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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.01.1844
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- 1844-01-12
- Erscheinungsdatum
- 12.01.1844
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- Deutsch
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91 4 92 accidentellc zu betrachten ist. Daraus scheint aber noch eine weitere Forderung sich zu ergeben, die wir an die des Vf.'s anschließen möchten: die, daß nicht blos Ein Obercensur- gericht bestehen, sondern daß, etwa in den Hauptstädten jeder Provinz, noch mehre Eensurgerichte errichtet würden. Denn einerseits wird selbst bei einer größeren Thatigkeit und beschleunigter» Geschästsbclreibung bei dem Obercen- sucgerichte, wie sie der Vers, wünscht, nicht das zu er reichen sein, was in sehr vielen Eensurfällen so wichtig, wie fast in keinem andern Bereiche der Rechtspflege ist, die mög lichste Schnelligkeit der Entscheidung; andrerseits wäre erst dadurch dem Begriffe einer völligen Organisation der Ju- stizpflcge entsprochen, während selbst eine Erhebung des ober- censurcichterlichcn Amtes zu einem alleinigen und Hauptamte dazu keineswegs hinreicht. Der Vf- fühlt das Letztere auch und stellt daher seine zweite Forderung dahin, daß die Eensoren von dem Ober- ccnsurgericht abhängig, an die Aussprüche desselben als an Präjudicicn gebunden würden, und die Oberaufsicht darüber, „daß die Eensur den Gesehen und Verordnungen gemäß ge- handhabt würde", vom Ministerium des Innern, dem dabei immer die eigentliche Disciplinacaufsicht Vorbehalten bleiben könnte, auf das Obcrcensurgcricht überginge. Diese vom Vf. noch näher motivirtc Forderung ist gleichfalls für völlig consequent und richtig anzuerkennen. Wir nehmen von derselben Veranlassung, das was wir an die erste von ihm gestellte Forderung anknüpften, noch weiter durch diese letztere zu begründen. Zwar können wir uns nicht mit der von ihm ziemlich unbedingt vorgcschlagenen Erhebung der Entscheidungen des Obercensurgccichts zu präjudiciellen Nor men schlechthin einverstanden erklären, da wir hiervon ein Stabilmachcn der Rechtsansichtcn befürchten, das der weitern Entwickelung dieses in lebhafter Bewegung begriffenen Ncchtthcils störend entgegen treten könnte. Aber wir fin den dieß Bedenken dann gehoben, wenn dem Obercensur- gericht, in Eonsequcnz unscrs vorigen Vorschlags, über die andern (Unter-) Eensurgerichte eine Autorität im Sinne des Vf's- beigelegt würde, welche dasselbe ungefähr auf d e n Wirkungskreis anwiesc, den der Cassationshof des französi schen Rechts dann hat, wenn „im Interesse des Gesetzes" eine civilgerichlliche Entscheidung der Gerichtshöfe angefoch- ten wird. Die Gerichtshöfe haben das Gesetz aufrecht zu erhalten gegen die Parteien, der Eassationshof gegen das Gericht selbst. So würden auch, nach unserem Dafürhal ten, die einzelnen Provinzial-Eensucgerichte eben so für die Parteien in ihren Entscheidungen (um uns eines hier technisch gewordenen französischen Ausdrucks zu bedienen) souverän, allein das Obcrcensurgericht auf Anrufen ermäch tigt sein, diese Entscheidungen nochmals zu prüfen und seinen Ausspruch dann, aber auch dann erst, als präjudi- cielle Norm hinzustellen, ohne dadurch in diesem Falle eine Aendcrung des Spruchs der Eensurgerichte für die Parteien herbeizuführen. Wir stimmen also mit dem Vf. ganz überein, was den erweiterten und befestigten Wirkungs kreis des Obercensurgerichts anlangt, das er zu einer rich terlichen Oberaufsicht berufen wissen will; aber wir halten diesen neuen Beruf desselben erst dann für unbedenk lich in Hinsicht auf die Kraft seiner Präjudicien und für entsprechend dem nothwendigen Organismus der Preßjustiz, wenn dasselbe in eine besondere und höhere Stellung zu Provinzial- oder Unter-Censurgerichten, wie wir andeuteten, gebracht wird. — Möchten vorstehende flüchtige Andeutungen dem Herrn Vf. jenes Aufsatzes (auf welchen letzteren hier auf merksam zu machen unsere Hauptabsicht war) sowie anderen Freunden des Fortschritts in der Entwickelung der Preßge- setzgcbung geeignet erscheinen, genauerer Prüfung und wei terer Ausführung unterworfen zu werden. Jedenfalls ver dienen aber die Reformvorschlägc in jenem Aufsatze die allgemeinste Beachtung. Dr. 8. Verantwortlicher Rcdactcur: I. de Marie. P c k a n n t m a ch u n g e n. Aüchcr, Musikalicn n s. w. unter -er Presse. sl88.j Bei mir erscheint: und das deutsche Schauspiel in Dresden, eine Neujahrsgabe von Paul Jones. Preis 5 N-f. Wer hiervon abzusetzen glaubt, wolle gef. verlangen, da das Schriftchcn nicht allgemein versandt werden kann. Dresden. P. H Sillig. s189.) Die leider fortdaueende Kränklichkeit des Herrn Ver- taffers bestimme mich, den zweiten Lheil von Eplerts Charakteristik Friedrich Wilhelms III. in 2 Abrhcilungcn zu bringen, deren I. binnen Monatsfrist zur Versendung kommen wird. Die 18 Bogen dieser ersten Abthci- lung sind bereits ausgesctzt und werden in Kurzem dem Buch binder zur Bearbeitung übergeben werden. W. Hcinrichshosen in Magdeburg. s190.s In 8 Lagen wird ausgegeben: G. W. F. Hegels Werke. 15. Band. 2. Auflage. 2 15 N-f (2 12 g-f) orch, 1 ^ 26^ N-s tzl 21 g§s) netto. Auch unter dem Titel: G« W. F. Hegel s Vorlesungen über die Ge schichte der Philosophie. Hecausg. von vr. E. L. Michelet. 3. Thl. Berlin, d. I. Januar 1844. Duncker und Humblot.
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