für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 1?. Dienstags, den 27. Februar. 1844. B e k a n n t m a ch u n g. In den Börsenvercin wurde als Mitglied ausgenommen: Herr Ferd. Neichardt: (Firma Ferd. Rcichardt L Comp.) in Berlin. Stuttgart, Leipzig, Berlin, d. 20. Febr. 1844. Der Börsenvorstand. H. Erhard. S. Hirzcl. L. Vchinigkc. Bekanntmachung an fämmtliche Leipziger Buchhandlungen. Für den Moirat März 1844 fungiren: Hr. I. A. Baumgartner als Börsenvorsteher, - A. Wienbrack als Vorsteher der Bestcll-Anstalt. Leipzig, den 26. Februar 1844. Die Dcpntirtcn des Auchhandcts zu Leipzig. Die Generalversammlung des Börsenvcreins am Sonntage Cantate. „Es stelle sich aber ein Jeglicher unter uns also, daß er seinem Nächsten gefalle zum Guten, zur Besserung." Rbm. 15. 2. Das Vorwort zum zweiten Abdruck des Statuts für den Börsenverein erklärt: cs sei wichtiger, das Gesa mm t- wohl zu fördern unddie Standesehre aufrecht zu erhalten, als äußern Wachsthum zu errei chen, und dies werde geschehen, wenn jedes einzelne Mitglied das Scinige dazu beitrage. Einsender glaubt nun durch diese Zeilen auch ein Scherflein hiezu zu geben, wenn er auf Abänderung einer Bestimmung im Statut für d. B--V. anträgt, welche letztere nach seiner Ueberzeugung als ein Uebelstand bezeichnet werden muß. Es ist dies die Abhaltung der General-Versammlung in den Vormittagsstunden des Sonntags Eantate. Keine ihm be kannte Gesellschaft hält an einem Sonntage während des Gottesdienstes Versammlungen, um Rechnungen abzulegen, Ilr Jahrgang. Discussionen zu halten, Wahlen zu proclamiren und dergl. mehr. — Wir aber scheuen uns dessen nicht, gleich als ob für uns der Sonntag wie ein Wochentag wäre. Während die Glocken zur Kirche rufen, gehen ivw^auf die Börse, während aus der Nicolaikirche die Orgol^^uns herüber tönt, verhandeln wir über die profansten Angelegenheiten, und möglicherweise muß gerade, lehrend der Geistliche den Segen spricht, unser Vorsteher-ein Mitglied zur Ordnung rufen. — So sollte cs wohl nicht sein, denn was wir thun, ist für die gegebene Zeit weder ein Werk der Noth noch der Liebe. — Es darf nicht eingcwendct werden, es sei ja Messe, denn auch in der Messe muß jedes Unschickliche vermieden werden, zumal wenn es sich so leicht, wie hier, vermeiden läßt. Wenn man aber einwenden wollte, cs sei ja statutgcmäß (§ 15.) so muß erwiedert werden, daß hierin gar leicht eine Abänderung getroffen werden könnte, die ohne Zweifel von der K. Regierung sehr gern genehmigt werden würde. Wenn ferner cingewcndet würde, die Verfasser des 35