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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1844
- Strukturtyp
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- Band
- 1844-07-02
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1844
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- Deutsch
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1867 61 1868 aber trotz brr ausgegebenen Karte an die Abonnenten der süddeutschen Buchhändlcrzeitung ist Stuttgarts Lage keines wegs eine so günstige und dann sind, was hauptsächlich zu berücksichtigen sein möchte, die Verkehrsverhältnisse Stutt garts mit den übrigen Städten Süddeutschlands durchaus nicht von der Art und Bedeutung, wie man es darstcllt, da es zu wenig kommerzielle Bedeutung hat und in Bezug auf die Eisenbahnen wenig dort zu hoffen ist.— Nürnberg und Augsburg will ich gar nicht als zum Eentralpunkt geeignet anführen, da sich dagegen noch mehr als gegen die beiden ersten würde sagen lassen. Soll denn aber auf einmal alles Bestehende niederge rissen und dem Einen Alles genommen werden, um es dem Andern in den Mund zu schieben? Ich halte cs nicht für nöthig und räthlich, obgleich ich eine Reform wünsche. Aber warum wollen wir nicht versuchen, erst das Beste hende zu verbessern, ehe wir es niederreißen? Dieß scheint mir um so räthlicher, da sich jetzt noch gar nicht voraus sehen läßt, wie durch die zu hoffenden Eisenbahnen die Verhältnisse sich gestalten werden. Mein Vorschlag geht deshalb nur dahin, nach wie vor an den jetzt bestehenden Eommissionsorten die Eommissio- naire beizubehalten, aber um Regelmäßigkeit in die Ver- lagserpedition zu bringen, sollen die Bayern in Nürnberg, die Wüctemberger und Badenser in Stuttgart, die Hessen, Nassauer und Rheinländer in Frankfurt, und die Tyroler, Schweizer und allenfalls auch der von der Donau südlich liegende Theil Bayerns in Augsburg ein Eommissionslager halten und vom Eommissionair gegen jährliche Remunera tion ausliefern lassen. — An die treffenden Eommissions- ortc müßte natürlich der Verleger seinen Verlag franco lie fern, dagegen müßte der Sortimentshändlcr, wie nach Leipzig, an den Auslieferungsort auch die Remittenden franco dicigiren. — Durch diesen leicht auszuführenden Vorschlag würde ein bedeutender Schritt vorwärts gethan, kein Interesse verletzt und kein Unfrieden gestiftet werden, wie dieß bei einer mir durchaus nicht leicht möglich scheinen den Eentralisation in Stuttgart oder Frankfurt unaus bleiblich der Fall sein würde. An den Eommissionsorten, wo die Verlagsauslieferung stattfindet, müßte natürlich auch zur bestimmten Zeit Zahlung geleistet werden- Ein Süddeutscher. Auch ein Nebel im Buchhandel. Durch Gegenwärtiges erlaube ich mir die verehelichen deutschen Verlags-Buchhandlungen auf ein Uebel aufmerk sam zu machen, welches vor Jahren seinen Anfang nahm, und sich seitdem auf eine bedauernswerthe, dem Sortiments handel ungemeinen Schaden zufügende Weise verbreitet hat. — Ich meine, einmal, das Erscheinen der Bücher in einzelnen Heften und oft zahllosen Nummern, dann aber auch das nickt Vervollständigen derselben. — Sonst, wenn man ein Buch bestellte, konnte man mit Gewißheit darauf rechnen, dasselbe sofort oder mindestens in kurzer Zeit voll ständig zu erhalten. — Jetzt, wo der deutsche Buchhandel sich im klebrigen sehr gehoben hat, erscheint leider beinahe kein Buch mehr vollständig. Es wird aber durch das, durch die Lieferungen hervorgebrachte, ewige Hin - und Herschrei ben dem Publikum ganz natürlich die Lust zum Einkauf be nommen, zumal es nicht selten durch das leider oft vor kommende gar nicht Vervollständigen um das Geld für die ersten Nummern gebracht wird. Wie sehr dem Sorti- mentsbuchhändlec das Geschäft dadurch erschwert wird, ist leicht einzusehen. — Es ist nur zu gut bekannt, daß kleinere Buchhandlungen und junge Anfänger sich gar wenig daraus machen, ein Buch in der ersten Lieferung erscheinen zu lassen, das Geld in Empfang zu nehmen und mit der Fort setzung desselben aufzuhören, sobald sie ihre Rechnung nicht zu finden glauben. — Solchem Unwesen sollte aber durch allgemeines, kräftiges Zusammenwirken der Sortiments buchhändler gesteuert werden. — Es ist mir von sehr be deutenden Bibliotheken und öffentlichen Anstalten die be stimmte Erklärung geworden, daß sie durchaus keine Werke in derartigen Lieferungen, sondern nur solche hinführo an nehmen würden, deren Vervollständigung mit Gewißheit vorauszusehcn sei. — Einmal die Feder in der Hand, weise ich noch auf die jetzt so häufig vorkommenden Defecte hin.— Es war früher ein besonderes, sorgfältiges Geschäft der La- gerdiencr, darüber zu wachen, daß die Bücker vor der Ver sendung richtig und in Ordnung waren; wenn ich jetzo eine Sendung erhalte, ist beinahe ein Zehntel davon mangel haft. — Wenn ich dann den Defect kommen lassen muß, dauert es bei meiner Entfernung doppelt so lange, wie die Sendung des Buches selbst, so daß mir mancher schöne Auftrag dadurch verloren ging und ich mich genölhigt sab, das Buch entweder zu remitliren oder zu behalten. — Mö gen diese Zeilen Beherzigung finden. Ein Sortimentshändler in London. Ein Wort über Originalausgaben deutscher Uebcrsctzuugcn. In No. 60 des Börsenblattes veröffentlicht Herr Koll- mann wörtlich den ihm von der König!. Kreisdirection auf sein Ansuchen ausgestellten Verlagsschcin einer Original ausgabe von: Sue, der ewige Jude, und hat dadurch Herr Kollmann seine erlassene frühere Anzeige einer rechtmäßigen Originalausgabe, von dessen persönlicher Uebcrzeugung aus gehend, hinlänglich gerechtfertigt, doch unterliegt cs von Seiten der sächs. Eensurgesetze wohl keinem Zweifel, daß eine andere freie nach dem französischen Originale hervor- gegangcne Uebersetzung in Deutschland (wenigstens in Sach sen) nicht als Nachdruck angesehen und von den Gerichten in dieser Beziehung auch nicht als solcher verfolgt werden kann. Da das l. Bändchen der Kollmann'schen deutschen Ausgabe vor Erscheinen des franz. Originales ausgegeben ward, so kann wohl die Bestimmung: Originalausgabe in diesem Sinne seine gültigen Rechte haben, doch ist nicht anzunchmen, daß die Auslegung so erweitert werden dürfte, um schon im Voraus alle zu erscheinenden Übersetzungen als Nachdruck zu betrachten. Jede Uebersetzung muß natürlich von einer anderen ab weichen, und da sich der Uebersetzer hier nicht als mechani sches Werkzeug hingiebl, sondern die Wendungen in der wicderzugebenden Sprache prüft, und doch nur den Grund stoff des Werkes beizubehaltcn hat, ja sich selbst passender Ausammcnziehungen bedienen darf, ohne die Ansprüche an
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