3785 106 3786 I7S«> Bitte NM Rücksendung. Wer von -Gander's Nomanismus überflüssige Eremplare auf Lager hat, wird mich durch schleunige Remission sehr verbin den. Der Vorralh hier und in Leipzig ist gänzlich beigeschmolzen, so daß ich Bestellun gen nicht mehr anssühren kamt. Mit achtungsvollem Gruße Essen, d.29.Novbr- 1843. G. D. Bädeker. i7949.t Bitte um Zurücksendung. Unser Vorrath von: ist gänzlich vergriffen, recht sehr verbinden uns unsre Herren College« durch baldgc fällige Rücksendung der vorräthigcn Eremplare, welche nicht fest behalten werden. Mainz, den 29. November 1843. Kirchheim, Schott L» Thielmann. s795o/j Dringende Bitte an alle Sorti mentshandlungen ! Um gefällige sch lcunigsteZurücksendung aller unnütz lagernden Exemplare von 6ekuuer's Veste Nurg. 1. Nest. 8 eile tri s t. usls n <1. 1. 2. Nett, bitten wir ergebenst, da diese Hefte uns gänzlich fe hlen. Stuttgart, November 1843. Franckh'sche Verlagshandlung. s795t.s Die verehelichen Handlungen, weiche von Ziert Lehre des Landbaues. 2 Thle. 3. Auflage noch Exemplare auf dem Lager haben, bitte ich um unverzüg liche Rücksendung. Dispon enden kann ich davon zur Ostermesse unter keiner Bedingung gestatten. München, d. 22. November 1843. (5. A. Aleischmann. Vermischte Anzeigen. s7952g Abschrift. In Untcrsuchungssachcn gegen den hiesigen Bürger und Buchhändler Christian Carl Konitzer, Verfasser und Einsender eines injuriüsen Artikels in das Börsenblatt für den deutschen Buchhandel betr-, ist der Bes ch e i d. Nachdem der hiesige israelitische Bürger und Buchhändler Joseph Baer und die hiesige Handlung E. Ullmann gegen den hiesigen Bürger und Buchhändler Christian Carl Konitzer wegen eines Artikels in No. 109 des Börsenblattes für den deutschen Buchhandel vom Jahre 1842, übcrschcicbcn: „Antiquarische Cu- riositätcn" klagbar aufgetreten sind; 2) Buchhändler Kbnitzcr sich als Verfasser und Einsender dieses Artikels bekannt und angegeben, daß derselbe sich auf den klagenden Buchhändler Baer beziehe, gegen welchen rc. Konitzer zugleich die Einrede der Wahrheit vorgeschützt hat; 3) Buchhändler Baer dagegen die Richtigkeit dieser Ein rede verabredet und die hierüber angcstclltcn Erforschungen kei nen Beweis gegen klagenden rc. Baer geliefert haben.; 4) Hiernach aber, da dieser, zur Klage gebrachte Artikel allerdings grobe Beleidigungen enthält, wie solche durch das Gesetz vom 15. December 1835 Art. 12. X. der polizeigericht lichen Competcnz zur Bestrafung überwiesen sind, der Buch händler Kdnitzer eine Strafe verwirkt hat und zur Abbitte und Ehrenerklärung pflichtig erscheint. 5) die gleichfalls klagbar ausgetretene Buchhandlung E. Ull mann aber nicht weiter zur Klage befugt erachtet werde» kann, da der fragliche Artikel ihrer nicht namentlich erwähnt und durch die Angabe des Beklagten, daß nur der Buchhändler Baer darunter begriffen scv, jeder Zweifel beseitiget ist; Als wird in Erwägung dieses Alles zu Recht erkannt: daß Buchhändler Christian Carl Konitzer wegen dessen, was ihm, wie obsteht, zur Last fällt, zu einer Geldstrafe von dreißig Gulden und zur Bezahlung der durch diese Untersuchung veranlaßten gerichtlichen Kosten zu verurthei- len, auch statt der gebetenen Abbitte und Ehrenerklärung dieser Bescheid in dem Börsenblatt!: für den deutschen Buch handel auf Kosten des rc. Konitzer zur öffentlichen Kennt- niß zu bringen sei, wohingegen die Klage der Buchhand lung E. Ullmann, als erlediget, auf sich zu beruhen habe. Frankfurt, de» 8. November 1843. Polizei-Geri cht. Zur Beglaubigung Zdr. Brost. -»ö-1 Aufforderung zur Berichtigung der Saldo-Neste. Da mehrere Handlungen mit den Saldo-Resten aus voriger Rechnung immer noch im Rückstand sind, so sehen wir uns zu der unangenehmen Erklärung veranlaßt, daß solche, bei längerer Verzögerung, es sich selbst znznschreiben haben, wenn wir vom Monat December ab, sowohl die Zusendung der Journal-Fortsetzungen einstellen, als entlaufende Bestellzettel unberücksichtigt znrückgehen lassen. Stuttgart und Leipzig, im Novbr. 1843. I. G. Cotta'sche Buchhandlung. G. I. Göschen sche Verlagshandlung.