Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.09.1843
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- 1843-09-05
- Erscheinungsdatum
- 05.09.1843
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- Deutsch
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2665 7» 2666 lüW i Neplik eines Abgefertigten. Die von Hochmeisterschen Erben zeigten laut Circulair vom 16. Mai 1813 den Verkauf ihrer Buchhandlung an Hrn- Theo dor Stcinhaußen an, der dieselbe zwar unter der alten Firma, doch nicht unter dem Obligo der bisherigen Besitzer fortführen werde, und die von Hochmeistcr'schen Erben traten damit aus dem Buchhandel gänzlich zurück. Hr. Steinhaußen ist nun der Mann, der den Credit der alten Firma benutzt und von dem der deutsche Verlagshandel die Zahlungen zu erwarten hat- Bei den Verlusten, die jährlich in diesem Geschäfte erwachsen, ist es Recht und Pflicht, sich über die Männer näher zu erkundigen, denen so Viele ihr Eigenthum anvertrauen, und die Bürgschaften zu prüfen, die sie anbieten. Hr. Steinhaußen har an verschiedenen Orten, auch bei Herren Kronberger L Weber in Prag , con- ditionirt, aber er ließ seinem Circulair nur ein einziges Aeugniß beidrucke», das der Frau Witwe Haas in Wien, auf welches er somit das größte Gewicht legte- Wenn daher Erkundigung cin- zuzichen nöthig war, so konnte man sie nur von dort sicher er langen, wo er sich am längsten aufgchaltcn und von wo das Aeugniß ausgestellt ist. Aber gerade wegen dieses Zeugnisses wa ren auf dem Wiener Platze so sonderbare Gerüchte verbreitet, daß dessen Abdruck in Hrn. Steinhaußcn's Circulair allgemeines Staunen erregte. Leider verbreitet und vergrößert sich alles Nachthcilige so schnell, daß über einen neuen in dieser Art auf- tretenden Coilegcn die Wahrheit zu erfahren in seinem und der Verlagshändlcr Interesse lag. Dechalb entschloß ich mich zu der öffentlichen Anfrage mit der Ueberschrift: V. V. n (Um Antwort wird gebeten.) Darin ersuchte ich um gefällige Auskunft, ob cs mit diesem Zeugnisse seine volle Richtigkeit habe. Ein Zweifel über die Handschrift der Frau Witwe Haas war damit nicht gemeint, sondern unter der vollen Richtigkeit war auf die Möglichkeit hingedeutet, daß auch hier, wie es so manchmal der Fall, nach Ausstellung eines solchen Zeugnisses Umstände cingetretcn sein könnten, die den Werth desselben sehr vermindern würden. Die beiden befragten Herren fanden sich bestimmt, nur die Aechtheit der Handschrift zu bestätigen, mit allen übrigen Auskünften aber an die Frau Witwe Haas zu verweisen. Wenige beigefügte günstige Worte wären zur Zurückweisung aller Zweifel hinreichend gewesen, doch wußte man nun, wohin man sich zu wenden und meine Anfrage war damit als erledigt anzusehcn. Mit dem Abdruck obiger Erklärung im Börsenblatt Nr. 72 erschien jedoch zugleich eine von den von Hochmeistcr'schen Erben sehr übereilte sogenannte Abfertigung des Anonumus, „der die Authenticität des Circulairs der von Hochmeistcr'schen Erben und des demselben von Hrn. Steinhaußen bcigefügtcn Haas'schcn Zeugnisses in Zweifel zu ziehen beliebe; daß böswillige Absichten dem hämischen Artikel zum Grunde liegen, gegen den sie dem nach die gehörigen Schritte zu ihrer Gcnugthuung einleitcn würden." Wenn nun gleich die benannten Erben aus dem Buchhandel gänzlich ausgeschiedcn sind und sich in dessen Angelegenheiten nicht weiter einzumiscken haben, so mag ihnen doch zur Antwort dienen, daß ihre Behauptung: die Authenticität ihres Circulairs sei in Zweifel gezogen, eine gänzlich unwahre ist, denn mit keiner Splbe läßt sich ein solcher Zweifel in der Anfrage aufsinden; des halb ist auch das Recht, sich über dieselbe auszusprechen, und die damit verbundene Drohung unstatthaft, sowie die Versicherung: „daß die M. 