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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1844
- Strukturtyp
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- 1844-02-20
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1844
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- Deutsch
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435, 15 436 lieber Presrgesctzgebung. *1 Vor Erfindung der Buchdruckerkunst war die Büchcr- Eensur unbekannt. Die Schrift war der weltlichen sowohl, als der geistlichen Gewalt nicht gefährlich. Die Gebildeten trennte von den Ungebildeten eine unübersteigliche Scheide wand. Diesen waren die Schriften unzugänglich. Der Volkshaufe hatte daher keine Ahndung von höherer Geistes bildung. Jrrthümer und Vorurthcile verhüllten seinen Geist in ein undurchdringliches Dunkel. Die geringe Zahl der Schriften befand sich theils in Klöstern und Stiftern, theils im Besitz weniger Gebildeten. Den Gewaltigen war es daher ein Leichtes, die ihnen mißfälligen Schriften zu ver nichten. Die Buchdruckcrkunst änderte dies, da sie die Zahl der Schriften bald außerordentlich mehrte und im Fluge verbreitete. — Die Päpste erkannten gar bald die Allmäch- tigkcit der Presse. Sic gewahrten mit Schmerz, wie die dadurch mehr und mehr zunehmende Bildung der Völker die kirchliche Macht untergrabe. Sie warfen sich, um diesem möglichst vorzubeugen, bald zu obersten Richtern über alle Druckschriften auf; und Niemand zog ihre Eompetenz in Zweifel, da alle Schulen und Bildungsanstalten unter der Vormundschaft der Kirche standen. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts beschränkten sich die Päpste darauf, das Lesen *) Wir entnehmen diesen Artikel einer kürstich bei Günther in Lissa erschienenen cmpfthlcnswcrthcn Schrift: Preußens Preßge setze und der Buchhandel in Preußen. Eine systematische Bearbeitung der betreffenden Ge setze und ministeriellen Verordnungen :c. Von A. Alker, Land- u. Stadtgcrichtirath. Zur näheren Kcnntnißnahme derselben möge hier die Angabe ihres Inhalts folgen. Preußen» Preßgcseyc. I. Abth. DiindcSbcschlüsse, welche die Prcßvcrhältnissc Deutschlands überhaupt betreffen. u. Abth. Die prcuß. Prcßgcsctze inSDesondcrc. — Die Censur inlän discher Druckschriften. — Schriften, welche censurfrei.—Tie bei Hand habung der Censur zu beachtenden Vorschriften, nämlich n> die Allcrh. Cab.-Ordre dom 4. Febr. >843. — Die Censur.Jnstruktion von 31. Ja. nuar 1843. — Verordnung dom 23. Februar >843. — Vorschriften, be treffend die Censur der militairi. scheu Schriften. — b) Fernere dom Ccnsor zu nehmende Rück, ficht. — Vorschriften betreffend Organisation der Censurbchör- dcn nnd Verfahren beim Ober- Censurgcricht. — Ccnsurgcbühren und Freiexemplare.—Strafen gegen Censurcontradentionen und Straf barkeit hinsichtl. des Inhalts der Schriften. — Die Bildcr.Ccnsur.— Vorschriften gegen den Nachdruck und gegen Nachbildung. — lieber die Herausgabe don Zeitungen und Zeitschriften. — DebitS.Beschrän. kungcn ausländischer Schriften. II. Der Buchhandel in Preußen. Einleitung. — Allgemeine Be merkung. — Vom Gewerbebe trieb der Buch-, Kunst- und Musi, kalienhändlcr. — Wer crthcilt die Conecffion? — Frauen find nicht ausgeschlossen. — Erfordernisse zur Erlangung der Conceffion.— Rechte der Buchhändler in Bezug auf ihren GcschäftSumfang.— Vom Verlags recht- der Buchhändler. — Vom Verlage der Kalender. — Pflichten der Buchhändler in Bezug auf rer. botenc Schriften. — Entschädigung der Buchhändler für verbotene Schriften. — Geldrechnungsart der Buchhändler. — Dauer der Buch, händlcreonccffion. — Vom inlän. dischcn Geschäftsbetrieb auSländi, scher Buchhändler. — Verkauf der vom Schriftsteller selbst verlegten Schriften. — Debit der Zeitschrif ten durch die Postanstalten. — Rechte der Buchbinder und Krämer zum Bücherrerkauf. — Dom Ge. werbcbetricb der Antiquare. III. Anhang. Von Conceffionirung der Buch drucker, Lithographen!c.—Won Leih, bibliothekcn, und zwar: I) von in, ländischen, 2j von Conceffionirung ausländischer Leihbibliotheken zu inländischem Geschäftsbetrieb. — Nachtrag, betreffend das ermäßigte Porto bei Hin. und Rücksendung der Censurstückc. — Sachregister. der ketzerischen Bücher zu verbieten, und die Buchdruckereien unter kirchliche Aufsicht zu stellen. Papst Alexander X. führte im Jahre 1515 die förmliche Bücher-Ecnsur ein, in dem er in einer deshalb erlassenen Bulle den Bischöfen und Inquisitoren zur strengen Pflicht machte, alle Schriften vor ihrem Druck durchzusehen, und die Bekanntmachung ketzerischer Meinungen zu verhindern. So war denn die noch jugendliche Puffe in Fesseln ge schmiedet zu einer Zeit, wo sic gerade die größte Freiheit be durfte, um sich zu kräftigen! zu einer Zeit, wo ihre Kräfte niemals zu mächtig gewesen wären, um die kaum dem mit telalterlichen Faustrecht entronnenen Völker einer besseren, geistigeren Zukunft entgegen zu führen! — Dank kann man Alexander dem X. nicht spenden für seine Bücher-Cen- sur. Sie wurde oft zu barbarisch geübt. Sie war ein ge waltiges Hinderniß im Fortschritte der Wissenschaft und der Volksbildung. Sieistjetzteinnothwendiges Ucbel, dessen cs nicht bedurft hätte, wenn sie nie eingeführt worden; wenn ^ die Presse von Anfang an ihre selbstständige Richtung hätte Lehmen und wandeln können; wenn sie nicht fortwährend von der Censur am Gängelbande geführt worden, und nun, an dasselbe gewöhnt, straucheln muß, wenn es ihr abgcnoiw men wird. Ursprünglich waren nur die der christlichen Religion an scheinend schädlichen Meinungen Gegenstand der Censur. Die hicrnächst in Deutschland ausbrcchcnden kirchlich-poli tischen Streitigkeiten gaben zu einer doppelten Erweiterung derselben Veranlassung. Erstlich wurde sie auf Schmä hungen ausgedehnt, da nach dem Ausbruche der Reforma tion von beiden Parteien zahlreiche gegenseitige Schmäh schriften erschienen; und zweitens wurden, da die kirch liche Censur in Folge der Reformation in einzelnen Ländern nicht mehr ausgeübt werden konnte, auf Anordnung der Päpste Verzeichnisse derjenigen Bücher entworfen, welche, bei Vermeidung kirchlicher Strafen, verboten waren. Zwar ^ wurden auch Versuche gemacht, die Schriften der Alten durch Streichen der, von der katholischen Kirche für mißfällig er achteten Stellen zu verstümmeln. Doch scheiterten diese Ver- ^ suche des Barbarismus an der Jugendkraft der Wissenschaft. Die Reformation war zugleich Grund, daß die Censur in den einzelnen Ländern von der weltlichen Macht aufge faßt und mehr ausgebildet wurde. In Deutschland ging sie nach und nach allgemein in die Hände der weltlichen Herr scher über. Doch wurde sie von denselben nach sehr ver schiedenen Grundsätzen und unter Erthcilung vieler Privi- gien ausgeübt. Sie wurde daselbst endlich reichsgrundgcsetzlich. Mehre im 16. Jahrhundert ergangeneNcichsgesetze ord nen strengere Aufsicht über die Druckereien an. Im west- phälischen Frieden wurde unter Andern ausdrücklich festge setzt, daß die Regierungen keine Schmähungen gegen andere Religionen dulden sollten; und in den Wahlkapitulationen der beiden letzten deutschen Kaiser, Leopold Il.undFranz II., war außerdem bestimmt: „daß keine Schrift gedruckt werden solle, die mit den symbolischen Büchern beiderlei Religionen, und mit den guten Sitten nicht vereinbar sei, oder wodurch der Umsturz der gegenwärtigen Verfassung oder die Stö rung der öffentlichen Ruhe befördert würde." Nach Auflösung des deutschen Neichvcrbandes erduldete
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