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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-11-24
- Erscheinungsdatum
- 24.11.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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13540 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 273, 24. November 1S08. sammlung ist der Meinung, daß auch der junge Gehilfe ein auskömmliches Verdienst haben müsse, daß sich aber eine Tabelle für die Bewertung der Leistungen ohne eine Schädigung der tüchtigen und fleißigen Gehilfen nicht auf stellen lasse. Die Versammlung lehnt den Antrag der Vereinigung ab und beauftragt den Vorstand, ihr in dem bei der Beratung zum Ausdruck gebrachten Sinne zu antworten und im übrigen das Schreiben des Vereins der Kölner Buchhändler zu bestätigen. Ein weiterer Antrag, den Standpunkt der Versammlung diesem Antrag gegenüber im Börsenblatt zu veröffentlichen, wird ebenfalls an genommen. Zu Punkt 2 erstattet Herr Ganz den Rechnungs bericht. Nachdem die Herren Rechnungsprüfer Fritz Cohen fr. und Hermann Behrendt sr. die Richtigkeit bestätigt haben, erteilt die Versammlung Entlastung. Punkt 3. Zum ersten Schatzmeister wird Herr Peter Haustein und zum zweiten Herr Fritz Cohen fr. in Bonn gewählt. Punkt 4i. Dieser Punkt der Tagesordnung entfesselt eine lebhafte Diskussion zur Verkaufsordnung. Es wird die sächsische Verkaufsordnung Anlaß zu einer Frage, ob auch in unserem Kreise an Lehrer in Orten ohne Buchhandlungen ein Wiederverkäufer-Rabatt von 10"/y gegeben werden dürfe. Herr Ganz vertritt die Meinung, man solle den Begriff »Wiederverkäufer» nicht zu eng fassen. Da ein Teil der Verleger erfahrungsgemäß geneigt sei, bei der Anerkennung von Wiederverkäufern nicht so ängstlich zu sein, laufe das Sortiment Gefahr, eine Reihe von Lieferungen an Schulen, Anstalten, Privatlehrer rc. dadurch zu verlieren, daß diese von den Verlegern direkt unter Gewährung eines höheren Rabattes bedient würden. Herr Hartmann erklärt, daß die Erlaubnis des sächsischen Kreisvereins eine Einschränkung bedeute, da in Sachsen vordem bei solchen Lehrern ein bedeutend höherer Rabatt üblich gewesen sei. Herr Schö- ningh führt an, daß jeder Kreis seine Verkaussordnung für sich beschließe. Es könne bei Lehranstalten, Klosterschulen und Lehrern an buchhandlungslosen Orten nur Z 4 der Ver kaufsordnung in Frage kommen, der einen Rabatt von 5 Prozent bei Klassen- bezw. Anstaltsbestellungen zulasse. Die Versammlung stimmt diesen Ausführungen zu. Da Mitteilungen über die in Vorbereitung befindliche neue Verkaufsordnung nicht veröffentlicht werden können, Herr Hartmann jedoch versichert, daß der Entwurf eine gerechte Behandlung der Interessen des Sortiments vertrete, beschließt die Versammlung, die zur Vorberatung gehörigen Kommissionsmitglieder des rheinisch-westfälischen Bezirks zu ersuchen, mit aller Energie für die Durchsetzung der Verkaufs- bestimmungen einzutreten. Anträge zur Verkaufs- und Ver kehrsordnung selbst liegen nicht vor. Punkt 5. Der Vorsitzende berichtet über die Verhand lung mit dem Verein von Verlegern deutscher illustrierter Zeitschriften. Er weist auf das Rundschreiben des Verbands vorstandes hin und meint, daß die darin niedergelegten Grundsätze nur gebilligt werden könnten. Ec bittet um die Ermächtigung, an die Mitglieder, die diesem Rundschreiben noch nicht zugestimmt haben, mit der Aufforderung heran treten zu dürfen, ihre Namen der Zustimmungserklärung hinzuzusetzen. Die Versammlung ist damit einverstanden. Zu Punkt k, der die Beschwerde eines Verlegers über einen Ortsverein wegen eines Preisausschlages auf unge nügend rabattierte Schulbücher seines Verlages betrifft, wird festgestellt, daß der Vorstand des Börsenvsreins nicht in der Lage gewesen sei, vermittelnd einzugreifen. Nach Anerken nung der seinen Verlagskatalogcn vorgedruckten Geschäfts bedingungen ist der klageführende Verleger zweifellos im Recht. Demgegenüber kommt in der Versammlung unwider sprochen die Meinung zum Ausdruck, daß es dem Sorti menter nicht verboten werden könne, einen Spesenausschlag bei ungenügend rabattierten Büchern zu machen, doch müsse dieser als solcher kenntlich bleiben, d. h. gesondert aufgeführt werden. Punkt 7. Als nächster Ort der Versammlung, die möglichst an einem Sonntag im Juni stattfinden soll, wird Münster i. W. bestimmt. Schluß der Versammlung 3 Uhr. Nach der Versammlung fand in der Stadthalle ein gemeinsames Festmahl statt, an dem sich eine Reihe von Kollegen beteiligte und das einen recht harmonischen Ver laus nahm. Später folgten die meisten der anwesenden Herren einer Einladung der Bonner Kollegen, die sie auf einem Rhein dampfer nach Königswinter führte. Hier fand bei Belling- hausen eine gemütliche Fortsetzung der Versammlung statt. Bei ausgezeichneter Festbowle blieben die Kollegen hier noch einige Stunden fröhlich als Gäste der Bonnenser zusammen. Köln — Aachen — Bonn. Der Vorstand des Kreisvereins Rheinisch-Westfälischer Buchhändler. A. Ganz. Paul Stürmer. Peter Haustein. Georg Schumacher. Arthur Tacke. Fritz Cohen jr. Zum Anzeigensteuer-Gesetzentwurf (Bgl. Nr. 2SS, 283, 284, 266, 268, 28g, 276, 271 d. Bl.) * Bon einem großen und sehr geachteten Zeitschristen verlage empfingen wir die nachfolgenden Ausführungen zur Ver öffentlichung : (Red.) Das Jnseratengeschäft unterliegt denselben Bedingungen des Wettbewerbes wie andere Objekte des Handels und der Industrie, d. h. der Zeitschriftenverleger muß seine Preise möglichst billig kalkulieren, um der Konkurrenz gewachsen zu sein. Und der Wettbewerb auf diesem Gebiete ist groß, ist sogar sehr groß, was sich in Angeboten von Preis ermäßigungen, Extrarabatten, Gratis-Jnseraten und anderen besonderen Vorteilen an die inserierende Kundschaft ausdrückt. Die beabsichtigte Jnseratensteuer würde nun ohne Zweifel ein besonders beliebtes Objekt der Preisunterbietungen werden, es würde die Abwälzung der Steuer auf den Ver leger durch Anspannung der Konkurrenz von allen größeren Inserenten erstrebt werden. Und in den meisten Fällen sicherlich mit Erfolg. Aber auch diejenigen Zeitschriften, die auf feste Preise halten, würden in ihren Einnahmen um den Betrag der Steuer gekürzt werden. Jeder Groß-Jnserent pflegt alljährlich ein Budget aufzu stellen, in dem die Summe, die er sür Ankündigungen aus geben will, genau festgestellt ist. Auch nach Einführung der Jnseratensteuer würde er über die von vornherein festge stellte Summe nicht hinausgehen; wenn also der Zeit schriften-Verleger die Steuer nicht übernehmen will oder kann, so würde der Inserent für die Zukunft den Umfang seiner Ankündigungen um 10 Prozent verringern, sodaß also auch in diesem Falle der Verleger die Steuer zu zahlen hätte. Trägt aber auf diese Weise die Zeitung und nicht der Inserent die Jnseratensteuer, wie der Gesetz entwurf vortäuscht, dann liegt bei Zeitschriften, die wöchentlich einmal oder in größeren Zwischenräumen erscheinen, in der Belastung mit 10 Prozent des Um satzes ohne Rücksicht auf die Höhe der Auflage oder des Gewinns eine geradezu ungeheuerliche Sonderbesteuerung vor. Ungeheuerlich in der Tat ist an sich die Besteuerung des
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