Eotta aufzulrcten und nimmt hierzu die Veranlassung zunächst aus den von Herrn l)r. Berger in No. 32 d. Bl. entwickelten Ansichten. Hr. vr. Berger meint, diejenigen Blätter, welche über haupt die Aufnahme von Anzeigen in ihre Spalten gegen ein zu leistendes Honorar versprochen haben, seien verpflich tet, alle nicht ccns urwidrigen Anzeigen aufzunehmen. Der „schwäbische Buchhändler" will dies nicht zugeben und meint, Anzeigen von nachgedruckten Werken und von skandalösen, die Religion oder die Sitten : verletzenden Schriften seien davon auszunehmcn, und ^ die Allgemeine Zeitung, indem sie Anzeigen bezeichneter Art die Aufnahme verweigere, thuc dies mit Zustimmung aller redlich denkenden Buchhändler und Zeitungsleser. Ganz recht! Es ist brav von der Allgemeinen, wenn sie diesen Grundsatz aus frc i er Ucberzcugung und ohne Aus nahme conscquent durchführt, aber seit wann wären denn Anzeigen na ch g c d ruckter Werke, skandalöser, die Religion oder die guten Sitten verletzender Schriften nicht censurwidrig? Und wo ist denn ein Un terschied zwischen der Behauptung des Hrn. ür. Berger und der von dem Buchhändler Schwabens geforderten Aus nahme? Oder sind etwa in Schwaben Anzeigen der bezeich nten Art Seitens der Censur erlaubt? Wir mögen dies zur Ehre der schwäbischen Censur nicht glauben. Doch verlassen wir die gesetzliche Seite der Sache. Der vorliegende Fall soll, so will es unser „Buchhändler Schwabens", „mehr nach den Grundsätzen der Sitte und ehrenhafter Gesinnung als nach dem strengen Rechte beur- theilt werden." Sehr gut und ganz einverstanden! Wir haben bereits in No. 11 d. Bl. S. 314 zugegeben, daß es dem Sohne nicht zu verdenken ist, wenn er gegen eine Ver unglimpfung seines Vaters auftritt und die Ankündigung einer Schrift, die eine solche enthält, in seinem Blatte nicht dulden will. Dabei muß es aber auch sein Bewenden haben. Was darüber hinausgeht, verräth eine Gesinnung, deren Beurtheilung zwar vor das Forum „des strengen Rechts" nicht gehört, unbedenklich aber demjenigen Richterstuhl an heimfällt, der „mehr nach den Grundsätzen der Sitte und ehrenhaften Gesinnung" seine Aussprüche fällt. Dessen Ur- theil kann nirgend, auch in Schwaben nicht zweifelhaft sein und wir dürfen uns des Ausspruches desselben wohl für übcrhoben erachten. Hr. Fr. Fleis chcr hat dem Hrn. v. Cotta ausdrücklich erklärt, daß ihm der Inhalt der angefochtenen Schrift, die nur Commissionsartikel war, vor der Ausgabe unbekannt geblieben sei und dies muß man, so lange das Gegentheil nicht erwie sen ist, ebensowohl glauben als Hr. von Cotta bei ähnlichen Erklärungen seinerseits einen solchen Glauben in Anspruch zu nehmen berechtigt wäre. Mag man nun aber auch dieses Nichtwissen einem Tadel unterwerfen wollen, er wird nicht strenger sein dürfen, als derjenige, der dew Hrn. v. Cotta wegen misliebiger Artikel in seiner Allgemeinen rc. treffen würde. Jeder erfahrene Geschäftsmann weiß, daß cs in weit verzweigten Geschäften nicht immer möglich wird, alle Spezialitäten desselben genau ins Auge zu fassen, das hätte auch Hr. Baron vonCotta berücksichtigen und sich mit der in No. 88. d. B.-Bl. v. I. abgedruckten Erklärung des Hrn. Fr. Fleischer zufrieden stellen sollen. Der vorliegende Fall zeigt uns leider, wie geringe noch das Zusammenhalten der Geschäftsgenosien im Bereiche des Buchhandels und wie wenig der Kleinere gegen Uebergriffe des Größeren geschützt ist. Das könnte, wollte man es nur ernstlich, ganz anders sein. Eine Jury sollte Zweifelsfälle ent scheiden und der ganze Buchhandel sich alsdann wieEin Mann erheben, ihren Aussprüchen Kraft zu verleihen. — Wir schrei ben und drucken für die Freiheit, kommen wir aber zur prakti schen Anwendung unsersPrincips,so erschrecken wir, — nein, wir bücken uns — vor einem Geldbeutel. — Gott besseres! st). Wahlzettel und unverlangte Neuigkeiten. In No. 39 dieser Blätter befindet sich ein Aufsatz beti telt: „Die Krebsschäden des Buchhandels", welcher es zu nächst zu erweisen sucht, daß die Ueberfluthung des Bücher markts durch öfters mangelnde Beurtheilungskraft der Buch händler bei Ucbernahme von Verlagswcrken entsteht u. daß die von vielen Handlungen angenommene Geschäftsweise, ihren Bedarf selbst zu wählen, die Verbreitung manches gu ten Buches unterdrückt. Obgleich es nun meine Absicht ist, gegen das Anathem der Wahlzettel anzukämpfen, kann ich doch die erste Hälfte dieses Aufsatzes nicht unberührt lassen. Mit dem Schreiber in No. 39 theile ich die Ansicht, daß eine bessere wissenschaft liche Ausbildung des Buchhandels sehr zu wünschen sei, glaube aber, daß dies am wenigsten durch eine sogenannte Buchhändler-Schule zu erreichen wäre, und meine vielmehr, daß wir in den deutschen Bildungs-Anstalten vollständige Aushülfe haben, wenn man nur dcnJünglingcn gehörig Zeit gönnte, sich darauf auszubilden, bevor sie zur Erlernung des praktischen Theils des Buchhandels in die Lehre treten. Aber wenn auch dieser Wunsch — der doch nur ein frommer bleiben und der in ökonomischen Verhältnissen oft sein größ tes Hindcrniß finden wird -— in Erfüllung ginge, so würde dennoch daraus noch keine Reihe von solchen Buchhändlern entstehen, die geeignet wären, die ihnen, behufs der Verlags übernahme, zur Beurtheilung vorgelegten Schriften aus dem Standpunkte der Wissenschaften zu rezcnsiren. Welche Universalkcnntniß dazu erforderlich wäre, das scheint der Verfasser in No. 39 sich nicht in allen seinen Theilen klar gemacht zu haben, wenn er meint, daß ein so wissenschaftlich gebildeter Buchhändler im Stande sein würde, den Werth oder Unwerth eines Buches aus irgend einer Fachwissen schaft mit sicherm Blicke bcurtheilen zu können! Ein IGenie möchte dies wohl, aber Viele sind berufen, Wenige sind auserwählt! i Die Leser dieses Blattes sind wohl alle mehr oder min der in dem Falle gewesen, sich bei der Vorlage eines Manu skripts zu entscheiden, ob sie ihm ihre Geld - und Zeitkräftc widmen wollten, und es wird sich stets bei ihnen die Frage aufgedrängt haben, ob das Buch auch Ab satz finden werde?
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