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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.07.1843
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1843-07-04
- Erscheinungsdatum
- 04.07.1843
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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1985 61 1986 eins wokilwollends Luinulime und den erkordsrüchsn Kredit in unserem Kreise ru verschaffen. Kerns bin ich »der such bereit auf Verlangen Special-Karantis kür denselben ru übernehmen, wo es irgend einem Leilenken unterliegen sollte ilim Leeknung ru eröffnen. Berlin, den 1. duni 1843. Hr. . Ln«k«n. s4053.s Braunschweig, d. 4. Juni 1843. Hierdurch erlaube ich mir Ihnen die ergebene Anzeige zu machen, daß ich unter heutigem Tage am hiesigen Platze eine K u n st 1) a n - l u n g eröffnet habe. Herr Louis Rocca in Leipzig hat die Güte gehabt, die Commissionsgcschäfte für mich zu übernehmen, auch habe ich denselben in den Stand gesetzt, bei Creditverweigerungen, die betreffenden Gegenstände gegen baar einzulösen. Durch Thätigkeit und Solidität hoffe ich mir Ihr Zu trauen zu erwerben. Von guten Novas erbitte mir 1 Erempl- ä kond. ergebenst F. W. Meyer. s4054 s Bekanntmachung. Herr C. Macklot dahier hat unterlassen, dem in seiner „Warnung" in Nro. 21 des Börsenblattes gegebenen Ver sprechen gemäß, fdas inzwischen erfolgre Urtheil auf die gegen uns erhobene Klage, unsere vierte Auflage der Gemeindeordnung betreffend, bekannt zu machen; wir sehen uns deshalb veran laßt, dasselbe nachstehend zu veröffentlichen. Karlsruhe, den 21. Juni 1843. Chr. Fr. Müller'sche Hofbuchhandlung. In Sachen des Hofbuchhändlers C. Macklot dahier ge gen die Chr. Fr. Müller'sche Hofbuchhandlung dahier, Druck und Herausgabe der Gcmeindeordnung betreffend, ergeht Urtheil, wird auf die gepflogene Verhandlungen zu Recht erkannt! Kläger sei mit der Klage vom 2. April dieses Jahres unter Verfüllung in die Kosten abzuweisen. V. R. W. Gegeben zu Karlsruhe 28. Mai 1843. Vci Großh. Studtumt. Faller. Heinrich. s4055.s Nachricht und Bitte. Als ich, laut Circulair vom 11. März l. I., die Ehelsche Buchhandlung hier gekauft hatte, gab ich mit Hrn. Etzel die Versicherung, daß, laut Kaufkontrakt, vor allem die Saldos, welche Herr Etzel den Buchhandlungen schulde, vom Kaufschilling bezahlt werden würden. Wenn ich nun dieses Versprechen bis setzt nur theilwcise erfüllt habe, so liegt die Schuld nicht an mir, sondern in einem unangenehmen Zwischenfall, welchen ich hiermit zur Kenntniß zu bringen für nöthig erachte. Um die Zeit nehmlich, als ich das Geschäft Herrn Etzels übernahm, traten so viele seiner sonstigen Gläubiger klagbar gegen ihn auf, daß er sich genöthigt sah, vor Gericht seine Zah lungsunfähigkeit zu erklären. Mit dieser Erklärung verband er zugleich die Bitte, daß gegen ihn kein förmliches Gantvcrfah- ren eingeleitet, sondern seine Gläubiger zu einem Nachlaßver gleich eingeladcn werden möchten, welche Bitte das Gericht auch gewährte. Vor Gericht machte ich nun, unter Berufung auf den Kaufkontrakt, mein Recht geltend, die Buchhandlungen, wenn sie es verlangten, vollständig zu bezahlen, welches Recht mir auch zugesprochen wurde, jedoch mit dem Ersuchen, dazu mit- zuwirkcn, daß die Herren Buchhändler freiwillig sich zu einem Nachlaß herbeilaffen, was ich auch zu thu» versprach. Herr Etzel erließ nun sein Circulär mit der Bitte um gütigen Nach laß und ich begleitete cs mit einer Empfehlung zu gütiger Be rücksichtigung