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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-11-24
- Erscheinungsdatum
- 24.11.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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oU 273 24. November 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 13541 Umsatzes irgendeines Geschäfts mit 10 Prozent, und man hat sie unseres Wissens bisher noch niemals irgendeinem Unternehmen zugemutet. Unerträglich aber ist sie zumal sür den Verlagsbuchhandel, soweit er sich mit periodischen Er scheinungen beschäftigt. Die bestfundierten Unternehmungen würden dadurch unter Umständen unrentabel gemacht werden. Daß aber zahllose wirtschaftlich sch wache Zeitschriften eine solche Belastung nicht ertragen können, sondern einfach ruiniert werden, läßt sich leicht Nachweise». Es sei nur an die wissenschaftlichen Zeitschriften erinnert, philologische, theo logische, mathematische, naturwissenschaftliche, bibliographische usw. usw. — Wochen- und Monatsschriften, die meist 500 bis 1000 Auflage und einen niedrigen Abonnements preis haben. Trotz ihres Jnseratenanhanges bringen diese Blätter dem Verleger selten einen Gewinn, sondern oft erheblichen Verlust und werden nur deshalb fortgeführt, weil sie der Wissenschaft dienen und den Verlag in erwünschte Verbindung mit Autoren bringen oder als Publikationsmittel für den eigenen Buchverlag dienen. Für zahlreiche solcher Zeitschriften würde die Jnseratensteuer ver nichtend sein, denn ein Jahresumsatz an Inseraten von beispielsweise 10 000 der meist nicht annähernd genügt, um die Herstellungskosten solcher Zeitschriften zu decken, würde schon 1000 ^ Mehrkosten an Steuern bedingen, also eine Steigerung des jährlichen Verlustes um 1000 ^ be deuten. Außerdem aber würden die sogenannten Füllinserate, die der Bekanntmachung der eigenen Verlagsunternehmungen dienen, nicht mehr erscheinen können, da auch sie steuer pflichtig sein würden,') und so würde die Herausgabe dieser Zeitschriften für die Verleger trotz erhöhter Verluste viel weniger wirksam sein als bisher. Es dürften also nicht wenige der hier charakterisierten Zeitschriften gezwungen sein, ihr Erscheinen einzustellen — sehr zum Schaden der Wissenschaft. Anders, aber sicherlich nicht günstiger liegen die Ver hältnisse bei der illustrierten Unterhaltungspresse. Dis meisten dieser Zeitschriften könnten bei ihrem billigen Abonnements preise bei weitem nicht auf der Höhe ihrer jetzigen litera rischen und künstlerischen Leistungen gehalten werden, wenn sie nicht erhebliche Jnserateneinnahmen hätten, deren Reingewinn zum größten Teil von den Kosten der Redakiion für Romane, Artikel und Illustrationen aufgezehrt wird. Dazu kommt, daß für die Vermittlung von Aufträgen oft erhebliche Provisionen an Agenten zu zahlen sind und daß diese Akquisitionsgebühren 6) mit versteuert werden müßten, obgleich sie doch von dem Bruttoerträge der Anzeigen von vorn herein abgehen! Der Preis der Inserate ist aber schon jetzt meist so hoch, wie er nur irgend angesetzt werden könnte. Eine einfache Erhöhung der Preise um den Satz der Steuer würde deshalb nicht durchführbar sein; der Verleger würde vielmehr genau soviel Minder-Einnahme an Inseraten haben und also genau so viel weniger auf die literarische und künstlerische Ausgestaltung der Zeitschrift verwenden können, wie die Steuer beträgt, d. h. auf je 10 000 Inserate 1000 Steuer. Das literarische und künst lerische Niveau der Zeitschriften müßte also sinken, — eine Folge der Anzeigensteuer, die dem Gesetzgeber unmöglich erwünscht sein kann. Und die Höhe dieser Steuer hängt nicht etwa von der Höhe der Auflagen und des daraus resultierenden Reingewinn ab, sondern ist unter allen Um ständen von der Bruttoeinnahme zu zahlen, auch wenn das Unternehmen im Ganzen mit Verlust abschließt. Nicht zu übersehen dürfte übrigens sein, daß durch die Schädigung der guten Unterhaltungsblätter der Schund literatur, rn deren Bekämpfung sich ja alle Parteien einig sind, weiter Tor und Tür geöffnet werden würde. *) Vgl. den folgenden Artikel. Red. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. Für viele periodischen Erscheinungen spielen auch die Sonderbeilagen eine gewichtige Rolle. Ihnen gegenüber nimmt der Entwurf eine Stellung ein, die man eigentlich nur als Würger-Absicht bezeichnen kann, — denn es heißt Sonderbeilagen einfach unmöglich machen, wenn man sie mit 20 vom Hundert der Beilagegebühr besteuern will. Der Reinertrag, den der Verleger aus ihnen zieht, ist noch geringer als der aus den Anzeigen, der Verleger muß also fast bares Geld zulegen, wenn er unter Aufrechterhaltung der jetzigen Preise die Steuer tragen wollte, anderseits sind die Beilagegebllhren aber so hoch, daß es unmöglich ist, sie um 20 Prozent zu erhöhen. Noch gar nicht zu übersehen sind die Schwierigkeiten, Belästigungen, Peinlichkeiten, die mit der Erhebung der Steuer verbunden sein werden. Der Entwurf geht spielend darüber hinweg. Wer aber das Jnseratengeschäft kennt, empfindet schon heute ein Grauen vor der erforderlich werdenden komplizierten Buchführung, die wieder mit neuen Kosten verknüpft sein wird, vor der Ausgabe, den Sieuer- erheber sür den Fiskus zu spielen, vor der unwürdigen Kontrolle, der die Geschäftsbücher unterliegen werden. Wenn auch die Verleger die in erster Reihe Betroffenen sind, so hat doch der gesamte deutsche Buchhandel das lebhafteste Interesse daran, daß dieser Gesetzentwurf nicht wirklich zum Gesetz wird; denn der Absatz der Zeitschriften wird ohne jeden Zweifel zurückgehen, wenn die Besteuerung der Inserate in der vorgeschlagenen Form Gesetz wird, und der Verdienst des Sortimenters wird geringer werden. Die ungeheuerlich hohe Steuer muß, wie oben nachgewiesen wurde, vom Verleger getragen werden. Das ist aber nur dadurch möglich, daß die Honorare sür die literarischen und künstlerischen Beiträge gekürzt werden und die Ausstattung in Druck und Papier verschlechtert wird. Die notwendige Folge wird eine Verminderung des Absatzes sein. Aber hiermit nicht genug. Dadurch, daß die Büchcranzeigen zurück gehen würden, müßte notwendigerweise die Anzahl der auf sie hin vom Publikum bestellten Bücher geringer werden, und die Rentabilität der Sortimente würde dadurch also noch mehr herabgesetzt werden. Aber auch sonst wird das Anzeigeusteuergesetz eine Belästigung und Belastung des Sortimentsbuchhandels mit sich bringen, da jedes Aushängen eines Zirkulars im Laden oder im Schaufenster durch eine Steuer belastet wird. Es ist daher eine entschiedene Stellungnahme des gesamten Buchhandels diesem Unglücks- gesetz-Entwurf gegenüber dringend geboten: eine Stellung nahme, die keinen Zweifel darüber läßt, daß der Buchhandel sich in seiner Gesamtheit durch die Regierungsvorlage schwer bedroht fühlt. Der Anzeigensteuer-Gesetzentwurf und der Buchhandel. Zu den Ausführungen des Herrn Justizrats vr. Fuld in Nr. 269 d. Bl.: »Die Jnseratensteuer und der'Buchhandel« wird uns von geachteter Seite geschrieben: (Red.) Zu dem Artikel des Herrn Justizrats vr. Fuld in Nr. 269 dieses Blattes sei zu den Ausführungen auf Seite 13 274 (1. Spalte unten) eine kleine Randbemerkung gestattet. Es handelt sich um die Frage, ob der Verleger für seine eigenen Anzeigen, namentlich die Ankündigung seiner eigenen Verlagswerke, in seinen eigenen Zeitungen oder Zeitschriften die Jnseratensteuer be zahlen müsse. Der Wortlaut der Gesetzesvorlage läßt diese Frage unentschieden, und deshalb gelangt wohl Herr Justizrat vr. Fuld zu der Auffassung, auch solche Anzeigen seien steuerpflichtig (er spricht allerdings nur von Anzeigen auf 1763
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