Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.07.1938
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- 1938-07-19
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- 19.07.1938
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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weiterhin in Kraft. In allen Anordnungen, Bekanntmachungen und Verfügungen, in denen bisher der Deutsche Musikalien-Verleger-Ver- ein genannt war, tritt von jetzt ab die »Fachschaft Musikverleger in der Reichsmufikkammer«. Fachschaft Angestellte des Musikalienhandels Der Präsident der Reichsmufikkammer hat den früheren Leiter der Fachschaft Angestellte des Musikalienhandels, Herrn Curt Busch, aus Gesundheitsrücksichten auf seinen Antrag von seinem Amt ent bunden und ihm für seine erfolgreiche Tätigkeit den Dank der Kammer ausgesprochen. An seiner Stelle wurde Herr Fritz Nagel, Leipzig, mit der Leitung der Fachschaft beauftragt. In den Beirat wurden folgende Herren berufen: Felix Beyer, Georg Balthasar, Walter Kampe, Kurt Brückner, sämtlich in Leipzig. Neuordnung der Urheberrechtsfragen bei Veranstaltungen der Partei Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, vertreten durch den Generalbevollmächtigten des Führers, Reichsschatzmeister F. L. Schwarz, hat kürzlich mit der Stagma (Staatlich genehmigte Gesell schaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte), vertreten durch den geschäftsführenden Direktor Leo Ritter, einen Vertrag abge schlossen, der die Benutzung der von der Stagma verwalteten musika lischen Werke in Konzerten und sonstigen Veranstaltungen der Partei und ihrer Gliederungen auf eine neue Grundlage stellt. Die NSDAP, entrichtet für die Verwendung dieser Werke in Veranstaltungen, die unter ihrem eigenen Namen und aus ihre eigene Rechnung im Gebiet des Deutschen Reiches stattfinden, einen Jahres pauschalbetrag an die Stagma. Von dieser Regelung find ausgenom men Veranstaltungen privaten Charakters, die Angehörige der Partei und ihrer Gliederungen treffen, ohne Rücksicht darauf, ob hierfür ein Eintrittsgeld erhoben wird oder nicht. Der Vertrag gilt rück wirkend vom Jahre 1936 zunächst bis Ende 1941. Einführung des Gesetzes über die Vermittlung von Musik- aussührungsrechten im Lande Österreich Im Reichsgesetzblatt vom 14. Juni 1988 ist die »Verordnung über die Einführung des Gesetzes über die Vermittlung von Musik aufführungsrechten im Lande Österreich« vom 11. Juni 1938 ver öffentlicht, auf Grund deren das Stagma-Gesetz vom 4. Juli 1933 und die Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes vom 16. Fe bruar 1934 auch im Lande Österreich Geltung haben. Die Stagma (Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Ur heberrechte) ist als diejenige Gesellschaft bezeichnet, die vom 15. Juni 1938 allein bevollmächtigt ist, die seit dem 1. Januar 1938 in Öster reich fällig gewordenen und noch nicht erfüllten Forderungen gegen Musikveranstalter einzuziehen, insbesondere solche aus den Verträgen, welche die Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger in Wien vor Inkrafttreten dieser Verordnung in Österreich abgeschlossen hat. Das Land Österreich ist den bisherigen fünfzehn Stagma-Bezirken als »Bezirk Ostmark« angegliedert worden. Dreizehnter Internationaler Tondichterkongretz in Stockholm In den Tagen vom 26. Juni bis 1. Juli fand in Stockholm der XIII. Kongreß der CoukHcksration. Internationale äeg 8oei6t68 ck'äuteiu-8 et OompoZiteurs statt. Die Autorengesellschaften von mehr als fünfundzwanzig Ländern waren auf dieser Tagung vertreten. Die deutsche Abordnung stand unter Führung des Leiters der Musik- abteilung im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propa ganda, Generalintendant vr. Drewes. Die Würdigung, die man dem steigenden kulturpolitischen Einfluß Deutschlands zollt, kam bei der Neuwahl des Präsidiums und der Ausschüsse zum Ausdruck, in deren ausschlaggebende Stellen deutsche Vertreter berufen wurden. Musikalien-Werbung Der Anregung eines Musikverlegers entsprechend, die von der Reichsmufikkammer unterstützt wird, gibt der Verlag des »Musikalien handel« einen Propagandazettel mit folgendem Text heraus: »Musi kalien teuer? — Nein! Bedenken Sie: wie oft wird ein gutes Musik stück gespielt, die Freude an ihm wächst mit jedem Mal, das wert volle Notenheft veraltet nie. Musikalien bieten viel für wenig Geld!