Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1843
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1843-10-03
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1843
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18431003
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184310034
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18431003
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1843
- Monat1843-10
- Tag1843-10-03
- Monat1843-10
- Jahr1843
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2931 87 2932 §. 6. Alljährlich wird die Wahl des Ausschusses erneuert, und können die derzeitigen 4 Mitglieder wieder gewählt werden; diese sind dann aber zur Annahme der Wahl nicht ver pflichtet. , 8-7. Mit einer neu gegründeten Buchhandlung darf nicht ehereine Geschäfts-Verbindung angeknüpft werden, bevor selbige dem Ausschuß nicht die Erklärung schriftlich abgegeben, daß sic sich als Mitglied des Buchhändler-Vereins betrachte und sich den bestehenden Statuten unterwerfe. §- 8. Der Ausschuß hat den Beitritt sowohl als das Ausschei den eines Mitgliedes sofort durch das Börsenblatt zur allge meinen Kcnntniß zu bringen. §. 9. Sollten, was wol kaum zu erwarten sein dürfte, ein zelne Handlungen, nachdem diesen Statuten im Allgemei nen beigestimmt worden, nach wiederholter Aufforderung den Anschluß verweigern, so ist jedes Mitglied verpflichtet, mit diesen ebenfalls allen Geschäfts-Verkehr aufzulöscn; so wie es laut §. 4 mit denen geschieht, welche nach §. 3 aus- scheidcn mußten. §. 10. Jedem Mitglied liegt die Verpflichtung ob, wenn es im Stande ist zu beweisen, daß ein Mitglied dem einen oder andern §. dieser Statuten zuwider gehandelt hat, dem Aus schuß ohne Weiteres davon Anzeige zu machen. §. 11- Wenn ein Mitglied das Ucbertrcten des einen oder an dern §. eines Andern verschwiegen zu haben überwiesen wird, so hat dasselbe die Strafen des tz. 3 zu bestehen. §. 12. Die von einem Mitglieds verwirkte Strafe wird ihm von dem Ausschuß angckündigt, und sämmtlichen Vereins- Mitgliedern zur Kcnntnißnahme durch's Börsenblatt mit- gethcilt. §. 13. Die Strafgelder, welche zu einem später zu bestimmen den wohlthätigen Zweck verwendet werden können, nimmt der Ausschuß in Empfang und führt darüber Rechnung. §- 14. Ein gedrucktes Exemplar dieser Statuten nebst einem Verzeichniß der Mitglieder erhält jedes Mitglied durch den Ausschuß zugcsandt. Nach Durchlesung und Prüfung des Obigen wird gewiß Niemand mehr zweifeln, daß eine Vereinigung, welche dem in Rede stehenden Rabaltgcbcn ein Ziel setzt, ins Leben zu rufen möglich ist, und welchen segensreichen Einfluß diese auf den gestimmten deutschen Buchhandel haben wird ist so einleuchtend, daß wol mit Bestimmtheit angenommen werden darf, daß sich keine deutsche Buchhandlung aus schließen wird der guten Sache beizustimmen. Ich ersuche daher, indem ich mich auf den mehrecwähnten Artikel in No. 81 d. Bl. beziehe, wiederholt ganz ergebenst alle Ver lags- und Sortimcntsbuchhandlungcn Deutschlands und der Schweiz, der Redaktion d. Bl. unverzüglich die Erklä rung abgeben zu wollen, daß sie ihren Privatkun- dcn keinen Rabatt mehr geben wollen, falls sichsämmtlichedeutscheBuchhandlungendazu verpflichten würden, wobei ich auch zugleich zu be merken bitte, ob sie mit obigem Entwurf einverstanden sind, oder was sie daran abzuändern oder hinzuzufügen für gut erachten. In Folge meines ersten Artikels in No. 81 d. Bl. fragte ich einen meiner Eollegen, welcher sehr gegen das Rabatt- gcben ist, ohne mich ihm als Verf. des Artikels erkennen zu geben: ob er seine Zustimmung der Redaktion mittheilen werde? —worauf er mir zur Antwort gab: meine Zu stimmung soll sie haben, will aber erst ab- w arten wie sich die Sache gestaltet, denn ich glaube nicht, daß sic zu Stande kommen wird, und trotz meines Zuredens blieb er bei seiner Aussage. — Hieraus geht deutlich hervor, daß Diejenigen, welche diese Meinung hegen, die Wichtigkeit des Gegenstandes und die daraus für den gestimmten deutschen Buchhandel entstehen den, sich auf jede einzelne Buchhandlung erstreckenden höchst wohlthätigen Folgen nicht erkennen. An diese richte ich da her besonders die dringende Bitte, mit der Abgabe ihrer Erklärung nicht zu zögern, weil sie sonst der Ausführung der guten Sache, die ihnen doch selbst erwünscht ist, sehr hindernd in den Weg treten. Hoffentlich werde ich recht bald über einen glänzenden Erfolg berichten können. Seminar-Bibliothek in Grimma betreffend. (cc. Nr. Z8 dieses Blattes von diesem Jahre.) Nachträglich gingen an Beitragen für die am hiesigen Seminar zu errichtende Bibliothek von folgenden Handlun gen ein, und zwar von: Hrn. Becher in Stuttgart. Löbl. Haspel'scheDuchh. inSchw.Hall. . Blatt in Altona. . Literatur, Comptoir in Zürich. - Brönner IN Frankfurt a/M. Hrn. Naumann in Dresden. - Deiters in Münster. . Sorge in Osterode. . Gebhardt L RciSland in Leipzig. wofür ich vorläufig im Namen der Anstalt meinen Dank sage, mit dem Bemerken, daß die Namen der edlen Geber in den Acten der Anstalt verzeichnet werden. Grimma, den 29. September 1843. I. M. Gebhardt. Börse in Leipzig Kurze Sicht. 2 Monat. 3 Monat. am 2. Octbr. >8't3. im Bierzehnthalcr.Fuü. Ang. Gesucht. Ang. Gesucht. Ang.Gesucht. Amsterdam .... 141 z - i4vz — Augsburg . . . . — 103 — — Berlin 99z - — — — Bremen mz. - — — Breslau 99? — — — Frankfurt a. M. . . — — Hamburg . . . . 149; - 149z — London -— — — — 6.25z — Paris 80; - 8oz — Wien 104- - — LouiSd'or 1 >4, Holl. Duc. 6. Kais.Duc. 6. BrcSl.Duc. 6, Pass..Duc. 5;. Cour.-Species u. .Gulden 4H. Conv.-Zehn- u.-Zwanzig.Kr. 4L. Verantwortlicher Redactcur: I. de Marie.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder