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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-04-30
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1938
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- Deutsch
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exemplare zu fordern. Diese Ländcrgcsetzc sind keineswegs ein heitlich; sie beigsten den Buchhandel verschieden. Um so berech tigter ist es, ein Reichsgesetz zu fordern, das alle Unklarheiten ausschlicßt und die Belastungen gleichmäßig gestaltet. Seit I. April 1937 liegt die Betreuung von Steuer- fr a g e n wieder beim Börsenvercin. Er hatte — wie schon in früheren Jahren — auf umsatzsteucrrcchtlicheui Gebiete sich vorwiegend mit K 7 UStG, zu beschäftigen. Geklärt werden mußte die Anwendung der U r I u n d e n st e u e r auf Verlags- Verträge. Zwar konnte trotz unserer Bemühungen noch keine endgültige Regelung erzielt, aber doch wenigstens erreicht wer den, daß die Versteuerung derBerlagsvcrträge nachK IL UrkStG. anerkannt worden ist (s. Börsenblatt Nr. 289 vom 14. Dezem ber 1937). Die von uns angestrcbtc allgemeine Pauschalierung der Steuer für Verlagsverträge ist kürzlich vom Reichsfinanz ministerium abgelehnt, aber uns zugleich nahegelegt worden, mit den einzelnen Finanzämtern eine einheitliche Regelung in dem von uns gewünschten Sinn hcrbcizuführen, zumal diese er mächtigt seien, weitgehende Erleichterungen beim Überwachungs- Verfahren im Einzelfall und sogar Pauschalierung zu verein baren. Wir versuchen jetzt, auf diese Weise zum Ziele zu kommen und hoffen, darüber bald berichten zu können. Für die Führung des Warcneingangsbuchcs erhoffen wir vom Reichsfinanzministerinm das Zugeständnis für gewisse Erleichterungen. Es gilt vor allem, eine Norm sowohl für die Verbuchung von Barscndungcn wie in Rechnung gehen den Sendungen des Kommissionärs zu finden. Auch für die Ein tragung von Kommissionssendungcn, Rücksendungen und Gut schriften soll eine möglichst einfache Form angcstrebt werden. Mittelbar gehören in den Zusammenhang der Steuerfragen auch Probleme, die sich aus der Durchführung von G e m e i n s ch a s t s l i e fc r u n g c u ergeben haben. Die Neu ordnung im deutschen Buchhandel hat nicht nur auf dem Ge biete der Werbung eine straffere Zusammenfassung aller Kräfte zu gemeinsamer Arbeit notwendig gemacht, sondern auch bei Ausführung bestimmter Lieferungen, insbesondere solcher, bei denen für den Buchhandel auch Neuland erschlossen worden ist. Das gilt vor allem bei Volksbüchereien, deren Belieferung früher zn einem beträchtlichen Teile unter Ausschaltung des Buchhandels erfolgte. In der Praxis begegnen Gemeinschafts lieferungen mancherlei Schwierigkeiten, soweit sie, wie bisher, von Körperschaften, d. h. also von rechtsfähigen und nicht rechts fähigen Vereinen oder von Ortsgruppen und Gauen als Glie derungen der Reichsschrifttnmskammer durchgcführt werden. Die Gewinne aus den Lieferungen solcher Organisationen sind mit 30"/» körperschaftssteucrpflichtig. Da außerdem der ausgeschüttcte Restbetrag von den einzelnen Buchhändlern nochmals als Ein kommen zu versteuern ist, bleibt letzten Endes vom Gewinn nicht allzuviel übrig. Soweit aber die Gcmeinschaftslieferungen nicht durch eine Organisation, sondern durch die beteiligten Buch händler selbst, d. h. auf Grund eines Gesellschaftsverhältnisscs nach bürgerlichem Recht auf gemeinsame Rechnung ausgeführt werden, ist eine Körperschaftsstcuer nicht zu zahlen, da eine steuerpflichtige Körperschaft hier überhaupt nicht vorhanden ist. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zur Zeit von der Körpcr- schaftssteuer noch frcigestellt. Verhältnismäßig leicht ist die Durchführung von Gemeinschaftslicfcrungen auf gemeinsame Rechnung der beteiligten Buchhändler unter Vereinbarung eines bürgerlich rechtlichen Gesellschaftsverhältnisses bei kleinen Ge meinschaften. Für größere Gemeinschaften hingegen ist oft eine besondere Form notwendig, die an ein körperschaftlich organi siertes Gebilde erinnert, über die oft sehr schwierige Abgren zung zwischen der Form der bürgerlich rechtlichen Gelegenheits- Gesellschaft und dem Verein hat die Geschäftsstelle eine Zusam menstellung ausgcarbcitct, auf die im Börsenblatt Nr. ISO vom 3. Juli 1937 hingcwiescn worden ist. Es haben daraufhin auch bereits einige Ortsgruppen und Gaue, die zur Körperschafts steuer herangczogen worden