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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.09.1843
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1843-09-26
- Erscheinungsdatum
- 26.09.1843
- Sprache
- Deutsch
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2853 85 2854 Sieht man von den, gleich auf den ersten Anblick als falsch sich ergebenden Vergleichungen, wie von dem Abzeich nen der Statue, dem deutschen und englischen Künstler, und vollends der ganz falschen Auffassung des Falschmünzens (wobei man aber die gefährlichen Konsequenzen dieser Dialek tik durchschauen kann!) ab und beruhigt man sich ferner bei dem Gleichnisse mit dem Obstbaum, so stellt sich als Kern dieser Argumentation der längst verbrauchte Satz heraus: Aus einem gekauften Buche kann ich allen Gewinn ziehen, folglich — cs auch Nachdrucken;— eine Schlußfolgerung, die nicht praktischer widerlegt werden kann, als durch die ihr entsprechende: Von einem gekauften Stocke kann ich jeden Gebrauch machen, folglich — auch den Verkäufer des selben damit durchprügeln. Soweit die Auseinandersetzung des Herrn Vffs. über die angebliche Rechtmäßigkeit des Nachdrucks. Aber er geht weiter, als er Anfangs versprochen hat, er erörtert diese Frage nicht blos von dem Standpunkte des Naturrechts, sondern auch von dem der Gesetzgebungspolitik, er untersucht nicht blos: was ist an sich Rechtens? sondern auch: was sollen die Gesetzgeber hierin thun? „Den Nachdruck verbietende Gesetze, (wie auch ein Pri vilegium)" — sagt ec— „sind gewiß nicht unbedingt gut, da sie dem Publikum die Möglichkeit des Ankaufes einer wohlfeilern Ausgabe uud zugleich dem Werke die verbreite tere Gemeinnützigkeit leichtlich hindern, den ersten Verlegern aber die Unbilligkeit in Federung zu hohen Preises er leichtern können." —>! — In der That, nach der Dar stellung des Vf's. können Autor und Verleger dem Nach drucker nicht dankbar genug sein. Aber — unser Vf. vergißt in seiner Nächstenliebe auch dieser Armen nicht — er gicbt ihnen noch Schutzmittel ge gen Nachdruck an: „billiger Preis und gute Ausstattung eines guten Werkes" sollen die besten sein, „wie auch Riegler bemerkt"; noch mehr, er erklärt sogar, der Nach druck eines Buches berechtige zu Repressalien „wenn doch das so genannt werden will, wozu man ohnehin das Recht hat" (nämlich daß der „erste Verleger" ein Buch des Nach druckers nachdruckt). Ja ec geht endlich sogar so weit, von Pflichten der Nachdrucker zu sprechen: „Beim Nachdrucke muß man aber auf das Publikum Rücksicht nehmen, auf daß man nicht durch schlechte Ausstattung und namentlich durch beleidigende Druckfehler sich gegen dasselbe versündige; denn da wäre der an sich niedrige Preis noch immer zu hoch." — Und damit schließt diese „Moralthcologic." Wackerer Liguori, deine Saat hat treffliche Frucht getragen! Zur Ordnung im Geschäfte. Ist es wohl den Grundsätzen unseres Geschäftes ange messen, wenn eine Buchhandlung auf mehrere an sie er gangene Anfragen und Bestellung gegen baar, ja selbst in Folge dieses uncollegialischen Verfahrens auf einen ernst lichen Brief keine Antwort giebt? Muß man nicht glau ben, daß ein solches Geschäft ganz der Aufsicht des Prinzi pals entbehrt, und nur von angehenden Lehrlingen geführt wird, die sich noch nicht in geschäftlicher Hinsicht zu beneh men wissen? Und ist es billig, durch ein derartiges unor dentliches und nachlässiges Verfahren dem guten Rufe eines Geschäftes in den Augen des Publicums zu schaden? Mögen Diejenigen, die von diesen Fragen getroffen werden, Einrichtungen treffen, wodurch dem Uebel gesteuert wird, damit man nicht Veranlassung zu nehmen gezwun gen wird, sie öffentlich namhaft zu machen. Erwiederung. Die von mir in No. 84 vom 22. Septbr. verlangte Auf klärung ertheile ich hiermit in Folgendem: Ich nahm die Umgestaltung der in meinem Berlage erschei nenden Zeitschrift „dieEisenbahn, Unterhaltungsblatt für Volk und Haus" mit Beginn des Monats September vor, um mit den ersten vier Nummern, deren Erscheinen in diesen Monat fällt, Buchhändler und Publikum mit Tendenz und Haltung des Blattes in so weit bekannt zu machen, daß sich zum Beginn des Quartals Oktober — Deccmber ein ge wisser Absatzkreis Herausstellen könne. Um nun aber sobald als möglich mit der regelmäßigen Quartalbercchnung ä 7(4 N-? orä. pro Exemplar beginnen zu können, normirte ich den Preis pro Monat September aparte a 2(4 N-( orcl. Dieser Prcisansatz steht allerdings auf meinen Fakturen; da ich mich aber bald überzeugte, daß eine derartige Monats berechnung da nicht auszuführen sei, wo feste Bestellungen noch gar nicht vorliegcn konnten, so habe ich denselben noch keiner Handlung in Anrechnung gebracht, vielmehr allen Handlungen, die Exemplare nachverlangtcn, an gezeigt, daß ich den Monat September gratis abge- bcn würde. So beziehen auch wirklich bereits meh rere Handlungen IVO, 200, ja eine sogar 600 Ex- emplare von den S cptembernum mern gratis. Daß dem Cirkulare hiesiger Aeitungsexpedition ein gleicher oder ähnlicher Umstand zu Grunde liegt, ist um so leichter zu errathen, wer da weiß, daß diese königliche Stelle einen streng gegliederten Bercchnungsmodus führt, der eine willkührliche Be rechnung der von ihr dcbitirtcn Zeitschriften durchaus unzulässig macht. Tatsächlich ist also die gerügte Ungleichheit bereits dadurch ausgeglichen, daß die von mir an Buchhandlungen dcbitirren Exemplare gratis erlass n wurden, diesen daher gleich den Posten eine freie Gebahrung damit zugestanden ist. Leipzig, den 22. September 4843. Robert Binder. Börse in Leipzig am 25. Septbr. I84Z. im vierzehn aler-Fuß. Kurze Sicht. Ang. Gesucht. 2 Monat. Ang. Gesucht. z Monat. Ang.Gesucht. Amsterdam .... >4>s - 1404 - — — Augsburg . . . . 103 — — — Berlin 99z — — — Bremen 1>>; - — — Breslau 99; — — — Frankfurt a. M. b7z - — — Hamburg . . . . 449L — 149; - London — — 6.254 — Paris 804 - 8oz - 79z - Wien 104^ - — — Louisd'or liz, Holl. Duc. ), Kais.Duc. 6, BreSl. Duc. 6, Paff.-Duc. 5z Conv.-SpecicS u. .Gulden 4 z. Conv.-Zehn, u. .Zwanzig.Kr. 4z. Verantwortlicher Redacteur: I. de Marie. 193*
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