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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-11-24
- Erscheinungsdatum
- 24.11.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19081124
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190811245
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^ 273, 24. November 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Ttschn. Buchhandel, l 353b Tätigkeit im Vorstande des Verlegervereins und vor allem im Vorstande des Börsenvereins hat er sich durch sein klares Urteil und seine in allen Fällen streng gerechte Denkweise dauernde Verdienste um unsern Stand erworben. Am 13. September erlag einem langjährigen schweren Leiden Herr Franz Jnderwiesen in Bingen. Auch in Herrn Wilhelm Solinus, Düren, der das hohe Alter von 78 Jahren erreichte, verloren wir am 22. September einen Kollegen, der sich durch seine unseren Bcrufsinteressen stets erwiesene Treue ein dank bares Andenken bei uns gesichert hat. In der Nacht zum 31. Oktober 1907 starb nach längerem Leiden im Alter von SS Jahren Herr Hermann Krumm senior in Remscheid. Ein ernster Arbeit ge widmetes Leben hat mit dem Tode des Dahingeschiedenen seinen Abschluß gefunden. Von allen, die ihn näher kannten, wird dem durch große Herzensgute und Recht schaffenheit ausgezeichneten Manne ein treues Andenken bewahrt bleiben. Zur Ehrung der uns teuren Verstorbenen bitte ich Sie, sich von Ihren Plätzen erheben zu wollen. Die im vergangenen Jahre vorgebrachten Beschwerden über Satzungsverletzungen konnten zumeist, da es sich zum Teil um Versehen, zum Teil um erstmalige Verstöße handelte, durch Verwarnungen erledigt werden. Nur in einem Falle, in welchem eine wiederholte und absichtliche Übertretung unverkennbar war, haben wir die Stellung einer bei dem Börsenvereins-Vorstand hinterlegten Sicherheit von 1000 in einem Sichtwechsel durchgesetzt. Einige Klagen konnten noch nicht erledigt werden, weil die Unterlagen zu einer Verurteilung nicht hinreichten. Es ist einleuchtend, daß der Vorstand des Börsen- vereins nur dann zu den äußersten Maßregeln schreiten kann, wenn ein wiederholtes geflissentliches Zuwiderhandeln gegen unsere Satzungen außer jedem Zweifel steht. Andernfalls würde er sich gerichtlich zu seinen Ungunsten ausgehenden Klagen aussetzen. Mehrfach wurden empfindliche Übelstände durch den von Lehrern teils in direkter, teils in verschleierter Weise bewirkten Schulbllchervertrieb hervorgerufen. Es ist zu erhoffen, daß nach der jetzt in Fluß be findlichen Neuordnung des Buchhändler-Adreßbuches und den in Aussicht stehenden neuen Verkehrs- und Verkaufs- Ordnungen es dem Verlagsbuchhandel allgemein als an erkannte Ehrenpflicht gelten wird, geschäftlich nur mit wirklichen Buchhändlern zu verkehren und die Einhaltung dieses Grundsatzes auch von dem Kommissions-Buchhandel zu verlangen. Durch persönliche Verhandlungen ist es gelungen, den bisher zu 10 H ausgeführten Verkauf eines in den größten Partien 30 H netto kostenden Schülerkalenders zur Ein stellung zu bringen. Nachdem nunmehr durch seinen Beschluß vom 16. April 1908, veröffentlicht im Börsenblatt Nr. 117 vom 21. Mai 1908, der Börsenvereins-Vorstand die Gratislieferung von Schülerkalendern in Verbindung mit Bücherverkäusen für unstatthaft erklärt und unter Strafe gestellt hat, dürfen wir das Zugabe-Unwesen, wenn auch nicht als ganz beseitigt, doch als wesentlich eingeschränkt ansehen. Mit einem Schreiben vom 14. April d. I. richtete der Vorstand der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungs - Gehilfen an die Vorstände des Kölner