sind, aus die Organisierung von Gemeinschaftsliefcrungen verzichtet und ihre Durchführung be sonderen Zusammenschlüssen der Buchhändler in Form von Ge sellschaften bürgerlichen Rechts überlassen. Nennenswerte Erfah rungen über die steuerliche Behandlung dieser Zusammenschlüsse liegen noch nicht vor. Änderungen im Bahn - und P o st v e r k e h r, die den Buchhandel berühren, sind im Berichtsjahr nicht cingctrctcn. Auch in der Z o l l b e h a n d l u n g von Gegenständen des Buch handels hat sich in den einzelnen Ländern mit Ausnahme der Ein fuhr von Gebetbüchern in Frankreich (s. unten) nichts geändert. In manchen Ländern ist allerdings der Büchcraustausch insofern erschwert, als die Kontingentierung für einzelne Gegenstände des Buchhandels die Beifügung von Ursprungszeugnissen erfor derlich macht. Die zwischen deutschen und französischen Gcbetbuchvcrlcgcrn getroffene Vereinbarung vom März 1937 über die Zollbehand lung der in Leder gebundenen A u d a ch ts b ü ch er bei der Einfuhr in Frankreich wurde von der deutschen und französischen Regierung in den am 10. Juli 1937 abgeschlos senen Rcgierungsverhandlnngen über die Neuregelung des deutsch-französischen Warenverkehrs genehmigt. Einbände und Beschläge für liturgische Bücher sind bei der Einfuhr in Frank reich zollfrei. Diese Einbände und Beschläge dürfen aber nur über die Zollämter Paris, Metz, Kehl und Straßburg eingeführt werden. Die Sendungen müssen von einer Bescheinigung des 6erolo äs In lübrairio in Paris begleitet sein. Aus der D e v i s c n w i r t s ch a f t des Reiches mit den sich daraus für die buchhändlerische Aus- und Einfuhr ergebenden Fragen wie aus der Kulturpolitik des Dritten Reiches entstanden der Geschäftsstelle Aufgaben vermittelnder und auf klärender Art. Die Bedeutung dieser Tätigkeit drückt sich im Geschäftsjahr nicht nur im steigenden Schriftverkehr aus. Die zunehmende Zahl der Besucher aus dem Aus- und Jnlande, wie die Notwendigkeit, Verhandlungen diesseits und jenseits der Grenzen persönlich zu führen, beweisen, daß die dem deutschen Buchhandel eigene großdcutsche und internationale Verflechtung der Geschäftsstelle des Börsenvereins die Hauptaufgaben stellt. Den politischen Ereignissen der letzten Zeit geht u. a. die Erklärung voran, die vom Börsenvercin und von der Zwangsgilde der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler im Börsenblatt vom 16. Dezember 1937 veröffentlicht worden ist. Auch sie erläutert besser als lange Ausführungen unsere allge meine Zielsetzung des ungehinderten buchhändlcrischen Verkehrs. Mit den angcschlossenen Vereinen sind die Verhandlungen um die II m r e ch nu n g s s ch l ü s s c l in diesem Sinne geführt worden. Ebenso vollzog sich die Abwicklung ausgleichendcr Maßnahmen, die Abdeckung alter Re i ch s m a r k s ch u l - den der Schweizer Buchhändler und die Verhandlungen um die Gewährung eines Sondernachlasses von 4°/». Das gute Verhältnis der Geschäftsstelle zu den angeschlossenen Ver einen und darüber hinaus zu den Persönlichkeiten und Zentralen ausländischer Verbände hat sich wieder bewährt. Der Förderung dieser Beziehungen diente die Reise, die der Vorsteher zusammen mit dem Geschäftsführer in der Zeit vom 16. bis 23. September 1937 nach der Schweiz unternahtu, wo Zusammenkünfte in Basel, Zürich und Bern mit dem örtlichen Buchhandel statt fanden, die Gelegenheit zu persönlicher Fühlungnahme gaben. Eine besondere Freude war es dem Börsenverein, im Früh jahr 1937 dem Dänischen B u ch h ä n d l c r v e r e i n zu seinem hundertjährigen Bestehen die herzlichsten Glückwünsche übermitteln zu können. Sic wurden durch die Herren Karl Baur und vr. Arthur Georg! jun. llberbracht. Der Börsenvercin hat auch die Anliegen seiner ausländischen Ver leger- und S o r t i m c n t e r m i t g l i e d e r bei amtlichen deutschen Stellen wiederholt wirkungsvoll vertreten. Es muß deshalb den Mitgliedern bei dieser Gelegenheit wieder nahe- gelcgt werden, die Geschäftsstelle für die ihr auferlegtcn Aus gaben in gewohnter Weise unmittelbar in Anspruch zu nehmen und zeitraubende Umwege zu vermeiden. Angestrebt wird, die ausländischen A u s l i e f c r u n g s - stellen des deutschen Verlages nach Art, Zahl und Tätigkeit den Bedürfnissen des Gastlandes und bester Zweckmäßigkeit ent sprechend zu beeinflussen. Aus gemeinsamem Beschluß des Klei 344
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