Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.06.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-06-29
- Erscheinungsdatum
- 29.06.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110629
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191106290
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19110629
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-06
- Tag1911-06-29
- Monat1911-06
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
148. 29. Juni 1911. Nichtamtlicher Teil. VSrsenilatt s. d. Dtschn. Buch?»nd-l. 7731 wird aber noch lange Zeit dauern, ehe die Leipziger Verleger am Ufer stehen und mit ahnungsvollen Blicken auf die letzte Rcmittendenzille schauen, die schwerbeladen kurz vor Tores schluß in den Hafen hereinschwankt. Ist bei diesen Betrachtungen der Phantasie so wenig als möglich Spielraum gelassen, weil uns der Vergleich mit andern Großstädten die Richtlinien einer Stadtentwicklung heute ziemlich deutlich zeigt, so dürfte eine satirische phantasie volle Utopie nicht ohne Interesse sein, die ihre Schilderung in einem im Jahre 1836 in Leipzig erschienenen Schriftchen Leipzig im Jahre 2036. Ein vielverheissendes Gemälde in Briefform, den verehrlichen Gründern und Aktionärs der Leipzig.Dresdner Eisenbahn gewidmet. Nebst einem litho graphierten Plan und den in's Kleine ausgesührten Ab- bildungen des heil. Eintrachtsdomes und des Denkmales der Leipzig-Dresdener Eisenbahugründer findet und der Spottlust des Verfassers zu seiner Zeit wohl alle Ehre gemacht haben mag. Edwin Bormann hat das interessante seltene Pamphlet ausgegraben und zum Gegen stand einer kurzweiligen Betrachtung im Leipziger Tageblatt gemacht. Alles Gespött aber in Gestalt eines von aus schweifendster Phantasie dargestellten Wölkenkuckucksheims ist heute bereits, im Jahre 1911. nachdem bis zu dem im Titel bezeichnten Zeitpunkte nicht einmal das erste Jahrhundert ganz verflossen ist. durch die Tatsachen überholt I Eine Lehre, wie Bvrmann mit Recht sagt, für derartige Propheten: Wenn ihr einmal den Mund voll nehmen wollt, so tut das recht gründlich, sonst blamiert ihr euch! Mit anderen Worten ist hier der Pessimismus am unrichtigsten Orte, weil die Vermutungen leicht hinter den Tatsachen Zurückbleiben und weil sogar der Spötter Gefahr läuft, nach Jahren selbst dem Gespött anheimzufallen. Schade, daß der Verfasser seine Prophezeiungen nicht auch auf Buchhandel und Buchgewerbe ausgedehnt hat. Die Geschäftspaläste von Volckmar, Koehler, Reclam u. a. würden ihm heute wie Märchenschlösser Vorkommen und auch das Buchgewerbe- und Buchhändlerhaus sein nicht geringes Erstaunen erregen, wenn man letzteres auch nicht gerade als »Eintrachtsdom- des Buchhandels bezeichnen möchte. — Daß das rapide Wachstum einer Großstadt auch nach teilige Folgen zeitigt, offenbart sich am deutlichsten im Wohnungswesen. In der inneren Stadt steigen die Miet preise ständig. Ein auffallender Mangel an kleineren Wohnungen macht sich fühlbar, worunter auch die Angestellten des Buchhandels nicht wenig zu leiden haben. Immer mehr werden sie gezwungen, ihre Zuflucht fern von den Arbeits stätten in den billigeren Vororten zu suchen. Welche Ände rungen in der Arbeitszeit dieser Zustand mit sich bringen wird, muß die Zukunft lehren. Sicherlich kann er nicht ohne Einfluß bleiben. Wie sehr das Problem der Wohnungsfrage heute die Gemüter bewegt, davon legte auch der Mitte dieses Monats hier stattgehabte Zweite deutsche Wohnungskongreß Zeugnis ab. der eine ganze Anzahl bemerkenswerter Spezialreferate brachte und durch die Anwesenheit der sympathischen Persön lichkeit des Grafen Posadowsky eine besondere Folie erhielt. Mit dem Kongreß war eine kleine Ausstellung ver bunden. deren Plakate man überall in der Stadt, kaum aber >n den Buchläden erblickte; nur ein einziges Geschäft hatte es im Schaufenster ausgestellt und die einschlägige Literatur darum herum gruppiert. Die Schaufenster scheinen in dis Lethargie der sauren Gurkenzeit versunken. Reiseführer und Karten. Reiselektüre. Einige bekannte wissenschaftliche Spezial geschäfte allerdings eine Gruppierung in wohltätiger Gesamt wirkung. namentlich durch Bildung eines Hintergrundes mittels Regalen mit Rückenanstcht von Büchern in Großoktavformat. Sonst aber wenig Individualität und viel Durcheinander. Ein Schaufenster derartig mit Plakaten und Karten verhangen, daß man in dis Kniebeuge finken mußte, wenn man von den dahinter gruppierten Büchern etwas sehen wollte. Die Bücher sind meist auf gelblich gestrichenen, oft recht alter tümlichen Regalen aufgestellt, die irgendwelchen wirkungs vollen Veränderungen im Gesamtbilde hartnäckigen Wider stand entgegenzusetzen scheinen. Es fehlen praktische, in Gelenken nach vorn und rückwärts bewegliche, zusammen setzbare Staffagen in Leichtmetall, die eine Anordnung nach allen Dimensionen gestatten und die auch äußerlich vornehm wirken. Vielleicht wird es dann eher möglich, einheitlichere und geschmackvollere Schaufensterbilder zu erzielen, die den Vergleich mit anderen Branchen nicht zu scheuen brauchen und sich wirkungsvoll in das Straßenbild einer Großstadt einzufügen vermögen. kiseator. Zum Anzeigenrecht. sGutachten und Entscheidungen.) lMitgeteilt von H. Worms in Berlin IV. 30, gerichtlichem Sach verständigen sür Anzeigenwesen für das Kammergericht und die Gerichte der Landgerichtsbezirke I, II und III Berlin.) lVgl. Nr. 3S und 68.) 1. Rabattgewährung im Anzeigengeschäft. Das Anzeigengeschäst ist nach Handelsbrauch ein Kasse geschäft. Der bei ihm gewährte Rabatt hat nur bei Bar zahlung oder Zahlung zu den vereinbarten Fristen Gültig keit. Die Rabattabrede verliert ihre Gültigkeit beim Konkurse des Inserenten oder bei Klage erhebung gegen ihn.') (Bromberger Handelskammer.) 2. Provisionsreisende. a) Einem Provisionsreisenden, der seiner Firma gegen über für ausgefallene Beträge das Delkredere übernommen hat. steht die Provision auch sür die ausgefallenen Beträge zu. für die er haften muß. Der Provisionsauspruch wird fällig, sobald er auf Grund seiner Delkrederehaftung ge zahlt hat. t>) Bezüglich der Frage, ob überhaupt einem Provi- sionsreissnden eine Provision nicht zusteht, wenn bei den durch ihn vermittelten Geschäften der Betrag nur teilweise eingeht, teilweise aber ausgefallen ist. kann kein von den ge setzlichen Bestimmungen des Z 88 Absatz 1 des Handels gesetzbuches abweichender Handelsgebrauch bekundet werden. (Berliner Handelskammer.) 3. Dem Jnseratvermittler steht während der Dauer des Vertragsverhältnisses von sämtlichen Auf trägen eines Kunden, die er dem Verleger zuge führt hat, die vereinbarte Provision zu. Das be zieht sich auch auf solche Aufträge, welche dem Ver leger direkt zugehen. Ein Gericht stellte folgende Frage: »Entspricht es den im Jnseratenwesen bestehenden Usancen, daß sich der Kläger, nach dem mit der Firma O. am 22. Oktober 1908 getätigten Abschlüsse und der dort er wähnten Bestätigungserklärung der Beklagten, als Agent noch besonders um Beschaffung der Inserate pro 1910 zu be mühen und einen entsprechenden festen Auftrag der Firma O. der Beklagten zu überbringen hatte? oder geht der Brauch im Gegenteil dahin, daß denjenigen Agenten, die die Kunden gebracht haben, bei Erneuerung stets wieder die Provision gutgebracht wird, selbst wenn der Verleger den Vgl. dagegen das Gutachten der Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft slsd. Jahrg. S. 3S22 Ziff. 2 Litt. ly. Das Brom berger Gutachten dürste der Praxis entsprechen. 1003'
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder