Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.12.1844
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1844-12-10
- Erscheinungsdatum
- 10.12.1844
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18441210
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184412105
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18441210
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1844
- Monat1844-12
- Tag1844-12-10
- Monat1844-12
- Jahr1844
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
3777 107 3778 qenöthigt würden (durch das Publicum) den-/zu 1 fl. 45 kr. statt wie bisher zu 1 fl. 48 kr. zu berechnen. — Daß dieß aber nicht lange ausbleibt, wenn allgemein die Sgr.- Rechnung beliebt werden sollte, sieht jede süddeutsche Sort.- Handlung zu gut ein und deßhalb von dieser Seite das Strauben gegen die neue Rechnungsweise." Das ist mit dankenswecther Offenheit gesprochen, eine Erklärung, aber keine Rechtfertigung des Sträubens von die ser Seite. Wenn das Publicum die Buchhändler zwingt, die Thalerpreise nach dem jedem Schulkinde bekannten rich tigen Verhältnisse auf fl. und kr. zu reduciren, so thun es nicht die norddeutschen Buchhändler, die nach Sgr. rechnen; diese Rechnungsweise kann höchstens die süddeutschen Buch händler geneigter machen, den Wünschen des Publicums zu genügen, weil zugleich die richtige Neduction der Sgr. auf kr. (2 Sgr. — 7 kr.) leichter ist, als der Umweg durch die guten Groschen. Also das Publicum einerseits, das sich nichts darum kümmert, in welcher Weise die Buchhändler unter einander rechnen, und andrerseits die Eoncurrcnz un ter den Reichsbuchhändlern selbst, können diese zur richtigen Neduction der Preise möglicher Weise zwingen — nicht wir Norddeutschen. — Wenn nun durch die Umwandlung der Münzverhältnisse im nördlichen Deutschland, woran die dortigen Buchhändler so unschuldig sind wie das Kind im Mutterleibe, der sie sich aber fügen müssen, der süddeutsche Buchhandel mit dem Verluste eines außerordentlichen Vortheils bedroht ist, den er (nicht immer, sondern nur eine ziemliche Reihe von Jahren) genossen, so hat auch schon vor Jahren, als die Stuttgarter die Neduction des Thalers auf 105 kr. beschlossen, ehe von der Sgr.-Rechnung irgend die Rede war, ein anderer Würtembcrger den beachtenswec- then Vorschlag gethan, gleichzeitig den Rabbatt aufzuheben und sich so reichlich schadlos zu halten. Dem hat man nicht Gehör geschenkt, wohl weil die plötzliche Abschaffung alles Rabbatts dem Publicum gegenüber nicht ausführbar ist, auch in keinem Verhältnisse stand zu dem Vortheile, den man ihm einräumte. Wenn aber die Reichsbuchhändler norddeutschen Verlag und den von entfernten süddeutschen Handlungen, auf deren Paketen 2 — Zfacher Rothstift haf tet, nett» setzen — können weder die Verleger noch das Pu blicum sich beschweren, wenigstens dem letztern kann man die größere Entfernung vom Verlagsort und die dadurch ver mehrten Spesen als Motive entgegensetzen, die sich besser vertheidigcn lassen wie eine Neduction des Thalers, deren Unrichtigkeit Jedermann kennt. Dieß mag dem süddeutschen Sortimentshändler bewei sen, daß es nicht auf seinen Ruin abgesehen ist; welche Ent schuldigung hat aber der süddeutsche Verlagshändler, wenn er durch Beharren auf der alten Rechnungsart der Herstel lung der Einheit widerstrebt? Seinen süddeutschen EoUegen thul er keinen Abbruch, wenn er mit den norddeutschen Sor timentern in der Münze rechnet, worin er in Leipzig von ihnen bezahlt sein will, während er mit jenen nach wie vor in fl. und kr. rechnet. Wir nehmen auf die süddeutschen EoUegen mit Recht alle Rücksicht und gönnen ihnen man chen außerordentlichen