und bat um baldige gef. Erklärung. .Auf Herrn Etzels Bitte um Nachlaß haben nun bereits viele Buchhandlungen sich theils zu gänzlichem, theils zu theil- weisem Nachlaß bereit erklärt, von den meisten aber ist noch gar keine Erklärung eingcgangen. Dieß der Grund, aus welchem die Zahlungen von mir noch nicht allgemein ausgcführt werden konnten. Letztere bitte ich nun hiermit, ihre Erklärungen doch gef. ungesäumt einzusenden, damit ich das Resultat dem Gericht vorlegen und die Zahlungen dann den Erklärungen gemäß aUs- führen kann. Um für diese Erklärungen noch klarer» Grund zu bieten, füge ich hier noch bei, daß die Sache Herrn Etzels nun so steht: wenn die Herren Buchhändler freiwillig einen nicht unbedeu tenden Theil Nachlassen, so wird dadurch, in Verbindung mit einem Zuschuß seiner Verwandten, die Möglichkeit gegeben, bei den übrigen Gläubigern einen Nachlaßvcrgleich zu erzielen, und ihm zugleich seine Leihbibliothek, als einzigen Nahrungszweig, zu erhalten; ließen hingegen die Herren Buchhändler zu wenig nach, so könnte den übrigen Gläubigern so wenig geboten wer den, daß ein Nachlaßvergleich nicht zu Stande gebracht werden würde, und deßhalb dann auch die Leihbibliothek verkauft wer den müßte, wodurch dem Herrn Etzel das einzige Mittel ge nommen wäre, sich und seine Familie zu ernähren. Ich erlaube mir nun nur noch, auch hier wieder die Bitte um gütige Berücksichtigung der unglücklichen Lage des Herrn Etzel beizufügen. Zugleich bitte ich auch noch diejenigen, welche Herrn Etzel zu zahlen haben, dieses bald zu thun, damit diese Gelder zur Bezahlung des Saldo's mit verwendet werden können. Stuttgart, 23. Juni 1843. I. Nommclsbucher. s4056s Entgegnung. Herr I. M. Dollfuß hier bittet in No. 58 des Börsen blattes, den Verlag des Herrn W. G. Gassert jetzt von mir zu verlangen, da ich denselben, wie auch die Gasserl'sche Buch handlung übernommen hätte. Jur Berichtigung dieser unberu fenen Angabe muß ich bemerken, daß von einer Uebernahme des Gaffert'schen Geschäftes meinerseits keine Rede sein kann, da dasselbe dem Wesen nach mit dem Sortimentslagec noch als Antiquargeschäft hier fortbesteht. — Nach bayerischen Ge setzen ist ein Personalrecht, wie das Gasserl'sche und Dollfuß'sche hier, nie verkäuflich, und kann auf ein solches nur unbedingt, nicht zu Gunsten eines Andern verzichtet werden. — Herr Gassert hat auf das Seinige im Anfänge dieses Jahres unbedingt Ver zicht geleistet, da er durch seit Jahren anhaltende Krankheit und sonstige unglückliche Familienverhältnisse sich dazu genöthigt sah und ist cs mir erst nach Ueberwindung vieler Schwierigkei ten gelungen, die Concession zum Buchhandel hier zu erlangen. Daß ich die wenigen noch vorhandenen Verlagsartikel des Herrn Gassert hier käuflich erworben habe, war eher ein Akt der Wohlthätigkeit als der Spekulation und stehe ich dadurch in ähnlichem Verhältnisse zu ihm, wie Herr C- Heyder in Er langen, der vor einigen Jahren die beiden besten Vcrlagsartikel, das Oertel'sche Fremdwörterbuch und das fränkische Kochbuch, an sich gekauft hat. Herr W. G. Gassert ist nach dem Zeugnisse seiner Mit bürger ein redlicher, aber ein unglücklicher Mann, der bei sei nem Alter und fortwährender Krankheit eher Milde und Scho nung als Druck verdient. — Dieß zur Steuer der Wahrheit und zur Entgegnung auf eine Bitte, deren wahre Absicht stdem Unbefangenen in die Augen springen muß. Ansbach, den 26. Juni 1843. E. H. Gummi.
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