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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.11.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-11-21
- Erscheinungsdatum
- 21.11.1908
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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13396 Börsenblatt s, d. Dtschli. Buchhandel. 4!ichtamtlicher Teil- 271. 21. November 1908. Geld umzusetzen und dadurch ein festgelegtes Betriebs kapital wieder flüssig zu machen, ist der berechtigte Zweck des Wechsels. Ist dann der Wechsel von jenem Kaufmann oder von diesem Sortimenter usw. eingelöst worden, so ist ein reelles Geschäft beendet. Eine mißbräuchliche Verwendung des Wechsels besteht darin, daß er ausgestellt und akzeptiert wird, lediglich um Geld zu machen (Finanzwechsel), oder auch, um z. B. einem Industriellen Baugelder zu schaffen, die eigentlich aus Betiiebsersparnissen bestritten werden sollten (Kredit- Wechsel). — Reit- und Kellerwechsel sind ohne weiteres streng verwerflich. Wer einen Wechsel akzeptiert, d. h. seinen Namen quer über die Seite schreibt, haftet nach Wechselrecht, das bekannt lich sehr streng ist. Derartige Akzepte bilden für die Bilanz des Empfängers ein Aktivum, dessen tatsächlicher Wert natürlich von der Güte des Bezogenen (Akzeptanten) ab hängt. Für die Bilanz des letzteren bilden diese von ihm einzulösenden Wechsel selbstverständlich eine Schuld, ein Passivum. Schreibt dagegen z. B. der Verleger auf den Sortimenter einen Wechsel aus, der nicht akzeptiert wird, so liegt ein gezogener, trassierter Wechsel vor; einen solchen Wechsel nennt man eine Tratte. Eine Tratte darf der Verleger natür lich nicht als Aktivum aufführen, höchstens derjenige, der sie vom Verleger in Zahlung bekommen hat, z. B. der Buch drucker oder die Papierfabrik. Jedoch auch diese tun gut, die Tratte nur Zahlungs halber, nicht aber an Zahlungs statt anzunehmen. Die Wechsel sind also Zahlungsversprechen. Da sie auf alle möglichen Orte ausgestellt werden, ergibt sich ihre große Bedeutung als Ausgleichungsmittel der Forderungen von Stadt zu Stadt, von Provinz zu Provinz und schließlich — und das ist das wichtigste — von Land zu Land. Ein Beispiel hierfür: Eine Pariser Firma hat Anilinfarben in Deutschland gekauft, die deutsche Fabrik besitzt dafür ein über Franken ausgestelltes Akzept, also eine Forderung aufFrankreich. Ein deutscher Sortimenter hat verschiedene Bücher von einem Pariser Verleger gekauft und ist gezwungen, Deckung in Franken anzuschaffen. Er geht also zur Bank und erwirbt dort den von der Anilinfabrik an die Bank zur Gutschrift girierten Wechsel auf Paris. Die Zahlungsverpflichtung zwischen Frankreich und Deutschland ist erloschen. Dieser Vor gang wiederholt sich nun aber Hunderttausendmal. Die Zah lungsbilanz der Länder wird auf dieseWeise durch die Wechsel reguliert und es wird jedem jetzt begreiflich sein, daß die Wechselkurse Auskunft darüber geben, ob und wohin ein Land verschuldet ist. Steigt z. B. an der Berliner Börse der Pariser Wechselkurs, so bedeutet das, die deutschen Industriellen und Kaufleute sind an die französischen Bcrufsgenossen stark verschuldet. Je größer diese Verschuldung, um so größer die Nachfrage nach Wechseln und um so höher steigt der Wechselkurs auf Paris. Natür lich findet dieses Steigen auch seine Grenze und zwar am sogenannten Goldpunkt. Dieser Goldpunkt soll zunächst erläutert werden. Deutschland hat bekanntlich reine Gold währung. Es werden aus 1 Pfund Fein-Gold 139>/, Stück Zehnmarkstücke ausgeprägt. Da aber aus Gründen der Haltbarkeit Miinz-Gold zur Verwendung gelangt, das aus 100 Teilen Legierung (Kupfer) und 900 Teilen Feingold be steht, so ist ein Pfund Miinzgold — 125,55 Stück Zehnmark stücken ' ^ Die Franzosen