Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1844
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1844-01-30
- Erscheinungsdatum
- 30.01.1844
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18440130
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184401308
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18440130
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1844
- Monat1844-01
- Tag1844-01-30
- Monat1844-01
- Jahr1844
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
235, 9 rein medizinische (nicht Quaksalbereien betreffende Bücher), philologische, ja selbst Werke über Kochkunst, weibl. Arbei ten rc. rc. bis zur völligen Erledigung zurück, die bei der Muffe von zu erledigenden Neuigkeiten öfters viertel Jahre währt, und dünn den Absatz fast unmöglich macht; denn während ein Theibder Revisoren, toleranter als die übrigen, die Bücher herausgiebt, ohne erst den Ausspruch des Een- sors zu erwarten, und somit den Verkauf erleichtert, hält der andere Alles, oder eine unverhällnißmäßig große Anzahl davon zurück, und schneidet so dem vom Geschick verfolgten Buchhändler den Absatz ab! — Verbotene oder dem Anscheine nach verdächtige Nova werden ohne von derPolizeihofstelle vorher bewilligte Sche den nicht dem Publikum übergeben und der Besteller, des Wartens auf Ectheilung der von ihm nachgesuchten Erlaub- nifi müde, läßt dem Buchhändler das schon Wochen lang auf der Eensur lagernde Buch zu seiner Verfügung, der Private weiß cs sich aber von einer anderen Seite zu verschaffen — und so schmälert die Eensur nicht allein den Gewinn, son dern fügt dieser Schmälerung noch den Verlust hinzu- DerAdcl will selten lange warten, und verläßt dieHand- lung, von der er sonst immer bezog, in der Meinung, daß nur Nachlässigkeit der langen Verzögerung zu Grunde liege, oder beschränkt seine früher viel bedeutenderen Bestellungen, ja bezieht wohl gar seinen Bedarf an verbotenen Büchern — andere will er selten lesen —auf Wegen, die dem Buchhandel nicht angehören — so daß diesem, der die Lasten des Staats tragen muß, auch noch der nothwendige Gewinn aus seinem Geschäfte entzogen wird. Verbotene Früchte locken mehr, als erlaubte. Sicherlich regt die Regierung durch die vielen Verbote mehr aus, als es der größte Theil der verbotenen Bücher je zu thun im Stande sein würde. Bücher wie: Oesterreich undseineZukunft, Oester. Parnaß, dann ältere, als Börne, Heine, Mundt rc. sind im gebil deten Publikum eben so verbreitet wie Schiller und Goethe! Diese Verbreitung wird aber mit Unrechl cinzig den Bemühun gen der Buchhändler zugeschricben, denn Schreiber dieser Zeilen weiß aus langjährigerSelbstkenntniß des österr.Han dels, daß nicht dieHälfte des Absatzes dieser Schriften erzielt würde, wenn die hohe Regierung dem Handel mit auslän dischen Büchern mehr Freiheit gestattete, dagegen aber strenge Verordnungen gegen den Verkauf verbotener Bücher erließe; in Preußen kann sich der Buchhändler von den wenigen ver botenen Büchern lossagen, in Oesterreich aber, wo fast mehr als der 3. Theil der erscheinenden verboten wird, ist er durch die Maßregeln der Regierung fast gezwungen — will er über haupt seineEristenz fristen — manchesGebotzuübcrschreiten. Ein großer Mißbrauch besteht auch im Einscndcn der zur Eensur bestimmten Bücher; wer zuerst die Neuig keiten erhält, muß sie zur Eensur hcrgcben und glücklich kann sich der Eigcnthümcr schätzen, wenn er nach mehreren Mo naten, selbst Jahren, die Hälfte der eingesandtcn Nova, und diese sogar beschmutzt, zerlesen und zerrissen zurückerhält. Es giebt im österr. Buchhandel noch viele andere dem Buchhändler höchst nachtheiligc Einrichtungen und Miß bräuche, deren nähere Beschreibung sich Schreiber dieses aus trifftigen Gründen enthält, sehr wäre cs aber zu wünschen, daß bald eincNefocm von der hohen Polizci-Hofstelle ausginge um 236 dem Ruin einer so bedeutenden Geschäftsbranche entgegen zu arbeiten. Wollte die hohe Behörde nur bedenken, daß cs, selbst bei den strengsten Maaßregeln *), nie gelingen wird, die Verbreitung verbotener Bücher zu verhindern ... daß aber bei einer zeitgemäßen Reform gewiß jeder Gutge sinnte im Buchhandel mit Freuden dazu beitragen würde, den zu erlassenden hohen Verordnungen die gebührende Befol gung zu sichern. *) Alle in Wien (und wohl auch in den anderen Städten Oesterreichs- angckommenen Exemplare von Oesterreich und seine Zukunft, sollen von der Eensur inBeschlag genommen und von der Hofstcllc pro Exemplar mit I fl. 30 kr. baar «»gekauft worden sein. Gewiß wäre cs un echt, dem Buchhändler solche Sendungen zu consiscircn, da sie meistens ohne dessen Wissen eingchcn, doch können solche Maaßregeln hauptsächlich den Verleger nur ver anlassen zu neuen Auflagen zu schreiten; auch ist trotz des An kaufs von Seite» der Behörde das Merkchen ziemlich vom Publi kum gelesen. Ein in Wie» sehr stark gelesenes, eben nicht sehr ästhetisches Volksblatt: „Hans Jdrgel" hat seine Meinung über die Verbreitung dieser Schrift auf eine sehr derbe Weise ausge sprochen ! — Es meint, das Buch sei für das Volk ein Gift!.... Run! — vielleicht wirkt cs als Brechmittel für Leute, die sich nicht zum Volke zählen mögen. Prcsiangclcgcnheitcn. Die Allgemeine Preß-Zcitung enthält Folgendes: „Man behauptet jetzt, aus Anlaß weit verbreiteter Mit- theilungcn, daß die mancherlei, seit längern Jahren von den deutschen Regierungen getroffenen Maßregeln in Betreff der Presse auf ältern allgemeinen Verabredungen beruhten, welche ungefähr auf folgende Grundsätze zurückführten: l. „„Um die zur Erhaltung der Ruhe Deutschlands übernommene gegenseitige Verpflichtung einer wachsamen und strengen Aufsicht über die in den verbündeten Staaten erscheinenden Zeitungen, Zeit- und Flugschriften in gleichem Sinne vollständig zu erfüllen, und die dem provisorischen Preßgesetze gemäß bestehende Eensur auf die zweckmäßigste Weise gleichförmig zu handhaben, werden die Regierungen: s) das Censuramt nur Männern von erprobter Gesin nung und Fähigkeit übertragen und diesen eine dem ehrenvollen Vertrauen, welches dasselbe voraussetzt, entsprechende Stellung, sei es in selbstständiger Ei genschaft oder in Verbindung mit andern angesehenen Aemkcrn, sichern; d) den Eensoren bestimmte Instructionen erthcilen; o) Eensurlücken nirgends dulden; cl) in denjenigen Bundesstaaten, in welchen nicht durch die Verfassung oder durch die Landesgcsetze anderweit Fürsorge getroffen ist, wird unbeschadet dessen, was im §. 6 des provisorischen Paßgesetzes vom Jahre 1819 verfügt ist, eine höhere Behörde mit den Func tionen eines Ober-Censur-Eollcgü beauftragt werden, um als solches theils über die pflichtmäßige Erfüllung der Obliegenheiten der Eensoren zu wachen, theils auch die Beschwerden der Schriftsteller über das Verfahren und die Aussprüche der Eensoren zu erledigen: ll. Von den Nachtheilcn einer übermäßigen Anzahl politischer Tagesblätter überzeugt, werden die Negierungen auf eine allmälig hecbeizuführende Verminderung solcher
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder