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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1844
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1844-02-23
- Erscheinungsdatum
- 23.02.1844
- Sprache
- Deutsch
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485 16 486 düngen Maaß und Ziel beobachten möge, wozu auch schon ein früheres, höchst witzloses Circulair bei Gelegenheit der Versendung der Schrift: „Katzenjammer heilbar" Ver anlassung gibt. Die „verbotenen Lieder" hat Referent zurückgesandt, ein Verfahren, das wohl viele Collegen beobachtet haben werden. Möge Herr Jenni zur Einsicht gelangen, daß dergleichen Dinge ganz und gar nicht unserm ehrenwerthen, ernsten Be ruf angepaßt seien. vixi! H. B. Herr Gustav Emich in Pcsth und seine neueste Nova - Sendung. Heute am 10. Fcbr. 1844 erhalte ich in meinem Ballen von Leipzig einen Beischluß von Herrn Emich in Pesth vom 1. Oclober 1843, das sind mehr als 4 Monate Liefcrungszcit, worin ein neues Werk seines Verlages, betitelt: Fe'nyes, Statistik von Ungarn, 3 Bde. Rest 2. 3., pro com,stet berechnet. Lage nicht zufällig seine Rechtfertigung im Bör senblatt f. 1844, Nr. 12 vor mir, durch die er einen An griff, in selbem Blatt kurz vorher, abweist, ich würde diese, zwar etwas sehr starke Manipulation, die für jeden reellen Collegen ein Stein des Anstoßes sein muß, als nicht zu ganz außerordentlich mit Stillschweigen übergehen und ihm nur, wie dies jetzt geschehen, den Beischluß weder pro noch contra notirt zurückgesandt haben; so aber kann ich doch nicht umhin, das Verfahren dieses Herrn öffentlich zur Sprache zu bringen. Ich richte an Herrn Emich, den Sortiments-Buchhändler in Pesth, die Frage: was er wohl dazu sagen würde, wenn er durch eine norddeutsche Hand lung, die ich z. B. besitze, in ähnliche Lage versetzt würde? Herr Emich würde doch mindestens unangenehm berührt werden, hohes Porto etc. umsonst weggeworfen zu haben; noch mehr aber, wenn dieser Fall häufig vorkäme. Dies Factum spricht nicht sehr zu Gunsten Herrn Emichs und liefert einen neuen Eommentar zu der Erfahrung, wie ge duldig das Papier ist. I. Anfrage. Wie kommt es, daß Schmidt's Jahrbücher der Medi zin rc. durch die Preuß. Postämter bezogen jährlich I l Thlr. festen, während der Sortimentshändlec sie nicht unter 12 Thlr- liefern kann? Herr Otto Wigand soll auf eine frühere höfliche Be schwerde dießcrhalb dem betr. Sortimentshändler unfreund lich geantwortet und das Faktum bestritten haben. Einsender hat nun der löbl. Red. d. B.-Bl. eine Rech nung über dieses Werk, von einem Preuß. Post-Amt aus gestellt, eingesandt, welche cs genügend nachweist, daß die Sache sich wirklich so verhält. Ist es aber nicht Pflicht des Verlegers, den Sorti mentshändler in den Stand zu setzen, daß er wenigstens mit der Post concurriren kann? Ein Preuß. Buchhändler. Ehrenbezeugung. Se. Maj. der König von Sachsen haben dem Hofbuch- händlcr Alexander Dunckerzu Berlin das Ritterkreuz des Eivil-Vcrdienst-Ordcns allergnädigst zu verleihen geruht. Von der Polizeibehörde der freien und Hanse-Stadt Ham burg wurde unterm 23. Januar den dortigen Buchhandlungen der Debit der Schriften: Der Fürst und sein Minister (v. Milder. Zürich, Lit.-Compt.) Gedichte eines Lebendigen. 2. Thl. Ebend. bei 2V Thlr. Strafe für jeden Contravcntionsfall untersagt, auch die Einlieferung der etwa vorräkhigen Exemplare obiger Schriften innerhalb 3 mal 24 Stunden bei derselben Strafe verordnet. C u r i o s » m Han» Görgel» Urtheil über Buckhändler. (Lus dessen komischen Briefen an feinen Schwager.> Wann Einer nur den Leipziger Mcßkatalog und die Bü- cher-Anzeigen lest, so Haler schon g'nug z'lhun. und was braucht er mehr -'wissen, als wer ein Werk herausgcbn hat und was'» kost. Hat ein Verfasser kein Namen, so kaufts so kein Mensch, also was liegt dran, obs gut oder schlecht is, und Kat er ein Namen, so weiß mans eh, daß's gut is, also für was soll er's lesen? Laßt sich ein Greißler in eine chemische Zersetzung vom Kas ein? Nal — Er weiß, woher er den Schweizer-, Lünebur ger, Primsen und Quargl beziegn muß, der kost so viel, prosi- lirn muß er 200 Prozent, also wird mit'n Gewicht h'neindivi- dirt, so viel kost ein Pfund und um das Andere hat er sich nit zu bekümmern, als daß er keine Kasgattungcn anschafft, die's Publikum nit mag, weils sunst verschimpcln. Ncrtheidiguiig. In einer der letzten Nrn. des Börsenblatts erwähnt ein Un genannter meiner als eines Nachdruckers, und begründet diese Bezeichnung hauptsächlich auf den Umstand, daß ein Herr Sammer in Wien bei mir angesragt habe, zu welchem Preise ich ihm verschiedene Nachdrucke «blaffen könne. Wenn es schon offenbar zu schnell geurlheilt ist, aus einer Anfrage, ob und wie ich dieses oder jenes Werk liefere, zu folgern, i ch müsse cs nachgedruckt haben, so muß ich diese und jede weitere An schuldigung in dieser Richtung ferner auch aus nachstehenden Gründen möglichst entkräftigen. Schon vor mehr als einem Jahre wurde in diesen Blättern mehrfältig erörtert, daß zur Zeit, als der Nachdruck inWürkcm- berg gesetzlich nicht verboten war, mehrere Privaten unter mei ner Firma verschiedene Werke nachdruckten, und diese Werke tragen nun meine Firma, weil jene Privaten eine Fiima nicht hatten, und weil ferner der Name des Druckers schon aus prcß- polizcilichen Gründen auf den Titeln sein mußte. Schon vor der Zeit, als die württembcrgischen, preußischen rc. Gesetze den Nachdruck verboten und feste Bestimmungen in Betreff des Wiedec-Abdruckes älterer Schriften gaben, habe ich.frei w i lli g davon abgestanden, meine Firma zu dergleichen zu lei hen, was vielleicht nie geschehen wäre, wenn jenes Ansinnen von Privaten nicht in eine Zeit gefallen wäre, zu welcher meine Druckerei stille stand, weil fast jede der hiesigen Verlagshand lungen eine eigene Buchdruckern errichtete. Ich sehe cs gar wohl ein, daß ich meine Firma nie hätte herlrihen sollen, kann aber nun nimmer ändern, was einmal geschehen ist, und wenn man auch zum tausendstcnmale mir einen Vorwurf machen wollte! Eben jene Bestimmungen von Seilen aller deutschen Re gierungen machen den Nachdruck bekanntlich unmöglich, und also auch unmöglich, daß ich Nachdrucker bin. Habe ich auch in neuester Zeit Schriften abgedruckt, deren Verfasser vor 30— 60 Jahren gestorben, so ist damit nichts Anderes geschehen, als was seit Erlaß obiger Bestimmungen mehrere renommirte Firmen Nord-und Süddeutschlands als etwas Erlaubtes gethan haben, was also auch ich zu unterlassen keine Gründe habe, neben Edirung mancher werlhvollen Originalwerke, wie aus meinem Circulaire zu ersehen. Stuttgart, im Februar 1844. Fr. Henne. Verantwortlicher Redacteur: I. de Marie. 32*
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