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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.08.1844
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1844-08-09
- Erscheinungsdatum
- 09.08.1844
- Sprache
- Deutsch
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2323 72 2324 verantwortlichen Herausgebers, der dieselben Eigenschaften besitzen muß, auch keine Ehrenstrafen erlitten haben und nicht zur Eensur verurtheilt sein darf; auch müssen Eautioncn von 1500—4000 Rbthlr. für dieselben bestellt werden, je nachdem sie mehr oder weniger häufig herauskommen. Die bisherigen Blatter sind von der Eautionsleistung befreit, haben aber, bis sic eine Eaution stellen, nicht das Recht, Mittheilungcn von politischem Inhalt aufzunehmen. Die bisher privilegirten Blatter werden, ohne daß sie Sicherheit zu stellen brauchten, von der Eensur befreit. Endlich stellt der Entwurf eine ganze Reihe Preßvergehen von vager Natur und strenge Strafbestimmungen auf; Derjenige z- B., der Haß und Mißvergnügen gegen die Eonstilulion des Reichs auszubceitcn, oder, ohne zur Gewalt zu rathen, doch Bestrebungen hervorzurufen sucht, um eine Verän derung der Staatsverfassung hervorzurufcn, wird mit einem bis fünf Jahren Staatsgefangniß bestraft. Auf Kupfer stiche, Holzschnitte ic. werden diese Bestimmungen analog angewendet. Jede Schrift von 24 Bogen und darunter muß dem betreffenden Beamten zur Durchsicht vorgelegt werden, und die Verbreitung darf, wenn die Schrift über 1 Bogen stark ist, erst 4 Tage, sonst 24 Stunden hernach stattfinden. Der Beamte kann bei bestimmten Verbrechen eine Beschlagnahme anordnen; die Kanzlei muß dieselbe auf- heben oder Anklage verfügen. Jeder Verfasser kann sich jedoch einer freiwilligen Eensur dieses Beamten unterwerfen; auch wird der wegen eines Preßvergchens Verurtheilte auf längere oder kürzere Zeit der Eensur unterworfen. (K. C.-Bl.) Ueber eine Packct-Bcstcllanstalt i» Leipzig. Die vor wenigen Jahren von der Deputation des Buch handels auf hiesigem Platze gegründete Zettel-Bestell- Anstalt fand gleich bei ihrem Entstehen die regste Theil- nahme, indem die Zweckmäßigkeit und Nothwendigkeit eines solchen Instituts Jedem cinleuchtete, und mit Recht erwar tet wurde, daß dadurch dringenden, vielfach hart empfunde nen Uebelständcn abgeholfen werden würde. Daß man sich in dieser Hoffnung nicht getäuscht hatte, ließ sich in der kur zen Zeit des Bestehens der Anstalt hinreichend wahrnchmen, denn unter der umsichtigen und kräftigen Leitung ihrer Di rigenten bewährte sie recht bald ihren praktischen Nutzen und gab von Tag zu Tage mehr Gelegenheit, ihr segcnreiches Wirken zu erkennen. Wie zu erwarten, hat sich denn auch die Theilnahme für dieses verdienstliche Unternehmen mehr und mehr und zwar so gesteigert, daß sein Bestehen wohl als fest und ganz gesichert anzusehen sein dürfte: ein Zcugniß mehr für die anerkannte Vortrefflichkeit der Anstalt. Ist nun einerseits durch die Gründung und weise Füh rung dieser Anstalt mannigfachen Mängeln begegnet wor den, so ist doch andererseits nicht in Abrede zu stellen, daß sie schon vermöge ihrer in bezcichneten Grenzen gehaltenen Tendenz nicht andere Uebelstände zu beseitigen vermochte, deren Existmz sich um so störender bemerkbar macht, als sic schreiende Eontraste zu dem geregelten Wicken der Zetlel- Bestell-Anstalt bilden, wodurch gerade sie auch am Empfind lichsten erkannt wurden. Wir wollen insbesondere einem dieser Mängel unsere Beachtung widmen, welcher, wenn auch schon früher lebhaft gefühlt und beklagt, doch erst seit dem Entstehen jener Anstalt am Bittersten empfunden wurde. Es ist dies die unzureichende Beaufsichtigung und Ueberwachung der Packet-Bestellungen. Angenommen, daß eine solche bei der gegenwärtigen Einrichtung in den mei sten Fällen nicht möglich ist, so dürfte eine Abstellung dieses mit so mannigfaltigen Verdrießlichkeiten und Aergernissen verknüpften Uebelstandcs auf anderem Wege doch gewiß nur erwünscht sein. Es ist wohl kaum nöthig, die verschiedenen, in Folge der seitherigen mangelhaften Packet-Bestellungen vorkommenden Unannehmlichkeiten zu detailliren, denn, wem unter den Geschäftskundigen wären wohl nicht in Leipzig, dem Eentralpunkte des deutschen Buchhandels, Packele falsch bestellt und durch zu späte Lieferung Schaden zugefügt worden, wem wären ferner nicht Packete ver loren gegangen oder auf sonstige Meise spurlos verschwun den? Wir wollen demungeachtet den betreffenden Herren Eommissionaircn die Schuld nicht beimessen, denn es ist ihnen, auch bei aller Sorgsamkeit und Strenge, nicht möglich, ihre Leute in Hinsicht der Bestellungen so vollständig zu überwachen, wie es der Zweck erfordern würde. Man hat wohl ein Quittungssystem vorgeschlagen, die Ausführung möchte indessen ein Ding der Unmöglichkeit sein, zumal in den Messen, wo hier Packete in unzähligen Massen von Eommissionaircn zu Eommissionaircn wandern, deren Tä tigkeit zu dieser Zeit ohnehin sehr in Anspruch genommen ist. Sollen aber darum die Eigenthümer der Packete nach wie vor um ihr Eigenthum oder auf sonstige Weise zu Scha den kommen, oder dürfte cs denselben nicht vielmehr wün- schenswerth sein, daß eine Anstalt begründet werde, deren Wirken den Zweck hat, sie vor Verlusten zu bewahren? Wir glauben das Letztere. Zunächst wäre zu wünschen, daß die hiesige Deputation der Buchhändler die Initiative ergriffe, und nach dem Vor gänge und Muster der Aettel-Bestellanstalt eine ähnliche Ein richtung zur Beförderung der Packete von einem Eommissio- nair zum andern ins Leben riefe. Sie würde sich dadurch abermals den Dank des gesummten Buchhandels erwerben. Sollte aber in dieser Weise diewünschenswertheEinrichtung nicht zu Stande kommen können, so ist Verf. d. erbötig, eine solche Anstalt für eigene Rechnung und Gefahr zu gründen und dabei folgende Verpflichtungen zu übernehmen: 1) Es werden alle zu bestellenden Packete von den betr. Herren Eommissionaircn in einem geeigneten, gut gele genen und geräumigen Lokale gegen Quittung in Em pfang genommen und an die Herren Eommissionaire der Adressaten befördert- 2) Jedes Packet wird nach Verlauf einiger Stunden befördert. 3) Der Unternehmer steht für jeden Verlust und sonstigen durch seine Leute etwa verursachten Schaden. 4) Es wird zu diesem Endzweck eine noch näher zu be stimmende Summe als Garantie gestellt und bei einem hiesigen Handlungshause baar deponirt.
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