Vortheil, den wir nicht genießen, aber wir hoffen auch von den süddeutschen Verlegern, daß sie sich nicht so weit einschüchtern lassen, um alle Rücksicht auf uns Norddeutsche aus den Augen zu setzen, von denen sie wenig stens das Doppelte an Saldo's einnehmen, wie von ihren EoUegen im s. g. Reiche. Ungern habe ich mich auf die Entgegensetzung von Nord- und Süddeutschland eingelassen, da sie aber von jener Seite gemacht war, wollte ich ihr auch nicht aus dem Wege gehen. Ich fasse alles Gesagte in folgende Sätze zusammen: I- Es ist dringendes Bedürfnis des ganzen deutschen Buch handels, daß wieder Einheit in unsere Rech nungen komme, soweit sie in Thlrn. geführt wer den, vorzugsweise ist dieß eine Forderung des durch den jetzigen unnatürlichen Zustand am meisten bedräng ten Sortimentshandels- II. Niemand kann erwarten, daß diese Einheit durch Rück kehr zur alten Rechnungsweise erlangt werde. Der deutsche Buchhandel kann nicht das lächerliche Beispiel eines freiwilligen Krebsganges geben wollen, und wenn er wollte, würde ec nicht können. Wir müssen und wollen vorwärts. III. Hieraus folgt, daß alle Zögerung, alle Halbheit, alle Bedenklichkeit vom Uebel, dagegen rasches und entschie denes Vorgehen eine Wohlthat ist. Gebt den alten gu ten Groschen mit einem Male den Gnadenstoß und laßt sie nicht unter langen Qualen (für uns) hinschwin den ! Sterben müssen sie doch! Jena, 3. Decembec 1844. Fr. I- Frommann. Die in Nr. 101 d. B. aus der „allgem. Preßzcitung" mit- getheiltc Berichtigung eines Artikels der Magdeburger Zeitung hat in No. 97 der Erstercn folgende Berichtigung erfahren: „Die „„Allgemeine Preßzcitung"" bringt in Nr. 91 die Be richtigung eines Artikels der „Magdeburger Zeilung", den leip ziger Commissions- und Spcdiiionsbuchhandel betreffend; allein indem der Berichtiget: einen Jrrthum der „Magdeburger Zeitung" aufklaren will, verleitet er zu einem neuen Jrrthum, weil er, sei es aus Jrrthum, sei es aus Absicht, einen Umstand ver schweigt, der von großem Einfluß auf die Entscheidung ist. Der wahre Verlauf der Sache ist mit wenig Worten folgender: Die Warnung des königlich sächsischen Ministeriums des Innern wurde durch die königl. Kreisdirection zu Leipzig der dortigen Buch händler-Deputation mitgetheilt, von deren Loyalität und In teresse für den leipziger Buchhandel man erwartete, sie werde dahin zu wirken wissen, „daß nichc durch Ungesetzlichkeiten oder auch nur durch ahndungswerthc Unvorsichtigkeiten einzelner Buch händler das königliche Ministerium des Innern zum strengen Einschreiten und zu solchen Maßregeln gcnöthigt werden möge, die dem gesammten Commissions- und Speditionsbuchhandcl zu Leipzig nachtheilig werden könnten." Die Deputation thcilte das Schreiben der Kreisdirection unfern Buchhändlern mit und fügte auch ihrerseits eine Verwarnung hinzu. Ob und was die Deputation der Kreisdirection geantwortet hat, ist für uns ein Geheimniß. Allein auch die leipziger Buchhändler haben gehan delt, und daß der Berichtiger die Schritte derselben nichc er wähnt hat, bleibt ein Fehler. Die Buchhändler Leipzigs — von der Ueberzeugung durch drungen, daß sie in einem Falle, wo die königl. sächsische Re gierung die Verhältnisse des leipziger Buchhandels zu verkennen und dadurch dessen Bestehen zu gefährden schien, nicht schweigen dürften — richteten unterm 17. Oktober ein Schreiben an ihre Deputation mit der Bitte, dies an die königl. Kreisdirection und durch diese an das königl. sächs. Ministerium zu befördern. Dies Schreiben enthält in der Einleitung einen Dank für die Warnung des königl. Ministeriums des Innern, insofern sie
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder