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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1844
- Strukturtyp
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- 1844-02-20
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1844
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- Deutsch
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427 1) 438 die deutsche Presse weniger von der Censur, ober mehr von !> der Macht des französischen Usurpators. Nach dessen Sturze wurde in mehren deutschen Landern die Censur gänzlich ab geschafft, namentlich in Nassau durch Verordn, vom 4. Mai 1814; in Sachsen-Weimar in der Verfass.-Urkunde vom 5. Mai 1816; in Würtemberg durch Verordn, vom 30. Ja nuar 1817; in Bayern durch Verordn, vom 26. Mai 1818. Der Bundesbeschluß vom 20. Sept. 1819 hat jedoch die Censur der Druckschriften unter 20 Bogen und der Zeitschrif ten allen deutschen Bundesstaaten zur Pflicht gemacht, und cs ist ferneren Bundesbeschlüsscn Vorbehalten, in wie weit in Zukunft größere Ccnsurfreiheit in Deutschland eintrcten werde. Die neuesten preußischen Censurgesetze haben die Censur im preußischen Staate auf die durch den Bundesbeschluß vom 20. Septbr. 1819 gesteckten Grenzen zurückgeführt. Die über 20 Druckbogen starken Schriften sind censurfcei. Der Wissenschaft und der ernsten Forschung ist dadurch schon ein freierer Spielraum gegeben. — Den Censoren sind bestimmte Schranken gesetzt, welche sie bei Censur der Schriften unter 20 Bogen und der Zeitschriften nicht über steigen dürfen. Solche Schranken sind nöthig, wenn nicht der Ansicht, ja der Willkür des Einzelnen zu viel Spiel raum gelassen, und der Geist der Unterdrückung Preis ge geben sein soll. — Eine oberste Gerichtsbehörde überwacht die Entscheidungen der Censoren, und weiset diese, wenn sie ihre Schranken überschreiten, in dieselben zurück. Da durch ist der Ausübung der Censur eine große Gewahr ihrer Gesetzlichkeit gegeben. Man fängt an, der Censur Ver trauen zu schenken. Die mißtrauischen Blicke, mit denen man sic früher von allen Seiten betrachtete, mindern sich. — Es ist eine freimüthige, jedoch wohlmeinende und an ständige Besprechung selbst der öffentlichen Angelegenheiten Jedermann gestattet. Dadurch wird das öffentliche Leben und der Sinn für die Allgemeinheit gefördert. Das Ma- schincnwerk des Staates wird aufgedeckt. Jedermann kann hineinsehen; Jeder den Gang desselben kennen lernen und sich überzeugen, daß seine Räder im Gleise bleiben, daß ihr Gang nicht durch ungesetzliche Triebfedern gefördert wird. Das Volk behält sein volles Zutrauen zu seinem weisen Kö nig; es gewinnt volles Vertrauen zur Staatsverwaltung. Wir sind durch diese neuesten Censurgesetze schon einen mächtigen Schritt der Ccnsurfreiheit näher gerückt, und die Zeit ist nicht fern, wo ein zweiter Schritt die rein wissenschaftlichen Schriften überhaupt von jeder Censur be freien , und der Kritik allein die Prüfung und Berichtigung solcher Schriften überlassen wird. Das Vcrhältniß Preußens zum deutschen Bunde hindert zur Zeit noch jeden dergleichen Schritt. Aber Preußen wird nicht lange anstchen, der grö ßeren Preßfreiheit beim Bundestage das Wort zu reden, und auf Grund des ß. 10. des Bundcsbeschlusses vom 20- Septbr. 1819 einen günstigen Dcfinitiv-Be- schluß über die rechtmäßigen Grenzen der Preßfreiheit in Deutschland herbeizuführcn, und mehre andere deutsche Staaten, wie namentlich Baiern und Sachsen-Weimar, welche bereits früher Preßfreiheit grundgesetzlich ausgespro chen hatten, werden nicht Bedenken tragen, die Preßfrei heit ebenfalls fördern zu helfen. 2l bwrh r- Dreizehn Buchhandlungen Frankfurts haben im vori gen Blatte, S- 426, eine Erklärung gegen Herrn Josepb Baer abgegeben, worin es unter anderm heißt, „sic müß ten den Mangel an Takt bedauern, den die Redaktion des Börsenblatts an den Tag lege, indem sie den Schmähungen derer ihre Spalten öffne, die nicht einmal befugt seien, über die Angelegenheiten des Buchhandels ihre Stimme zu erheben." Ich könnte zwar, obschon ich die Redaction zu vertre ten habe, leicht über die Sache hinwegkommen, wenn ich einfach darauf verwiese, daß der angefochtene Artikel nicht in dem der Redaction untenvorfcnen Theile des Blattes, sondern unter den Inseraten gestanden hat, indessen will ich für diesmal den hingcworfenen Fehdehandschuh aufhcbcn. Zur richtigen Beurthcilung der vorliegenden Streitfrage muß ich die geehrten Leser auf meine in Nr. 61 des B.-Bl- v. v. I. enthaltene Erklärung verweisen, woraus sic er sehen werden, daß die in Nr. 109 d. B.-Bl. von 1842 von Hrn. Könitzec gemachte Mittheilung, in Folge dc- ! rcn Hr. Baer sich verletzt hielt, nicht auf voller Wahrheit beruhte, und daß namentlich die erzählte Thatsachc, worauf cs hier besonders ankommt, nicht an dem bezcichneten Orte sich zugctragen hat, daß also Hr. Baer wirklich unrecht mäßiger Weise angegriffen wurde. Ich finde zwar kei nen Beruf, die geschäftliche Handlungsweise des Hrn. Baer zu vertheidigen, ja, ich habe ihm selbst offen gestan den , daß ich ihn für einen natürlichen Gegner des geregel ten Sortimcntshandcls halte, — das kann indessen weder mich noch Andere berechtigen, ungerecht gegen ihn zu sein I— müssen wir aber zugeben, daß Hrn. Baer durch jenen Artikel Unrecht geschehen, so folgt alles Ucbrige daraus von selbst. Hr. Baer glaubte mich trotz der ihm in Nr. 61 gegebenen Ehrenerklärung verurthcilcn lassen und — da ich bei Miltheilung des Urtheils merken ließ, daß es feiner von ihm gewesen wäre, seine Klage zurückzunchmen — demnächst zu seiner Rechtfertigung und auf seine Kosten die Sache noch weitläuftig im B.-Bl. auseinandersetzen zu müssen, worauf dann später auch die Veröffentlichung des gegen Hrn. Könitzer ergangenen Urtheils erfolgte. Ucber ein so scharfes und hastiges Verfolgen der Gegner kann man zwar höchst erbauliche christliche und moralische Betrachtun gen anstelle» , wie aber das Börsenblatt dem einmal unge recht Angegriffenen Schweigen gebieten solle und könne, so lange die Verthcidigung nicht die Grenzen des Anstandes überschreitet, möchte schwer zu bestimmen sein. Daß Herr Baer nicht Mitglied des Börsenvereins ist, kann keinen .Grund abgebcn — sind ja doch die dreizehn Frankfurter Herren selbst nicht sämmtlich Mitglieder — er ist angegrif fen, und dem Angegriffenen steht nach allen gesunden Be griffen die Verthcidigung zu, ja sie kann in gesetzlichem Wege erzwungen werden. Wenn nun die genannten dreizehn Buchhandlungen Frankfurts sich veranlaßt fanden, in Nr. 1 dieses Bl. zu Gunsten ihres College», des Hrn. Könitzer, aufzutreten, so wäre an sich nichts dabei zu erinnern, greifen sie aber, wie geschehen, Hrn. Baer darin aufs Neue an, so haben sie sich die Folgen selbst beizumesscn, und ich gestehe, daß ich !in der Replik desselben in Nr. 5 nichts finde, was geeignet 30*
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