für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börscnvcreins. 39. Freitags, den 3.Mai. 1844. Wigand'S Vierteljahrsschrift, deren erster, 21 Bogen starker und daher c ensurfreier Band am 1. Mai ausgegeben und versandt wurde, ist der Erstling der für Schriften über 20 Bogen nun auch im Königreich Sachsen frei gewordenen Presse. Der thätige Herausgeber und Verleger, Otto Wigand, äußert sich darüber im Vorwort wie folgt: „Am heutigen Tage beginnt in Sachsen das Recht der freien Presse für Bücher über 20 Bogen. Ich halte cs für eine Pflicht der Schriftsteller sowohl als der Buchhändler, den vergönnten Raum nach Kräften auszu beuten, und durch die Art und Weise, wie wir uns dieser halben Freiheit bedienen, den Beweis zu führen, daß wir auch der ganzen und wahren so fähig, wie würdig sind. Ich begrüße daher den heutigen Tag in der Hoffnung, daß jener nicht fern ist, der diese Gabe zur vollen Frucht reifen läßt. Dem Publikum aber übergebe ich hier das erste Buch der freien Presse, und beginne somit den Reigen einer neuen Literatur." Zur Berücksichtigung bei der Abrechnung. Durch Hohe Ministerialverordnung vom 8. Sept. 1841 sind im Königreich Sachsen für verbotene Mün zen erklärt: ») die weniger als 65 As wiegenden, folglich das Passir- gewicht nicht erreichenden Dukaten. b) die halben und viertel Brabanter Kronenthaler. c) die vor dem Jahr 1833 ausgeprägten Kurfürstlich Hessischen Eourant- Vs und hh Thalerstücke. 3) die nicht inländischen thalerstücke, mit alleini ger Ausnahme der Königlich Preußischen, e) ausländische Scheidemünzen aller Art. Gedanken und Bedenken über Rabattabschaffung und ein neuer Vorschlag! Leider bin ich durch Krankheit und mancherlei Hinder nisse abgehalten, dies Mal, was ich so sehnlichst wünschte, die Leipziger Ostermesse zu besuchen. Dies voranschickend möge es zugleich Antwort auf die freundlichen Einladun gen zum Meßbesuch sein. Nach dem Remiltcnda und Zah- lungslistcn aus dem Hause sind, sei es mir eine Erholung, im Interesse unseres Geschäftes, da es nicht mündlich ge schehen kann, hier schriftlich einige Mittheilungen zu machen, die hoffentlich nicht zu spät kommen werden; — doch zur Sache. — Uebec das Verderbliche des Rabattirens und der Schleu dere! von literar. Erzeugnissen an Privatkunden, so wie über dessen gänzliche Abschaffung, habe ich mich bereits in Nr. 110 psg. 2879—2880 Jahrgang 1841 dieses Blat tes auf das Bestimmteste ausgesprochen; seither haben auch andere resp.Eollegcn und besonders (fast in derselben Weise, in demselben Sinne) der rheinisch-westphälische Kreisverein cs gethan; man sehe dessen Verhandlungen und nament lich dessen handschriftliche Mittheilungen vom 1. März c.n. — Wenn ich nun auch die beste Hoffnung für den Erfolg des Gesammtwirkens und besonders derKreisvcreine in die ser guten Sache hege, so kann ich doch auch wieder einige Zweifel an dessen vollständigem Gelingen nicht unterdrücken. Seit jener Zeit (also 1841) habe ich fortwährend diesen Plan theils selbst, theils durch Austausch der Ideen ver folgt; und erinnere nur daran, daß schon früher für Re gulirung des Rabattes und Abschaffung der Schlcuderei auf Handschlag und Ehrenwort ein ähnlicher Verein bestan den, aber leider ohne Resultat; denn — eS blieb beim Alten. — Gesetzt aber auch, wenn man überall, außerhalb Leipzig und Berlin, darüber einig wäre und sich streng nach den Ra- battabschaffungs-Statuten richtete — es dürfte übrigens diesen auswärtigen College» der geringere Vorwurf der Ilr Jahrgang.