für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. HerauSgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börscnvcreins. ^ 9. Dienstags, den 3 l. Januar 1843. Bekannt m a ch u n g. Für den Monat Februar 1843 fungiren: Herr Otto Wigand als Dörsenvorsteher. - Leopold Boß als Vorsteher der Bcstcllanstalt. Leipzig, den 30. Jan. 1843. Pie Pcputirten dco Puchhandels zu Leipzig. Das sächsische Grnsnrwcsen. Wir haben in Nr. 3 dieses Jahrgangs der von dem Verein der Leipziger Buchhändler ausgegangenen Petition an die hohe Ständeversammlung erwähnt und die Hoffnung ausgesprochen, dieselbe unsern Lesern mittheilen zu können. Warum dies nicht möglich ist, geht aus den „Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags" (ll. Kammer, Nr. 19) hervor. Bei Erwähnung der von dem Buchhänd- lcrverein zu Leipzig eingegangenen, als Manuscript für die Kammermitglieder gedruckten Petition, die Presse und den Buchhandel betreffend, bemerkte der Abgeordnete Brock haus: „Was diese Petition betrifft, so halte ich mich verpflich tet, die verehrte Kammer aufmerksamzu machen, daß, nachdem die Eensur für den Druck erlangt war, der Eensurschein doch nur für die Exemplare gegeben worden ist, welche für die Mitglieder der zweiten Kam mer bestimmt sind, so daß ein anderer Gebrauch davon nicht gemacht werden darf." Auf Abschaffung dieser Eensurscheine (oder vielmehr der zweiten Censur) war eben der eine Antrag jener Peti tion gerichtet. Die Presse strafe selber! Es ist schon oft, und auch in diesen Blättern nachgewi'e- sen worden, wie die Eensur, durch welche doch die Wahr- Ivr Jahrgang. heit so häufig und aller Orten verhindert und das freie Wort aus edler Brust gehemmt wird, nicht im Stande ist, die schmachvollsten, im widrigsten Schmutz niedriger Gemein heit sich bewegenden Schriften, die der Presse und des Men schen unwürdig sind, zu unterdrücken. Wahrlich! — wenn dies dieEensur nicht kann —> — und wir sehen, daß sie es nicht kann : wir be greifen nicht, wie es noch ausgesprochen werden darf, „„daß es den Regierungen nicht zu verdenken, wenn sie die Presse nicht sreigcben wollen, so lange es solche Schriftsteller giebt." "*) *) Es wäre mir lieber gewesen, der Hr. Eins, hätte ein gegnerischerseits wohl ziemlich erschöpfend behandeltes Thema ruhen lassen. Da dem aber nicht so ist, so muß ich bemerken, daß die Stelle S. 2462 des vorigjähr. B.-Bl. wörtlich beißt: „Ist es den Regierungen zu verdenken, wenn sie die Presse nicht völlig freigeben wollen, so lange cs solche gewissenlose ScheiftstcUcr giebt?" Einmal ist das keine Bebauptung, son dern eine entschuldigende Frage, und zweitens ist darin der E-n- sur im Allgemlinen kaum das Woit geredet, geschweige denn der Art ihrer Thätigkcit. Ich habe meine Gegner, die durch jene harmlose Bemerkung so sehr in Harnisch gerathcn waren, in ihrem Eifer ruhig ausrcden lassen, denn ich sah endlich wohl ein, daß Gegenreden fruchtlos sein würden, kann aber jetzt, nachdem die Sache abgeküllt ist und manche meiner Herren Gegner doch wohl cingesehcn haben werden, daß sie in ihren Angriffen gegen mich zu weit gegangen sind, nicht zugebcn, daß abermals meinen Worten durch Umstellung derselben ein anderer Sinn unterschoben wird. So viel in Bezug auf die angeführte Stelle. — Die Entrüstung des Hrn. Vers, über die in Rede 17 r