« Durch diesen Zettel, der entweder vom Verlag allen auszuliefernden Notenheften oder vom Sortimenter den verkauften Stücken beigelegt wird, soll das Publikum immer wieder darauf hingewiesen werden, daß Musikalien ein Wertobjekt darstellen, das zu wohlfeilen Preisen erworben werden kann. Mufikinstrumentensteuer — kulturwidrig Der Reichs- und Preußische Minister des Innern hat, wie die Reichsmusikkammer mitteilt, in einem an den Reichsstatthalter in Thüringen gerichteten Erlaß vom 10. April 1938 folgendes ausgeführt: »Bei der Einführung einer Musikinstrumentensteuer scheint die Stadtgemeinde Bad Frankenhausen seinerzeit von der Auffassung geleitet worden zu sein, daß der Besitz eines oder mehrerer Tasten instrumente im privaten Haushalt als Luxus zu betrachten sei, der eine Sonderbesteuerung rechtfertige. Diese Auffassung ist mit den musikkulturellen Zielen der heutigen Zeit nicht in Einklang zu bringen und muß als kulturwidrig bezeichnet werden. Die Beibehal tung der Steuer wäre geeignet, einen großen Teil der musikliebenden Volkskreise von der Durchführung und Pflege des Hausmusik gedankens zuvückzuhalten und die Bestrebungen, die ein Durchdringen aller Bevölkerungsschichten mit dem Gedanken der allgemeinen Musik pflege bezwecken, empfindlich zu hemmen. Auch steht zu befürchten, daß die Erhebung der Steuer wirtschaftlich ungünstige Auswirkungen auf die Entwicklung des wiederaufstrebenden Musikinstrumentenhand- werks und -gewerbes mit sich bringt. Wir ersuchen daher zu ver anlassen, daß die Stadtgemeinde Frankenhausen die Steuerordnung mit Wirkung vom 1. April 1938 ab aufhebt. Einem Bericht hierüber sehen wir demnächst entgegen.« Eine Abschrift dieses Erlasses ist auch den übrigen Landesregie rungen zugegangen mit dem Ersuchen, »entsprechend zu verfahren, falls auch im dortigen Gebietsbereich noch eine Musikinstrumenten steuer erhoben werden sollte«. Stiftung eines Nationalen Musikpreises Aus der Reichsmusikwoche in Düsseldorf hat der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda vr. Goebbels die Stiftung eines Nationalen Muftkpreises verkündet. Dieser Preis soll der Förde rung des musikalischen Solistennachwuchses dienen und wird jährlich in Höhe von RM 20 000 je zur Hälfte an den besten deutschen Pianisten und den besten deutschen Geiger des Nachwuchses zur Verteilung gelangen. Shakespeare-Preis englischem Komponisten verliehen Der im Jahre 1937 gestiftete Hansische Shakespeare-Preis, der für britische Persönlichkeiten bestimmt ist, deren Schaffen von wesent licher Bedeutung auch für Deutschland ist, wurde am 15. Juni in einem akademischen Festakt in der Hamburger Musikhalle dem eng lischen Komponisten vr. Ralph Vaugham Williams feierlich überreicht. Beethoven-Haus in Bonn Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbil dung Rust hat die Schirmherrschaft über das Beethoven-Haus in Bonn und das ihm angegliederte Beethoven-Archiv übernommen. Er hat damit einer Bitte des Vereins Beethoven-Haus Bonn ent sprochen, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, das Geburtshaus des großen deutschen Musikers mit seinem viel besuchten Beethoven- Museum in würdiger Form als Erinnerungsstätte zu erhalten und durch die Gründung eines besonderen Archivs auch der Beethoven- Forschung eine Heimstätte zu geben. Das Gesicht des Dienstleistungszeugnifses Eiu erheblicher Teil der vor den Arbeitsgerichten und Landes- arbeitsgerichten ausgetragenen arbeitsrechtlichen Streitfälle befaßt sich mit dem Zeugnis des Gefolgischaftsmitgliebes. Fast stets wird vom klagenden Gefolgsmann geltend gemacht, baß bas Zeugnis nicht den wirklichen Leistungen und der Führung während der längeren Tätigkeitsdauer entspricht, sondern baß Ereignisse der letzten Zeit, die dann zur schließlichen Lösung -des Arbeitsverhältnifses geführt haben, vielleicht Ärgernisse vor der Deutschen Arbeitsfront oder vor einem Arbeitsgericht, den Betriebssichrer so beeindruckt haben, daß er alle Vorzüge des früheren Mitarbeiters vergessen hat. Die Frage, wie im allgemeinen ein Zeugnis auszusehen hat und wie es im be sonderen dann ausgestellt werden muß, wenn das Ende des Arbeits verhältnisses etwas getrübt gewesen ist, hat das Landesarbeitsgericht Dortmund in überzeugender Weise grundsätzlich geklärt und die dort ausgestellten menschlich und wirtschaftlich durchaus gesunden Gesichts punkte dienen auch anderen Arbeitsgerichten als große Leitlinie. Wenn die Betriobsführer aller Betriebe, der größeren, mittleren wie kleineren, von vornherein sich etwas hiernach richten wollten. Nr. ISS Dienstag, Len IS. Juli 1988 581
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