Lokal-Vereins und des Rheinisch-Westfälischen Kreis- Vereins das Ersuchen, eine Tabelle der von seinen Orts gruppen festgesetzten Mindestgehälter den diesjährigen Hauptversammlungen vorzulegen und die Vereinsmitgliedcr aufzufordern, diese Mindestgehälter als für sich bindend anzuerkennen. Für den Kölner Verein erteilte ich am 21. April d. I. folgende Antwort: »In einer Sitzung des Kölner Vereins ist Ihre Mindestgehalt - Tabelle besprochen worden. Es ist dabei zum Ausdruck gelangt, daß die Aufstellung einer Mindestgehalt-Tabelle, welche den Anspruch stellt, daß der unfertige Gehilfe aus seinem Gehalt schon den vollen Lebensunterhalt soll decken können, un berechtigt sei. Der die Lehre verlassende junge Mann ist nur in Ausnahmefällen befähigt, in einer neuen Stellung volle Gehilfenleistung auszuüben, und es werden in der Regel 2—3 Jahre vergehen, ehe er ein Monatseinkommen von 125 mit Recht be anspruchen kann. Alle Mitglieder des Kölner Vereins zahlen meines Wissens ihre Mitarbeiter nach Verdienst, sind aber unter keinen Umständen bereit, sich die Vorschrift machen zu lassen, eine Leistung über ihren tatsächlichen Wert zu entgelten.« Ein ernster Konflikt, der zwischen den Verlegern illustrierter Zeitschriften und den Besitzern von Journal- Lesezirkeln entstanden war, ist durch das rechtzeitige geschickte Eingreifen des Herrn Siegismund-Berlin ge schlichtet worden. Auf beiden Seiten hatte sich das alte Sprichwort »Allzu scharf macht schartig« bewahrheitet. Eine an sich berechtigte Bestrebung, die in einer un geschickten, über das Ziel hinausschießenden Weise zum Ausdruck kommt, wird dadurch stets in ihrer Erfolg möglichkeit herabgesetzt. Dies trifft auch für das durchaus begründete Ringen des Sortiments um erhöhten Gewinn zu. Es ist falsch, wenn das Sortiment Vorschriften über die Höhe des von dem Verleger zu gewährenden Rabattes in gesetzlicher Weise allgemeingültig festlegen will. Es muß genügen, daß dem Verlagshandel in hin reichend beweglicher Weise die Notwendigkeit einer Er höhung des bisher üblichen Mindest-Rabaltes dargelegt wurde, und meines Erachtens dürfen wir davon überzeugt sein, daß jeder Verleger, der des Sortiments bedarf, diesem alle in seiner Macht liegenden Vorteile ungezwungen gern einräumen wird. Wie die nach langen Kämpfen zur Durchführung ge langte Vereinheitlichung der Verkaufsbestimmungen in allen Bezirken des deutschen Buchhandels schließlich nur durch die Unterstützung des Verlagshandels erzielt werden konnte, werden auch die jetzt in Vorbereitung befindliche Neugestaltung der Verkehrsordnung und die Zusammen fassung aller Verkaufsbestimmungen nur zu einem guten Resultat kommen, wenn Verlag und Sortiment, durch drungen von ihrer Jnteressen-Übereinstimmung im großen ganzen, Sonderinteresfen gegen diese zurücktreten lassen. Unser Kreisverein ist an der Bearbeitung durch unsere Mitglieder in den Kommissionen und im Vereins- Ausschuß vertreten. Ich hoffe, Ihnen im nächsten Jahre vor der Nicderlegung meines Amtes als Ihr Vorsitzender über eine endgültige, allseitig befriedigende Gestaltung von Verkehrs- und Verkaussordnung berichten zu können. An den Jahresbericht, namentlich an den Antrag der Vereinigung Deutscher Buchhandlungsgehlllfen, knüpst sich eine lebhafte Debatte, an der sich die Herren Haustein, Jung, Schilling, Röntz, Schöningh und Falkenstein beteiligen. Herr Ganz beantragt, den Vorstand des Kreisoereins zu er mächtigen, der Vereinigung dieselbe Antwort zu geben, wie dies seitens des Kölner Lokalvereins geschehen sei. Die Ver riss»
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