e utschen B u ch h a n und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. l Amtliches Blatt des Börsenvereins. ^142 Freitags, den 27. December. 1844. Debitserlaubniß in Preußen. Das König!. Preuß-Ober-Eensur-Gericht hat für folgende außerhalb der deutschen Bundesstaaten in deutscher Sprache erschienene Schriften die Eclaubniß zum Debit crtheilt: Kaiser, I., Darstellung practischer Erfahrungen in Errichtung zweckmäßiger Kochhcerde, Luftheizungen, Zimmeröfen ,c. Ba sel 1844. Schweighausersche Buchh. Kützing, C-, das Wissenschaftliche der Fortcpiano-Baukunst. Bern 1844. Dalp. Bruchthcile der Groschen. Nach den wöchentlichen Erklärungen im Börsenblatt wird vom Neuen Jahre an, wenn auch nicht allgemein, doch wahrscheinlich von der Mehrzahl der Buchhandlungen nach '/zo Thalern facturirt werden. Der Vorschlag der Herren Frommann und Enslin, keine andere Bruchthcile der Groschen aufzunehmen, als Vs und U, hat von keiner Seite Widerspruch erfahren und darf daher wohl als allgemein angenommen betrachtet wer den. Derselbe ist auch gewiß rein praktisch, denn hätte man eine Pfenniglinie einführen wollen, so wäre wieder ein neuer Streit entbrannt, ob die Eintheilung in 12 oder in 10 Pfennige den Vorzug verdiene. Würde freilich im Kreise der deutschen Buchhändler ein Homer schlummern, so wäre unendlich zu bedauern, daß dieser Kampf, der dank barste Stoff zu einer neuen Batrachomyomachie, nicht gleichfalls ausgefochten werden sollte. Wir möchten nun diesem Vorschläge noch einen kleinen Wunsch bescheiden anreihen, einen Wunsch, der höchst un bedeutend klingt, wohl manchem ein mitleidiges Lächeln entlocken wird, den wir aber doch nicht zurückhalten wollen. Es ist nichts weniger und nichts mehr, als daß man sich — und zwar stillschweigend, besonderer Erklärungen bedarf cs wohl nicht — vereinigen möchte, in allen Facturen, wie in den Rechnungen, fortan, statt Vs Groschen, stets V» Groschen 12r Jahrgang. auszuwerfen- Ob der Ausliefernde ^ oder auf die Factur schreibt, wird ein und dieselbe Zeit fordern: aber nicht zu verkennen ist, daß Brüche von gleichem Nenner sich rascher -and sicherer summiren lassen, als Brüche von verschiedenen Nennern, und findet dieser kleine Wunsch allgemeinen An- klapg, so wird dies auch zur Vermeidung mancher Differenz in den Rechnungen beitragen. * . * Vorstehendes war bereits niedergeschrieben, als uns in Nr. 108 des Börsenblattes der Vorschlag der Becker'schcn Verlagshandlung in Gotha zukam, für Groschen-Viertel eine eigene Linie einzuführen. Auch wir begrüßen diesen, mit unserm obigen Wunsche zusammentceffenden Vorschlag, mit Herrn Frommann, als einen sehr praktischen, und wünschen nur, daß er sowohl in Facturen als in den Büchern allgemein ausgcführt werden möge. Z. Ueber die Pflichten eines Censors äußert sich die Triersche Zeitung wie folgt: Das Amt eines Censors ist ein hartes und schweres, soll es mit Gewissenhaftigkeit ausgeübt werden. Dasselbe hat schon manchem tüchtigen und kennlnißreichen Beamten Kummer und Sorgen bereitet und das Leben vergällt. Da her hier und dort der öftere Ccnsorenwechsel. Die Schrift steller sollen daher, haben sie einen geraden und rechtlichen Eensor, demselben nicht zuviel zumuthen. Aber das Schaffen eines Schriftstellers ist auch kein leichtes. Hier und dort sind Selbstvecläugnungen nöthig. Die mit den Eensurge- setzcn nicht verträglichen Ansichten und Ueberzeugungen zu rückhalten, welche man in aufrichtigem Ringen nach dem Höchsten und Wahren erlangt hat, den Pfropfen auf die Flasche heften, in der es gährt und kreist, ist auch kein Leich tes, ist um so schwerer, als sich auch das Erlaubte wegen seiner unlösbaren geistigen Berührungspunkte mit dem Un- 276