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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.02.1844
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- 1844-02-02
- Erscheinungsdatum
- 02.02.1844
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- Deutsch
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271 10 272 Verbrechen in Bezug auf seinen Thalbestcmd, eben auch nach den sei ner eigenthümlichen Natur entsprechen den Grundsätzen bcucthcilt, und nicht über den alten Lei sten geschlagen werden soll. Zudem ist schon bei dem eigent lichen Nachdrucke, zum wahren oder richtigen Begriffe des selben, die nackte Vervielfältigung eines gedruckten Buches wider den Willen des Schriftstellers oder seiner Rechtsnach folger und des rechtmäßigen Verlegers vollkommen hinrei chend, und wenn das Merkmal der gewinnsüchtigen Ab sicht positiv rechtlich eingeschoben ist, so muß dieses als eine gesetzgeberische Unbeholfcnheit angesehen werden, oder eine Mangelhaftigkeit, die zwar, so lange das positive Gesetz in dieser Beziehung nicht aufgehoben ist, dein Richter als Richtschnur dienen muß, aber auf keinen Fall eine aus- dehnendc Interpretation auf Fälle, die wesentlich ver schieden sind, gestattet." F. G. Franckh gegen Prof. Schlosser. Der Telegraph äußert sich über die Seitens des Buchhändlers F. G. Franckh in Stuttgart gegen den Pro fessor Schlosser in Heidelberg erhobene Beschwerde unter andccm wie folgt: „Herr Franckh fordert die öffentliche Meinung auf, in einer Beschwerde gegen den Professor Schlosser ihr Vo tum abzugeben. Wir wollen mit dem unfern nicht zurück- haltcn. Herr Franckh nennt in einer eigenen Schrift sei nen Gegner einen wortbrüchigen Autor; Grund dieser Zci- hung ist in aller Kürze Folgendes: Franckh fordert den Professor Schlosser auf, in Gemeinschaft mit Professor Gsröccr eine allgemeine Weltgeschichte für das deutsche Volk in seinem (Franckh's) Verlage hcrauszugebcn. Schlos ser zeigt sich dem Antrag geneigt, sagt vorläufig zu. Franckh fertigt einen Verlagscontcact aus, der aber von Schlosser nicht unterschrieben wurde, weil sich inzwischen herausstellte, daß ein anderer Buchhändler, Herr Varrentrapp (CH. Krebs), contractliche Rechtsansprüche auf neue Auflagen, Verarbeitungen oder veränderte Darstellung der in dem Verlage des letztgenannten Buchhändlers bereits früher er schienenen Gcschichtswcrke Schlossers geltend macht, in Folge welcher Schlosser für das neue Werk nicht mit Franckh, sondern mit Varrentrapp contrahirt. Darüber führt nun Franckh bittere Klage, zeiht Schlosser der Wortbrüchigkeit, droht mit einem Prozeß und fordert seinen Gegner vor den Richterstuhl der öffentlichen Meinung- Herr Franckh hat in sofern Grund, sich zu beschweren, als ihm allerdings Hoffnung gemacht wurde, den Verlag des fraglichen, durch ihn angeregten Werkes zu erhalten. Nimmermehr aber kann diese Hoffnung, die eben nur bis zu dem Augenblick der Entscheidung genährt wurde, einen hinreichenden Rechtsanspruch auf Erfüllung derselben be gründen , und eben so wenig die unziemlichen Ausfälle ent schuldigen, welche Franckh in seiner Schrift contra Schlos ser und Andere sich erlaubt. Wie vielen Schriftstellern wider fährt von Seiten der Verleger, was hier einmal umgekehrt einem Verleger von Seilen eines Schriftstellers widerfahren. Ein Theil der Contcahcnten besinnt sich, so lange cs ein Besinnen giebt, d. h. vor Zeichnung des Eontractes, eines Bessern. — Franckh sucht nun aber den Beweis zu führen, daß die Idee einer „allgemeinen Weltgeschichte für das deutsche Volk" seine Idee gewesen und ihm widerrechtlich entwendet worden sei. Ob die Idee überhaupt Privateigen tum sein könne? Nicht die Idee, sondern nur die Aus führung einer Idee im Kreise der Wirklichkeit kann dies sein. Das wäre ein Mittel, sämmllichen Schriftstellern die Hände zu binden. Der Buchhändler brauchte nur die Idee als die seine zu rcclamiren, und der arme Autor wäre an ihn wie an eine Galeere gebunden." Vollständige Auszüge — Nachdruck. Vor einiger Zeit wurden in d. Bl. Proben aus der bei Manz in Regensburg erschienenen Moraltheologie von Waibel, worin dem Nachdrucke das Wort geredet wird mitgelheilt. Es will fast scheinen, als hätte diese vor treffliche Moral „nach dem Geiste des heil. Alphons Maria Liguori" einigen Eindruck auf den Herrn Verleger derselben gemacht, denn in der Ankündigung des „Centralarchivs für die gesummte Staatsarzneikunde", herausgegcbcn von I. B. Friedreich, verspricht Herr Manz nicht nur „Auszüge aus allen von diesem Jahre an erschienenen und in der Folge noch erscheinenden selbständigen Schriften der in- und ausländischen Literatur der Staatsarzneikunde" sondern fügt auch noch hinzu: Ucbcr die Art der Auszüge wird noch bemerkt, daß diesel ben so vollständig gegeben werden, daß die Besitzer des Ccntralarchivs das Original selbst entbeh ren können, woraus für sie schon in pccuniairer Beziehung ei» Gewinn erwächst. Vergleichen wir mit diesen Erklärungen nun noch, was der Herausgeber Herr Fried re ich in der Vorrede zum 1. Hefte des Centralarchivs sagt: Es hat sich dasselbe zur Aufgabe gemacht, completc Aus züge der neuesten in- u- ausländischen Literatur der Staats- arzncikunde zu liefern; d. h. Auszüge nicht nur aus allen vom 1.1843 an erschienenen und noch erscheinenden Werken" rc. Und „Die Auszüge werden so vollständig gegeben werden, daß der Besitzer des Centralarchivs die Originale entbehren kann." so möchte über die Absicht, die Waibel'sche Theorie zur praktischen Anwendung zu bringen, kaum noch ein Zweifel obwalten. — Was wird aber der Buchhandel dazu sagen? Das Franks. Journal meldet unterm 23. Jan. vom badi schen Oberrhein: „Eine von 1)r. Ferdinand Cölestin Bernays in Straßburg in den letzten Lagen des verflossenen Octobers geschriebene Broschüre unter dem Titel „Schandgeschichten" rc., die einen deutschen Ccnsor und die deutschen Zeitungsredactoren behandelt, so wie ein anderes Büchlein, das die Censur poetisch censirt, sollten Mitte November über Kehl nach Deutschland versendet werden. Der Bücherballen wurde dort von den Zoll beamten geöffnet und, da ihnen der Inhalt lesenswert!) schien, dem Bezirksamt Kork zur Kritik mitgethcilt. Das Ministerium entschied sich auf Anzeige für das Verbrennen der mit Beschlag belegten äOO Exemplare. Der Rest der Auflage, so hört man, ist an einer andern Stelle der Grenze ohne Hinderniß nach Deutschland gekommen. Herr Schüler, der Verleger der Schrift, der mit erneutem Eifer sein Geschäft betreibt, hat durch den Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Herrn Guizot, in Karlsruhe Reklamation erheben lassen. Herr Guizot ist aber nicht geneigt, dergleichen eifrig zu betreiben, und so wiid Herr Schüler das Nachsehen haben " Verantwortlicher Redactcur: I. de Marle.
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