für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäktszwcige. Hcrausgegcben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvcreins 104. Freitags, den 1. December. 1843. Die Königl. Sachs. Casscubillets von 1818 betr. Die neueste Nr. des Gesetz- u. Verordnungsblattes für das Königr. Sachsen bringt folgende, manchen unserer Leser außerhalb Sachsen vielleicht noch interefsircnde Verordnung, die Anberaumung eines PräclnsivterminS für die Gültigkeit der im I. 1818 creirtcn Eafscnbillcts betr. Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. finden, da die für den Umtausch der in Gemäß heit des Edicts vom I. Octbr. 1818 crcirten Caffenbillcts nach gelassene 12 monatliche Frist den 31. Decbr. d. I. zu Ende geht, für angemessen, nunmehr zu Anberaumung eines definiti ven dicsfallsigcn Präclusivtermins zu verschrotten und verordnen demnach, in weiterer Ausführung der in H. 13 des Gesetzes vom 16. April 1840 enthaltenen Vorschrift, hierüber andurch, wie folgt: h. 1. Der Umtausch der aus der Creirung vom I- 1818 herrührendcn CasscnbiUcts, bei den Auswechsiungscassen zu Dresden und Leipzig, bleibt lediglich noch bis mit dem I. Mär; 1844 Nachmittags 3 Uhr gestattet; vielmehr sind von da ab alle etwa noch im Umlaufe befindlichen derartigen Billets als gänzlich wertylos zu betrach ten, und es kann weder eine nachträgliche Umtauschung dersel ben, noch die Berufung auf die Rechtswohlthat der Wiederein setzung in den vorigen Stand dagegen weiter Statt finden. tz. 2. Die betreffenden Behörden und Obrigkeiten werden hiermit ermächtigt, gegenwärtige Verordnung durch Abdruck in öffentlichen Provinzial- und Lokalblättern annoch besonders zur allgemeinen Kenntniß des betheiligten Publicums zu bringen. Urkundlich haben wir diese Verordnung eigenhändig vollzo gen und Unser Königliches Siegel beidrucken lassen. Gegeben zu Dresden am 9. Novbr. 1843. Friedrich August. O 8.) Heinrich Anton von Zcschau. Zur Geschichte und Charakteristik des englischen Buchhandels und der deutschen Geschäfte in London. (Niedergeschrieben zu London im Juni 1843.) Von den mannigfach bedeutenden Buchhändlern Lon dons scheint nur spärliche Kunde zu uns herüber gezogen zu sein, denn die Buchhändlerverzeichnisse liefern unter dem Stadtnamen „London" eine sehr dürftige Auswahl von Fir men, die schlechterdings kein Bild von dem Wohlstände »nd der Größe der englischen Geschäfte, viel weniger eine Ileber- sicht der genanntesten und angesehensten reichen Buchhänd ler geben. Es herrscht, so weit unser Blick diese Statistik verfolgen kann, nichts als Unkcnntniß vor, die geflissentlich klarerem Verständlich der Sache weichen sollte, zumal jetzt, wo unsere Geschäftsverbindungen mit den Britten sich mehr und mehr erweitern. Wenn Schreiber dieses nun eine leichte einfache Skizze, eine Vorarbeit zur eigentlichen Eharakteristik des englischen Buchhandels zu entwerfen gedenkt, so liegt es gewissermaßen außer seinem Plane, den ganzen Organismus in seinem tausendglicdrigcn Baue darzustellen, vielmehr wünschte ec blos das Skelett dieses riesigen Körpers zu entwerfen, einer geschickteren Hand dagegen die vollständige Ausarbeitung zu überlassen, die alsdann den lebendigen Athem einhanchcn und so das Gebilde in seiner mächtigen Totalität unseren Eollegen vorführen möchte. Die Geschäfte Englands stellen sich uns als durch- gehends markirt dar, d. h. nicht Alles in Allem, wie dies bei uns Sitte, sondern einen einzelnen gewählten Zweig des geistigen Handels mit der ganzen Energie der speculativeir Kraft verfolgend; auch herrscht eine eigene Ansicht in den hiesigen Geschäftsleuten vor, die von der unsrigen gar weit entfernt und gesondert liegt. Während wir als Buchhänd ler uns nämlich gewissermaßen befleißigen, eine universelle Bildung zu erlangen, die dem Gelehrten als erfreuliche Hülfe dient, während wir uns thätig bemühn, die Literatu- 250 Ivr Jahrgang.