'von Hochmeistcrsche Buchhandlung nach wie vor (wir bedürfen nur der künftigen) jede Forderung zu bezahlen im Stande sei". Diese Firma besitzt jetzt Hr. Steinhaußen und die Versicherung der von Hochmeister'schen Erben kann nur dann zur positiven Gewißheit werden, wenn diese Erben unumwunden erklären, stets die Fonds zu ihrer Realisirung sichern zu wollen, was aber nicht geschehen ist. Sollte mich Hr- Steinhaußen, der der Expedition mit ge richtlicher Ahndung droht, falls sie den Einsender dieser Anfrage nicht benennen würde, sollte mich dieser Hr. Steinhaußen zu einer 10r Jahrgang. noch umständlichem Motivirung meiner Anfrage bcmüßigen wollen, so mag er mich durch das Börsenblatt dazu auffordcrn, und sie wird dann nebst Unterzeichnung meines Namens erfolgen. Vor solchen Erläuterungen ist aber eine Ausgleichung dieser Angelegenheit viel lcichtrr und obschon ein so gewandter Mann meines Rathes nicht bedarf, so kann ich mich doch nicht ent halten, die Bcrmuthung auszusprcchen, daß es zu einem weit günstiger» Resultate führen dürfte, wenn sich das vertrauende Wohlwollen der von Hochmeistcr'schen Erben für Hrn. Stcin- haußcn dahin erstrcckcn würde, daß dieselben für die Firma: Martin von Hochmcistcr'schc Buchhandlung auf die nächsten drei Jahre in Obligo zu treten erklärten, denn wer cs so hoch auf nimmt, wenn Andre gegen nicht genau bekannte Männer Miß trauen hegen, der sollte zu dessen Niederschlagung selbst mit Oeffnung seines eignen Beutels vorausgehcn. Erfolgt dieses, dann wird Niemand den Credit beanstanden und Hr. Stcinhau- ßcn in dieser Zeit Gelegenheit finden, durch pünktliche Erfül lung seiner Verbindlichkeiten ein Vertrauen zu gewinnen, daü auch die stärkste Dreistigkeit nicht erlangen würde. Der 4liuin»i»lus. lbb26.) DK-Hm-eii Kleinknecht und Schäfer in Schweinfurth befehden uns neuerdings in Nr. 65 dieser Blätter mit einer eben so langen als matten Darstellung der angeblichen Sachlage des zwischen ihnen und uns über den Commissionsdebit des Städtc- Albums entstandenen Streites, durch welchen galligen Erguß jedoch die Sache um kein Haarbreit weiter gediehen oder erhellt ist. Was die Herren Kleinknechl L Schäfer auch sagen mögen, um das Sachverhältnifi zu ihren Gunsten und unsre Ansprüche als unbegründet hinzustellcn, so ist nichts desto weniger doch der erste richterliche Spruch in der gegen Kleinknecht L Schäfer von uns angehängtcn Klage ganz für uns und gegen die Verklagten ausgefallen: cs ist die Klage für begründet erachtet, unsre !! Gegner sind auf dieselbe sich einzu lassen für schuldig s erklärt, und wir zum s o fo r tige n B e weis c gelassen, mit ^ welchem in kürzester Zeit die Klage ihr Ende erreichen wird. Dieses ist wohl die beste, einfachste Widerlegung des fade» Artikels in Nr. 65 dieser Blätter. Würzburg, den 26. August 1843. Voigt Fr Mucker. (5527.^ />. ?!u den borden in meinem Verlage erscheinenden pä dagogischen Zeitschriften: Uhcinischc Dlültcr sür Erziehung u. Iluterricht mit besonderer Berücksichtigung des Volksschulwesens hcrausgegeben von ir L . fU.. preis pro labrgang 2 20 14^ (2 16 g^() — 2 netto. t lullnxv 1VVV.) und des Ahcinisch-WestphälischenSchulmtiimer-Mrclils. preis pro dakrgang 1 ^ 20 (1 ^ 16 g/) — 1 ^ ?i/s (1 ^ 6 g-() netto. Ivvv. > gebe iek einen „literarischen ^n^eiger" kür piida gvgiscks und philologisch.« Literatur, der doicken beige- druclct wird. Die mehr als gewöhnliche Verbreitung, die beide Zeitschriften durch Inhalt wie durch IVoklleilkeit be reits gewonnen haben, veranlasst mich, Sie darauf aufmerlc sam ru machen, wie ^ureigen von neuen, für das Köders oder niedere 8ckulfack bestimmten Schriften, so wie von 181
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