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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.01.1885
- Strukturtyp
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- 1885-01-03
- Erscheinungsdatum
- 03.01.1885
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- Deutsch
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I? 2, 3. Januar. Sprechsaal. 35 Sprechsaal. ^ Berichtigung zu dem Artikel „Eine wichtige Sache für Leihbibliotheken" in Nr. 273 v. 24. Novbr. 1884 des B.-B.-Bl. Der Verfasser jenes Artikels schreibt: „Wie kaum anders zu erwarten, ist in der dies jährigen Schriftsteller-Versammlung zu Schan dau die ganze Sache (der Besteuerung der Leihbibliothekare durch die Autoren) als un ausführbar erkannt und, hoffentlich für im mer, all acta gelegt worden u. s. w." Diese Behauptung ist nun unrichtig; auch auf dem diesjährigen Sckiriststellertage wurde — trotz heftiger Gegenarbeit von Seiten einiger Mit glieder des Vorstandes selbst — die hohe Wichtigkeit der ganzen Frage für die materiel len Interessen des Schriftstellerstandes an erkannt, die Resolution vom vorjährigen Schriftstellertage: der Vorstand möge der Sache seine energische Thätigkeit widmen, erneuert und überdies noch in einer Separatversamm lung dem Vorstand dringend ans Herz gelegt worden. Auch ist Herr Obertribunalsrat Dr. Ernst Wichert in Königsberg bereits mit dem Entwürfe einer Denkschrift in der Leihbiblio thekenfrage beschäftigt, welche im Namen des Schriststellerverbandes der Regierung unter breitet werden soll und wird. Dies ist der der wirkliche Sachverhalt, welchem ich in Ihrem Blatte Raum zu geben ersuche. Diesem habe ich nur noch beizufügen, daß die Autoren auch ohne jedes Separatgesetz Macht und Recht haben, ihre Werke den Leihbiblio thekaren zu höheren Preisen zu verlausen oder das gewerbmäßige Verleihen derselben ganz zu untersagen. Und zwar sind es die Gesetze des Allgem. Landrechtes: 8 2 I. 11, 8 99 I. 4, Z 228 I. 5, welche den Schriftsteller schützen, und die 88 285—87 I. 5, 8 291 I. 5, 8 292, 293, 8 19 Gesetz vom 11. Juni 1870, welche über das Strafausmaß im Uebertretungsfalle die näheren Bestimmungen angeben. Die angezogenen Paragraphen lauten wörtlich folgendermaßen: 8 2, I. 11. A. L. R. Was bei Verträgen überhaupt Rechtens ist, findet auch bei Kauf geschäften Anwendung. 8 228, I. 5. A. L. R. Die Kontrahenten können die Rechte, welche sie (beim Kauf) ein ander einränmen, durch Beifügung von Beding ungen, Zwecken, Beweggründen oder sonst so wohl in den Haupt- als in den Nebenverträgen nach Gutbefinden bestimmen, erweitern oder ein schränken. 8 99, I. 4. A. L. R. Soweit Jemand über eine Sache verfügen kann, soweit kann er auch seiner Willenserklärung darüber Bedingungen beifügen. 8 285, I. 5. A. L. R. Wer bei Abschließung oder Ersüllung des Vertrages seine Pflichten vorsätzlich oder aus grobem Versehen verletzt hat, muß dem andern sein ganzes Interesse vergüten. 8 286. Aller Nachteil, welcher für Jemand daraus entstanden ist, daß der Andere seinen Pflichten gegen ihn nicht nachgekommen, wird unter dem Interesse begriffen. 8 287. Es wird also bei Bestimmung des Interesses nicht bloß auf den wirklichen Schaden, sondern auch aus den durch Nichterfüllung des Kontraktes entgangenen Vorteil Rücksicht ge nommen. 8. 291, 1. 5. Wenn Jemand eine Hand lung, zu deren Unterlassung er ausdrücklich verpflichtet worden, dennoch begeht, so muß er dem Andern für das ganze Interesse haften. 8. 292. Das Interesse, welches ein Kon trahent dem andern bei nicht gehörig geleisteter Ersüllung des Vertrages zu vergüten hat, kann durch Verabredung einer Strafe (Konventional strafe) im Voraus bestimmt werden. 8. 293. Wo dergleichen Strafen festgesetzt werden, da findet die Forderung eines höheren Interesses nicht statt. 8. 19 des Gesetzes vom 11. Juni 1870. Darüber, ob ein Schaden entstanden ist und wie hoch sich derselbe beläuft, desgleichen über den Bestand und die Höhe einer Bereicherung entscheidet das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung. Diese Serie von Gesetzen dürste wohl kaum noch einen Zweifel darüber zulassen, daß jeder Autor oder sein Verleger berechtigt ist, das ge werbsmäßige Verleihen seiner Werke zu unter sagen, resp. nur für solche Exemplare zu ge statten, welche im Preise höher gestellt, ausdrück lich die Erlaubnis hierzu auf dem Titelblatte tragen. Kauft aber ein Leihbibliothekar ein Buchexemplar, aus welchem das Verbot des ge werbsmäßigen Verleihcns ausdrücklich namhaft gemacht ist, und verleihtes doch an seine Kunden, so hat er sich nach den angczogenen Paragraphen einer straffälligen Handlung schuldig gemacht und ist schadenersatzpflichtig. Huod erat demonstrandum. Dr. pb. Oskar Welten. s326j Dringend rurüob erbitte alle rsmis- sionsbsreobtixtsn blxemplare von: Lül'inilll, Kunst (leid 2» rnacben. 35 L>. no. Berlin. lilnin Stande. Gehilfen- und Lchrlingsstellen. Aiigcbütcne Stellen. s327j Zu möglichst sosortigem Eintritt suche ich einen jüngeren Gehilfen mit guten Sorti mentskenntnissen u. genügender Gewandtheit in der französischen und englischen Konversation. Herren, die von ihrem jetzigen Prinzipal besonders empfohlen werden, erhalten den Vor zug. — Gef. Offerten mit Angabe der Gehalts ansprüche n. unter Beisügnng der Photographie erbitte direkt per Post. Zürich. C. M. Ebell. s328j Zn baldigem Eintritt suche ich einen Gehilfen, welcher einige Sprachkenntnisse besitzt, zuverlässig ist und Interesse sür seinen Berus hat. — Auch wäre ich nicht abgeneigt, event. eine Dame zu engagieren. Görz, 29. Dezember 1884. Ferd. Wokulat. s329j Bin tüobtixsr Osbilte, der selbständig xu arbeiten verstellt, vird xssuobt. Herren, die soeben äis Debre verlassen baden, vollen lieb xsl. niebt melden. 8. 6. lkviiutnn, 8uobb. in Danxix. s330j Für eine größere Buchhandlung wird ein 1. 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Hur Leklsbtsnten, die bereits eins äbnliebe Ltsllung in gröÜsrsn Llusibverlagsbandlungsn singen om- men baben und mus ibalisob gebildet sind, belieben ibre Oüsrten und Zeugnisse sub H 42873. an die Lxped. d. 81. sinxussndsn. s333j Wir suchen einen tüchtigen Buch halter u. Korrespondenten. Gehalt den Lei stungen angemessen. Berlin. M. Neufclü, Kommissions- u. Exportbuchh. Gesuchte Stellen. s334j Für einen sehr strebsamen militärfreien jungen Mann, welcher bereits 10 Jahre dem Buchhandel angehört u. warm empfohlen wird, suche in einem lebhaften Sortiment unter be scheidenen Ansprüchen Stellung. Derselbe ist im Besitze vorzüglicher Zeugnisse und könnte Antritt event. sofort erfolgen. Borna. Heinrich Schumann. s335j Volontär. — 8ür einen varm smpioblensn jungen 6uebbändler mit tüeb- tigsr O^mnasialbildung vird eins 8teIIs als Volontär in einer Verlagsbandluog ge- suebt. 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