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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.11.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-11-21
- Erscheinungsdatum
- 21.11.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19081121
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13400 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 271, 21. November 1908. selben Weise benachr chtigen. Der Inhaber oder Indossatar, welcher die Benachrichtigung unterläßt oder sie nicht an den unmittelbaren Vormann ergehen läßt, wird hierdurch den sämt lichen oder den übersprungenen Vormännern zum Ersätze des aus der unterlassenen Benachrichtigung entstandenen Schadens verpflichtet. Auch verliert er gegen diese Person den An spruch auf Zinsen und Kosten, so daß er nur die Wechselsumme zu fordern berechtigt ist. Ist die Zahlung der Wechselsumme postseitig nicht zu erlangen oder bleibt der Versuch, den Postauftrag vorzuzeigen, erfolglos, so wird der Postauftrag mit dem Wechsel bei der Postanstalt bis zum Schlüsse der Schalterdienststunden des ersten Werktages nach dem Zahlungstage des Wechsels zur Einlösung bereit gehalten. Erfolgt die Einlösung bis zu diesem Zeitpunkt nicht, so wird der Wechsel mit dem Postauftrag am zweiten Werktag nach dem Zahlungstage des Wechsels nochmals zur Zahlung vorgezeigt. Bleibt die zweite Vorzeigung oder der Versuch zu dieser erfolglos, so wird gegen die im Postauftrag bezeichnete Person postseitig Protest nach den Vorschriften der Wechselordnung erhoben. Die Aufnahme des Postprotestes geschieht bereits nach der ersten Vorzeigung, wenn bei dieser die Zahlung ausdrücklich verweigert wird. Als Zahlungsverweigerung gilt nur die Er klärung der Person, die Zahlung leisten soll, oder ihres Bevoll mächtigten. Ebenso wird der Postprotest schon nach der ersten Vorzeigung oder nach dem ersten Versuche der Vorzeigung er hoben, wenn die Protestfrist mit dem Tage der Vorzeigung ab läuft, oder wenn die Person, die Zahlung leisten soll, am Zah lungsorte des Wechsels weder ein Geschäftslokal noch eine Wohnung hat, oder wenn die Postanstalt die Erhebung des Protestes nach der ersten Vorzeigung aus einem andern Grunde für erforderlich hält. Der protestierte Wechsel wird mit der Postprotesturkunde unter »Einschreiben« an den Auftraggeber unter Einziehung der Gebühren und der etwa entstandenen Stempelkosten zurück- Aufnahme des Protestes. Bis zum Eingang des Postauftrags bei der Postanstalt, die den Protest zu erheben hat, haftet die Postverwaltung wie für einen eingeschriebenen Brief. Im gleichen Umfange haftet sie für den Brief mit dem protestierten Wechsel nebst Postprotest urkunde, sobald dieser Brief von der Postanstalt zur Beförderung an den Auftraggeber eingeliefert worden ist. Wird die Wechsel summe gezahlt, so haftet die Postverwaltung für den eingezogenen Betrag wie für die auf Postanweisungen eingezahlten Beträge. Wird zu einem Postprotestauftrag ein Wechsel, der von der Anlagen beigefügt, so wird dieser Auftrag, ohne daß postseitig eine Vorzeigung stattfindet, an einen Gerichtsvollzieher, Notar usw. weitergegeben. Das Gleiche kann mit Postprotestaufträgen un verzüglich geschehen, die erst am letzten Tage der Protestfrist bei der Postanstalt eingehen, die den Protest zu erheben hat. Geschieht die Postbehandlung dennoch, so wird etwaiger Eilboten lohn nicht erhoben. Postaufträge, die erst nach Ablauf der Protestfrist eingehen, werden nur zur Zahlung vorgezeigt. Erfolgt die Zahlung nicht, so wird der Postauftrag mit dem Wechsel dem Auftraggeber zurückgesandt. Ober-Postassistent Langer. Kleine Mitteilungen. * Geschäftsjubiläum. — Herr Augustin Loeper, Besitzer der Buchdruckerei, Verlags- und Sortimentsbuchhandlung gleichen Namens in Crone a. d. Brahe, begeht am 22. d. M. das fünfundzwanzigjährige Jubiläum seines Geschäfts. Aus kleinen Anfängen hat sich das Geschäft in gesunder Weise entwick"lt. Der Jubilar erfreut sich in seiner Vaterstadt allgemeiner Achtung, die Firma gilt im Buchhandel als eine solide und angesehene. * Der Bahnhoföbuchhandel und die Sonntagsruhe. — Der Bahnhofsbuchhändler I. Bettenhausen in Dresden, der auf dem Dresdener Bahnhofe in Leipzig einen Verkaufsstand unter hält, war zur Anzeige gebracht worden, weil er Sonn- und Feiertags während des Gottesdienstes seinen Verkaufsstand nicht geschlossen gehalten, sondern an das reisende Publikum Unterhal- tungs- und andere Lektüre abgegeben hatte. Vom Leipziger- Schöffengerichte, das einen Verstoß gegen die Bestimmungen über die Einhaltung der Sonntagsruhe als gegeben ansah, ist Betten hausen seinerzeit zu einer Geldstrafe von 20 Mark oder zwei Tagen Haftstrafe verurteilt worden. Auf seine Berufung an das Landgericht Leipzig hob dieses das Urteil auf und sprach den An geklagten von Strafe und Kosten frei. Die Berufungskammer hielt die Auffassung der ersten Instanz für rechtsirrtümlich. In der Begründung wurde ausgeführt, daß der Verkauf von Reise lektüre ganz allgemein und nicht, wie das Schöffengericht ange nommen habe, nur von Fahrplänen u. drgl. m. ebenso einem Bedürfnisse des reisenden Publikums entspreche wie die Abgabe von Speisen und Getränken. Der Verkauf dieser Lektüre liege ebenso im Interesse der Reisenden wie in demjenigen der Bahn verwaltung. Wie aber der andere Bahnbetrieb mit seinen Neben betrieben nicht von den Bestimmungen über die Einhaltung der Sonntagsruhe betroffen werden könne, so auch nicht die Abgabe (Nach: Leipziger Ztg.) Rabattvergiitung bei Postbezug von Zeitschriften. (Vgl. Nr. 267 d. B.). — Nachträge: Chemiker-Zeitung. (Verlag der Chemiker-Zeitung, Otto von Halem, Cöthen i. A.) Vierteljährlich pro Exemplar 85 H. Das freie Wort. (Neuer Frankfurter Verlag G. m. b. H., Frankfurt a. M ) Vierteljährlich pro Exemplar 50 -H, Fürs Haus, Ausgabe (Deutsches Druck- und Verlagshaus G. m. b. H., Berlin.) Vierteljährlich pro Exemplar 40 H. — Ausgabe L. Vierteljährlich vro Exemplar 30 »Die Hilfe«. (Buchverlag der »Hilfe«, Berlin-Schöneberg.) Vierteljährlich 60 H und (7/6) 2 ^ für das Partie-Exemplar. Korrespondenz-Blatt für den akademisch gebildeten Lehrerstand. (C. A. Koch's Verlag, Dresden.) Vierteljährlich 60 -H. Monatshefte für praktische Dermatologie. (Leopold Voß, Hamburg.) Halbjährlich 4 .//6. Soziale Medizin und Hygiene. (Leopold Voß, Hamburg.) Halbjährlich 1 ^ 60 -H. Süddeutsche Monatshefte. (Süddeutsche Monatshefte, G. m. b. H., München.) 1 Exemplar Pro Vierteljahr 1 7 Exem plare pro Vierteljahr 9 50 H. Zeitschrift für Schulgesundheitspflege. (Leopold Voß, Hamburg.) Halbjährlich 1 20 H. Berichtigungen: Jllustrirte Zeitung. (I. I. Weber, Leipzig) Vierteljährlich 1 50 für jedes Freiexemplar 7 ^ 50 Lustige Blätter. (Verlag der »Lustigen Blätter« svr. Eysler L- Co./I G. m. b. H., Berlin.) Für einzelne Exemplare viertel jährlich 60 für je 11/10 Exemplare vierteljährlich 8 50-H. Wiener Mode. (Gesellschaft für graphische Industrie, Wien.) Vierteljährlich 90 ->). Für 11/10 Exemplare vierteljährlich 11 ./r 80 «Y * Bortrag. — Einer Einladung des Wiener Volksbildungs vereins folgend, wird Herr Friedrich Schiller (in Firma Moritz Perles, Wien) am Sonntag den 22. November, 5'^ Uhr, im Fest saale der k. k. Staatsoberrealschule, Wien II, Vereinsgasse 21, einen Vortrag: »Grillparzer und das Jahr 1848« halten. Der Zutritt ist frei. - Kunstausstellung in Berlin. Die Fritz v Uhde- Ausstellung in der Galerie Eduard Schulte in Berlin ist am 19. d. M. geschlossen worden. Eine neue Ausstellung wird eine große Sammlung von Werken des Professors Gotthard Kuehl- Dresden und eine Sonderausstellung Düsseldorfer Künstler bringen. An ihr beteiligen sich die Maler Julius Bretz, Max Clarenbach, Aug. Deußer, Walter Ophey, Wilh. Schmurr, Alfred und Otto Sohn-Rethel. Weitere Sammlungen sandten Carl Albrccht- Königsberg, Max Fritz-Lübben, Jsmael Gentz-Berlin, O. Günther- Naumburg, Max Hünten-Düsseldorf, Gottfr. Kallstenius-Schweden, Müller-Kurzwelly-Berlin, Robert Richter-Berlin, Rud. Sieck- München u. a. Von Fred Völkerling-Dresden kam eine Samm lung von Kleinbronzen. Besonderes Interesse wird die Nachlaßausstellung des der
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