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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1844
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1844-03-19
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1844
- Sprache
- Deutsch
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757 23 758 ten macht, muß entweder ein Lesekabinet haben, worin sie die also benutzten Schriften verwendet, oder es liegen auch Motive bei dieser Manipulation zu Grunde, deren Erör terung sich Jeder selbst denken mag. Die Buchhandlungen der großen Städte gewinnen ohnehin bedeutend durch die Eisenbahn-Verbindungen, und nur die an den kleinern Or ten sind fortan zu beklagen. Torgau, am 28. Februar 1844. Wicnbracksche Buchhdlg. An unsre Leipziger Kollegen! Zur Abstellung des Rabattübels halte ich es durchaus nothwendig, daß unsere Leipziger Herren Kollegen dem all gemeinen Besten ein Opfer bringen. Die hundertfachen Klagen, daß von Leipzig aus in die entferntesten Gegenden hin Anerbietungen und Sendungen mit den vortheilhaftesten Bedingungen gemacht werden (als: Vergütung des ganzen Rabatts gegen Berechnung von 5 pCt. Commission) sind so bekannt, als begründet. Kein in der Nähe wohnender, selten der entfernte Buchhändler, der seine bedeutenden Unkosten tragen muß, kann damit die Wage halten. Ich schlage daher vor, daß unsere Herren Kollegen in Leipzig sich mit einem minderen Rabatt (etwa 15 A) begnügen mögen, wo sie dann sich immer bester stehen werden als ihre entfernten Kollegen. Man schreit viel über die Eigennützigkeit der Herren Commissionaice in Leipzig und mag dies hie und da einigen Grund haben, allein eben so wahr, wenn nicht gegründeter ist es, daß wo es das Wohl und die Ehre des Buch handels gälte, die Leipziger kein Opfer je gescheut haben und wir auch jetzt mit Vertrauen auf ihre Billigkeit hoffen können. *4* Berlin, 6. März. In dem S chelling-Paul us'sch cn Prozesse, so weit er bei den hiesigen Gerichten verhandelt wird, ist eine neue Phase eingetreten. Das hiesige Criminalge- richt hatte in dem Bescheide, durch welchen es die Einleitung einer Untersuchung wider den hiesigen Buchhändler Mittler ver weigerte, sich hauptsächlich darauf gestützt, daß nach preußischen Gesetzen zur Bestrafung des Nachdrucks eigennützige Absicht er forderlich sei, welche hier angeblich nicht vorliege. Da es sich nun bei Beurtheilung jener Frage hauptsächlich um den Sinn des Gesetzes gegen Nachdruck vom It. Juni 1837 handelt, hat sich Schelling zunächst an den König gewendet und um eine au thentische Interpretation jenes Gesetzes nachgesucht; diese Gese tzesfrage ward dem hiesigen geheimen Obertribunale zur Ent scheidung übertragen, und dieses erklärte nun, daß zum That- bestandc des strafbaren Nachdrucks oder unerlaubten Abdrucks jenem Gesetze zufolge eigennützige Absicht keineswegs erforderlich sei. Fast zu gleicher Zeit hat in der Hauptsache der Criminal- senat des Kammergerichts in gleichem Sinne dahin entschieden, daß in der Paulus'schen Schrift ein Nachdruck allerdings vorliege, indem es zugleich das Criminalgericht unter Mittheilung der umfangreichen Entschcidungsgründe die Untersuchung einzuleiten anwics. (H. C.) Ehre dem sie gebührt! In No. 16 d. Bl. wurde gemeldet, daß Se. Maj. der König von Sachsen dem Hofbuchhändler A. Duncker in Berlin das Ritterkreuz des Eivilverdienstordens zu verleihen geruht habe. Wir freuen uns, in den Stand gesetzt zu sein, den Grund dieser Verleihung mitzutheilen, der dem Belie- henen eben so sehr zur Ehre gereicht als er zugleich den Be weis liefert, daß wahres Verdienst, tritt es auch, wie hier geschehen, noch so bescheiden zurück, dennoch früher oder später gerechte Anerkennung findet. Seit etwa 6 Jahren war nämlich Herr A. Dunckcrim Stillen bemüht, für die Jugenddcr ärmcrnKlaffen der säch sischen Lande diejenigen literarischen Hülfsmittcl herbeizuschaf- fcn, die derselben zu ihrer wcitcrnAusbildung sowohl inmora lischer als in praktischer Beziehung als förderlich erkannt werden und den Kindern und jungen Leuten behülflich sein sollen, sich zu nützlichen Staatsbürgern hcranzubilden. Au dem Ende wurden an verschiedenen, von dem Ministe rium des Innern vorgeschlagenen Orten Bibliotheken zur Benutzung für die ärmere Jugend und neben diesen Prä mien-Institute errichtet, durch welche den besten und strebsamsten Kindern alljährlich bei gewissen Gelegenheiten Bücher zur Aufmunterung nach den Dorschägen der Schulbe hörde geschenkt werden. Um zugleich indirekt auf die Jugend bildung zu wirken, sind auch Stipendien, in Geld und Bü chern bestehend, für besonders ausgezeichnete ärmere Semi naristen ausgesetztworden. Aus diesem Allen ergicbt sich, daß ein fortdauernder Geschäftsbetrieb zu Gunsten der Jugend- und Volksbildung vorliegt, indem alljährlich die begründe ten Ortsbibliothekcn vermehrt, die Prämien vertheilt und die Stipendien — um immer das Rechte zu treffen—stets nach den Vorschlägen der betreffenden Behörden übersandt werden. Möchte ein so ehrenwerthes, erst jetzt bekannt gewordenes Streben vielfache Nachahmung und überall die verdiente Anerkennung finden, wie es in vorliegendem Falle gesche hen und wie Se. Maj. der König von Sachsen dies in der betreffenden Vecleihungsurkunde ausdrücklich auszusprechen geruht haben. d. M. Börse in Leipzig Kurze Siedt. ti Monat. s Monat. am 18. März 1844. im Vierzehnthaler-Fuß. Ang. Gesucht. Ang. Gesucht. Ang. Gesucht. Amsterdam . . . . — 142 - 14i; Augsburg . . . . 102- — Berlin - 99z Bremen 112 — Breslau .... — 99; Frankfurt a. M. . . 57z - Hamburg . . . . 150- - London . . . — — 6.25 — Pari» «oz - — 80 - 79z Wien - i04z — LouiSd'or 11z, Holl. Duc. 6z, Kaiser!. Duc. 6z,BreSl.Duc. 6, , Paff.-Duc. 5, Conv.-SpecieS u. -Gulden 4t, Conv. Zehn-u-Zwanzig-Kr. 4z. Verantwortlicher Rcdacteur: I. de Marle.
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