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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.12.1843
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1843-12-01
- Erscheinungsdatum
- 01.12.1843
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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3,03 104 3704 Subskriptionen auf diese Predigten recht thätig zu unterziehen und mir die Bestellungen zugehen n lassen; ich würde Sic dazu durch Einladungs riefe an die Herren Geistlichen, in welchen diese umFürsprache bei ihren Gemeinden ersucht wer den, unterstützen können; sie stehen auf Verlangen zu Diensten. — Leipzig, Novbr. 1843. A. F. Böhme. Erklärung Herr F. A. Brockhaus in Leipzig hat seiner Anzeige von einer Übersetzung des Bremerschen Romans „Ein Tage buch" im Börsenblatt Nr. 100 einige Bemerkungen beigefügt, deren Motiven Jeder wohl schon selbst den gebührenden Namen gegeben hat, die aber auch ich nicht unbeantwortet lassen kann. Jeder Protest setzt ein Recht voraus. Ein solches hat aber Herr Brockhaus gar nicht. Ich nannte meine Ausgabe eine „deutsche Originalausgabe" aus mehreren Gründen, von denen fast jeder für sich hinreichend ist, mir das Recht dazu zu geben, denn 1) erwarb ich das Manuskript (nicht die Aushängebogen) von der Verfasse rin selbst durch Honorarzahlung, 2) autorisirtc mich die Verfasserin selbst dazu, um dadurch andere Ausgaben (die sie Nachdruck nennt) zu verhindern, indem sie zugleich die früheren Uebcrsetzungen als sehr mangelhaft und durchaus nicht treu bezeichnet. Einige noch schmeichelhaftere Bemerkungen über Herrn Brockhaus Uebersetzungen übergehe ich, da ich dem Zorne des Herrn Brockhaus keinen Grund geben, sondern nur mein wohlerworbenes Recht verlheidigen, und jenen unbe fugten Protest zurückweiscn will, 3) sollte meine Ausgabe 2 Monate früher erscheinen, als die schwedische, und erhielt ich bereits am 24. August d. I. den Schluß des Manuskripts, zu einer Zeit, wo der Druck in Schweden noch gar nicht begonnen war. Wurde diesmal dieses frühere Erscheinen auch durch besondere Umstände verhindert, so ist dennoch meine Ausgabe bis zum letzten Bogen mehre Wochen früher fertig geworden, als die schwedische, von der ich bis heute nicht einen gedruckten Bogen auch nur gesehen habe. Wenn nun noch keine schwedische Ausgabe existirte, nach der zu übersetzen gewesen wäre, konnte meine früher erschienene deutsche Ausgabe auch füglich Original ausgabe genannt werden. Wie kommt nun Herr Brockhaus dazu, gegen meine wohl erworbene Originalausgabe zu protestiren? Hält er sich durch den Ankauf eines schwedischen Exemplars dazu berechtigt? Das Anziehen der Bundes- und Partikulargesetzgcbung im einschlagenden Falle von Seiten des Herrn Brockhaus umgehe ich, verweise ihn aber, um zu zeigen, daß mir dieselbe nicht unbekannt und seine allgemeine Behauptung über deren Inhalt unrichtig ist, auf H. 4 lit. I, des preußischen Gesetzes vom 11. Juni 1837. Auf die Behauptung des Herrn Brockhaus, „es sei falsch, daß meine Ausgabe früher als die schwedische heraus käme" muß ich erwiedern, daß mir Fräulein Bremer unterm 4. August schrieb „die schwedische Ausgabe wird gegen Weihnachten erscheinen", was Herr Brockhaus selbst durch die Nachricht in seiner Deutschen allgcm. Ztg. vom 21.Octbr. (Nr. 204) „zu Weihnachten erwartet man einen neuen Roman von Fr. Bremer" bestätigte. Weih nachten ist Ende Deccmber und konnte ich auch auf meinen Fakturen und Anzeigen v. 20. Octbr. nichts anderes sagen. Erst ein Brief vom 31. Octbr. (den ich am 8. Novbr. empfing, wo die Versendung in Leipzig schon besorgt war) bringt mir die Nachricht, daß das Buch „nicht vor Ende Novbr. herauSkomrnt" und da ich die hochverehrte Ver fasserin genau kenne, gilt mir jedes ihrer Worte für vollkommene Wahrheit und nichts kann mich bestimmen, daran auch nur einen Augenblick zu zweifeln. Ich werde von Stockholm genau den Tag erfahren, an welchem das Buch wirklich ausgegeben wurde, die Behauptung des Hrn. Brockhaus aber, daß cs den 3. Nov. ausgegeben worden sei, muß ich aus diesen Gründen bis dahin bezweifeln. Auf welche Weise Herr Brockhaus oder dessen Eorrespondent sich ein Exemplar verschafft hat, geht mich nichts an, daß das Buch in Stockholm aber bis 12. d. M. noch nicht wirklich ausg egeben worden ist, wage ich zu behaupten. Diese Erklärung halte ich für nöthig, damit meine Herren Collegen ersehen, daß ich auf keine Weise eine Täuschung des Publikums beabsichtigte, werde aber auf fernere zornige Bemerkungen des Herrn Brockhaus nichts erwiedern. Herr Brockhaus will in 14 Tagen seine Ausgabe übersetzen, drucken, heften und versenden lassen, und wenn Fräulein Bremer schon früher über die Uebcrsetzungen des Hrn. Brockhaus bitter klagte, kann man sich denken, was nun bei 21 Bogen in 8. in 14 Tagen zu erwarten ist. Ich weiß zu gut, wie vielen Dank man den Sortimentshändlern schuldig ist, die den Absatz eines Buches fast ganz allein in Händen haben und bitte deshalb recht sehr um gütige thätige Verwendung für meine wohl erworbene, von der Verfasserin direct herrührende und nicht übereilte Ausgabe, was ich in meinem Wirkungskreise nach Kräften erwiedern werde. Hamburg, den 21. Novbr. 1843. Ergebenst Robert Kittler
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