prägen aus 1 Kilo gramm Fein-Gold 1722/,, Zwanzigfrancsstücke, auf 1 Pfund Miinzgold reduziert beiden 155 Zwanzig- francsstiicke oder 310 Zehnfrancsstücke. Es ist also ein Frank der 1550. Teil eines Pfundes, und da ein Pfund deutsch, wie oben berechnet, 1255 Mark wert ist, so ist ein Frank davon — 0,809 oder rund 81. Mit dieser Zahl ist also der innere Wert unserer Währung gegenüber der französischen Valuta festgestellt, die Parität. Der Kurs der Wechsel kann nun eigentlich nicht höher steigen, als auf den eben ausgerechneten Gold wert, zuzüglich der Kosten für Verpackung, Porto und Ver sicherung, das ist der Goldpunkt. Ist dieser Wechselkurs erreicht, so wird man ihn vernünftigerweise nicht weiter durch Ankäufe in die Höhe treiben, sondern das bare Gold ins Ausland senden, weil das dann billiger ist. Diese bei der Reichsbank erfolgenden Goldentnahmen können nun der artigen Umfang annehmen, daß die Gefahr nahe rückt, es könne die Einlösung der Banknoten in bar fraglich werden. Das ist dann ein Grund für eine weitere Diskonterhöhung, womit weniger eine schon vorher bestandene übermäßige Kreditinanspruchnahme verhindert werden, als vielmehr Gold aus dem Ausland herangezogen werden soll. Die hohe Ver zinsung veranlaßt nämlich die Pariser Banken, in Deutsch land französisches Kapital auszuleihen, womit unsere Zahlungsverpflichtungen gedeckt werden können. Der Goldpunkt für Paris ist 81,so, der für London 20,50—52. Die Hauptursache für die Diskonterhöhung der Reichsbank ist und bleibt natürlich die große Einlieferung von inländischen Wechseln gegen Aus gabe der Noten. Diese Massenfabrikation von Wechseln bedeutet eine übermäßige Kreditbenutzung, wie sie in Zeiten sogenannter Hochkonjunkturen und des Gründungsfiebers immer zu verzeichnen ist. Die Reichsbank hat hierfür stets ein feines Verständnis bewiesen und durchaus nicht immer das Überschreiten der steuerfreien Notengrenze auch zu einer Diskonterhöhung benutzt. Die Reichsbank ist nämlich be rechtigt, Noten im Gesamtbeträge (Notenkontingent) von 472 82H000 über ihren Barbestand, einschließlich Reichskafsenscheine und Noten anderer Banken, hinaus auszugeben. Ist diese Notengrenze überschritten, so tritt die Steuerpflicht von 5X aus jenen Betrag der ausgegebenen Noten ein, der die Summe von Barbestand plus Notenkontingent überschreitet. Die Folge dieser 5 ^-Steuer — °/<» ^ pro Woche ist natürlich die, daß die Reichsbank ebenfalls 5"/„ für Diskont abziehen muß, weil sie auf die Dauer doch nicht draufzahlen kann. Fließen später dis Noten an die Reichsbank zurück, so kann im Verhältnis der damit nachlassenden Kreditanspannung auch der Diskont herab gesetzt werden. Die Reichsbank hat bisher redlich und umsichtig gehandelt und wenn ihr hier und da Vorwürfe gemacht worden find, so ist das unberechtigt. Hätte Deutschland sich nicht zu einem so riesigen Industriestaat entwickelt, dann würden die Verhältnisse bessere sein. Immerhin wäre es wohl möglich, mit Hilfe der Preußischen Zentral-Genossen- schaftskasse und einer besseren und ausgedehnteren genossen schaftlichen Organisation des gesamten werktätigen Mittel standes derartige Zinssteigerungen von diesen Kreisen fern zuhalten und sie lediglich der Industrie als alleiniger Ur sache zu überlassen. Nachdem wir so die volkswirtschaftliche Bedeutung des Wechsels besprochen haben, mögen noch einige Bemerkungen folgen über die äußere Form, wie sie vom Wechselgesetz vorgeschrieben ist, gegen die aber oft verstoßen wird, und über die Verbuchung der Wechsel in den Geschäfts büchern. Jeder Wechsel ist stempelpslichtig. Der Wechsel- stcmpel ist in Gestalt einer Marke auf den Wechsel zu kleben und dann, noch bevor er weiter gegeben wird, zu
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