für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputieren des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins 109 Dienstags, den 19. December. 1843. Nengroschen. In dem kürzlich erschienenen neuen Verlascatalog der I. B. Metzler'schen Buchhandlung in Stuttgart fin den sich die Preise nach der gedoppelten Thaler-Eintheilung zu */z4 und '/zo verzeichnet. Dabei sind alle Preise genau reducirt, und die Drcißigstel-Thalertheile unter dem Na men Silbergroschen aufgeführt, so daß der leidige Namen „Neugroschen" glücklich vermieden ist. Pfennige kommen nirgends vor, und als Bruchtheile von Silbergroschen fin den sich nur , Vs und U S^s. Diese doppelte Angabe der Preise nach Alt- und Sil- bcrgroschen scheint für die Uebergangs-Periode, in der wir uns befinden, zweckmäßig, und deshalb ist zu wünschen, daß alle Handlungen, welche neue Verlagscataloge drucken, sie gleichfalls adoptircn mögen. Wenn früher oder spater allgemein auf die Eintheilung in 30 Groschen übcrgegangen wird, was doch voraussichtlich geschehen muß — Einsender spricht es mit schwerem Herzen, aber aus vollster Ueberzeu- gung aus — so hätten dann die Verleger, deren Verlags cataloge diese Einrichtung haben, weder nöthig, ihre Eata- loge umzudruckcn, noch besondere Reductionstabcllen dazu zu geben. Remissions-Begehren außer der Zeit betreffend. An Herrn Alex. Dunckcr in Berlin. So eben gehet dem Einsender Ihre gedruckte Mitthei lung vom 5. Nov. datirt zu, welche also lautet: „Nochmals bringe ich hierdurch in Erinnerung, daß „ich im neuen Jahre von „Baucher, Methode w. Gcibcl, Gedichte rc. „unter keiner Bedingung etwas zurücknehmen werde." worauf ich mich nicht enthalten kann, Ihnen, als Buch händler jüngerer Zeit, wohlmeinend ebenfalls in Erinne rung zu setzen: daß eine Forderung „zwischen der gewöhn lichen Zeit der Abrechnung zu remittiren" (insonders aber 10r Jahrgang. unverlangter und gänzlich oder größer» Antheils auf Un kosten des Empfängers versandter Nova's), weder rechtlich noch durch den Gebrauch begründet ist, es auch niemals werden kann, daher ein solches Verlangen nur als höfliches Ansuchen gestellt werden darf. — Da Sie aber sogar eine Drohung damit verbinden, die leicht auch noch andere, mit den ge rechten und natür liche n Bedingungen eines allseitig gedeihlichen Buch handels nicht gehörig vertraute Anfänger, zu derselben Forderung verführen könnte (obwohl deren völlige Unstatt haftigkeit leicht einzusehen wie nachzuweisen ist), so finde ich es angemessen, das Recht aller, in gleichem Falle mit mir sich befindender Herren Collegen zu vertreten und hiermit öffentlich und feierlichst gegen Ihr und jedes ähnliche Ver fahren zu protestiren. — Gerne erfüllt der Einsender als auch gewiß jede andere Sortimentshandlung eine solche, in geeigneter Weise vorgebrachte Bitte, sofern dies Um stände und Zeit zulassen, wenn schon offenbar damit der sichere Verlust des rein weggcworfenen doppelten Porto's verbunden ist; wer dies aber, aus irgend einer Ursache, nicht wohl kann, erfüllt vollkommen seine Verpflichtung, wenn er sich mit seinen Remittcnden in der O.M. pünkt lich einfindet. — Einsender z. B. druckt wenig und packt daher nur selten nach Leipzig, aus welchem Grunde allein schon derselbe diesmal Ihrem Befehl (!) nicht entsprechen, je doch aber, und mit dem Bewußtsein vollkommner Berechti gung, ohne alles Bedenken zur O.M. von Ihren als Neuig keit erhaltenen Artikeln remittiren wird, was unverkauft ge blieben ist.— Wäre es jedoch der Fall, daß Sie jetzt oder später, — vielleicht gedrungen durch eine andere denkbare Nothwendigkeit, als jene glückliche, eine neue Auflage be werkstelligen zu wollen, welches Glück ja dem Verleger theil- weise und leichte Einbußen auch leicht zu ertragen möglich macht und reichlich vergilt, — einen oder den andern Arti- 263